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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Einkommensteuererklärung zu machen, ist in Deutschland ungefähr so beliebt wie Schnupfen – und mindestens genauso lästig. Viele Arbeitnehmer verzichten daher auf den jährlichen Stress mit dem Finanzamt, vorausgesetzt Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das schont zwar die Nerven, finanziell ist es aber in den meisten Fällen die falsche Entscheidung. Wer eine Steuererklärung abgeben muss (Pflichtveranlagung), warum Sie gerade dann eine Steuererklärung abgeben sollten, wenn das Finanzamt keine von Ihnen erwartet (Antragsveranlagung), und wie das auch nervenschonend geht, lesen Sie hier.

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Pflichtveranlagung: Wann bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. Man spricht dann von Pflichtveranlagung. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer vor allem dann, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie (oder/und Ihr Ehepartner) haben Arbeitslohn bezogen, und einer von Ihnen hat die Steuerklasse V oder VI
  • Sie oder/und Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen
  • Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen (bspw. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.), Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc.
  • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
  • Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (der nicht pauschal versteuert wurde)
  • Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet
  • Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren
  • Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
  • Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der Ehepartner verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.

Antragsveranlagung: Warum Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben sollten

In allen anderen Fällen sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – sollten dies aber unter allen Umständen tun. Der Grund: In neun von zehn Fällen erhalten Arbeitnehmer mit einer Antragsveranlagung Geld zurück. Das liegt v.a. daran, dass das Finanzamt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, aber auch Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) nur die pauschalen Sätze bzw. Freibeträge abzieht. Wenn Ihre individuellen Ausgaben höher sind, können Sie diese nur in der Einkommensteuererklärung geltend machen, ansonsten fallen sie unter den Tisch.

Wenn Ihnen das Ausfüllen der Formulare lästig ist, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie sich eines Teils der Arbeit entledigen und trotzdem Aussicht auf eine Steuererstattung haben:

  • Steuersoftware. Einfache, handelsübliche Programme wie Taxman sind kostengünstig und unterstützen Sie inhaltlich und organisatorisch beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und vergessen keine abzugsfähigen Kosten.
  • Steuerberater. Wenn Sie (z.B. durch zahlreiche Nebeneinnahmen, Zweitwohnsitz etc.) eine komplexere Steuererklärung erwartet, ist der Gang zum Fachmann häufig ratsam. Der Steuerberater kennt die Zusammenhänge (z.B. Wahlmöglichkeiten, oder auch die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Arbeitszimmers gelten etc.) und kann Sie bei der steuerlichen Gestaltung kompetent unterstützen.
  • Lohnsteuerhilfevereine. Wenn Ihre Steuererklärung nicht zu komplex ist, können Sie sich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die individuelle Beratungstiefe eines Steuerberaters, sind aber in der Regel erheblich günstiger. 
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