Jobrad und Steuern: Alles, was du wissen musst

Jobrad und Steuern: Alles, was du wissen musst

Mit dem Dienstrad zur Arbeit fahren hält fit – und ein Dienstrad bietet auch in steuerlicher Hinsicht viele Vorteile. In diesem Artikel erfährst du, wann das Jobrad steuerfrei bleibt und welche Steuererleichterungen du in Anspruch nehmen kannst.

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Inhaltsverzeichnis

Du sollst für deine Arbeit extra belohnt werden, aber die nächste regelmäßige Gehaltserhöhung ist noch nicht möglich? Dann kann dein Arbeitgeber dir einen Zusatz zum Gehalt anbieten. Ein in der Praxis sehr geschätztes und steuerlich vorteilhaftes Extra ist das Angebot eines Dienstrads. Wenn einige Bedingungen erfüllt sind, kannst du das Jobrad sogar komplett steuerfrei nutzen.

Steuer-Tipps für Fahrräder und E-Bikes als Firmenfahrzeuge

Willst du ein Fahrrad oder E-Bike als Firmenfahrzeug nutzen? Dank einem Erlass der Landesfinanzministerien von 2012 ist das möglich! Mit dieser Regel wurde das sogenannte Dienstwagenprivileg (1 %-Regelung) auch auf Fahrräder und E-Bikes ausgedehnt. So können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen ein Firmenbike mit steuerlichen Vorteilen anbieten. Der Vorreiter in diesem Bereich ist das Freiburger Unternehmen JobRad, das sich zusammen mit verschiedenen Organisationen für diese Gleichbehandlung von Fahrrad und Auto stark gemacht hat.

Nutzt du dein Dienstrad auch privat, entsteht dir ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Wie dieser versteuert wird, hängt davon ab, wie dir das Dienstrad zur Verfügung gestellt wird: als Gehaltsextra oder durch Gehaltsumwandlung.

Dienstrad als Gehaltsextra: So funktioniert's

Um das Dienstrad nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei zu halten, müssen du und dein Arbeitgeber folgende Punkte beachten:

  • Jobrad als Gehaltsextra: Das Jobrad muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bereitgestellt werden. Das heißt: Wenn der monatliche Arbeitslohn zugunsten eines Jobrads reduziert wird, ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen.
  • Seit 2020: Begünstigt ist nur ein Dienstrad, das ein Arbeitgeber erstmalig ab dem 1.1.2019 bereitstellt.
  • Bis 2030: Die steuerliche Begünstigung für die Überlassung eines Dienstrads ist bis Ende 2030 möglich.
  • Gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). Unter diesen Bedingungen wird der geldwerte Vorteil (die private Nutzung des Fahrrads) mit 0 % versteuert.
Ein kleiner Tipp: Lass dir den geldwerten Vorteil bescheinigen. Check mal, ob dir dein:e Chef:in für dein Dienstrad einen geldwerten Vorteil berechnet und versteuert hat. Wenn ja, lass dir den Betrag dieses geldwerten Vorteils bestätigen. Diese Bestätigung legst du dann deinem Finanzamt bei deiner Steuererklärung vor und bittest darum, deinen zu versteuernden Bruttoarbeitslohn in Höhe des geldwerten Vorteil zu reduzieren.

Dienstrad durch Gehaltsumwandlung: So wird der geldwerte Vorteil besteuert

Wenn dir dein Arbeitgeber ein Dienstrad durch Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellt, verringert sich dein Bruttoarbeitslohn. Im Gegensatz zum Gehaltsextra wird das Dienstrad also nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. In diesem Fall bleibt das Dienstrad nicht steuerfrei.

Der geldwerte Vorteil wird monatlich mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers besteuert – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem du das Dienstrad erstmals nutzt. Dabei wird der Betrag auf volle 100 Euro abgerundet. Dies gilt seit dem 1.1.2020 bis Ende 2030, vorausgesetzt, dass dir das Dienstrad erstmalig ab 2019 zur Verfügung gestellt wurde. Bis Ende 2018 wurde der geldwerte Vorteil, wie bei Firmenautos, nach der 1-Prozent-Methode besteuert.

Beispiel: Dein:e Chef:in hat dir 2018 ein Dienstrad gegeben, das laut unverbindlicher Preisempfehlung 2.520 Euro kostet. Der Betrag wird auf 2.500 Euro abgerundet. Das ergibt einen geldwerten Vorteil von 25 Euro pro Monat. Über das Jahr gesehen musst du also die Nutzung des Dienstrads mit 300 Euro (12 x 25 Euro) versteuern.

Dienstrad für Familienmitglieder: Ein Geheimtipp

Ein kleiner Insider-Tipp: Dein Arbeitgeber kann auch deinen Familienmitgliedern ein Firmenfahrrad steuerfrei zur Verfügung stellen. So kannst du dir den Kaufpreis für Fahrräder für deine:n Partner:in und deine Kinder sparen.

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