Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge - das solltest du wissen

Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge

Steuerfreibeträge sind der Schlüssel, um mehr Geld in der Tasche zu behalten. Egal, ob du Rentner:in, Berufseinsteiger:in oder selbstständig bist. Mit unseren legalen Tricks überlistest du das Finanzamt und reduzierst so deine Steuerlast.

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Inhaltsverzeichnis

Im weiten Dschungel der Steuerregelungen gibt es einige Begriffe, die du kennen solltest: Steuerfreibeträge, Steuerfreigrenzen und Pauschbeträge Aber was ist das eigentlich? Nun, auch wenn alles irgendwie ähnlich klingen mag, solltest du sie unterscheiden können.

Freibeträge sind wie kleine Geschenke vom Finanzamt. Diese Beträge werden von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sodass du auf diesen Teil keine Steuern zahlst. Beispiele für Steuerfreibeträge sind der Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag.

Freigrenzen sind ein bisschen trickreicher. Hier gilt die Steuerbefreiung nur bis zu einem bestimmten Betrag. Ab dem Moment, wo du diese Grenze überschreitest, wird der gesamte Betrag besteuert. Ganz ohne Ausnahmen!

Pauschbeträge erlauben es dir, bestimmte Ausgaben pauschal in der Steuererklärung anzugeben. D.h. du brauchst keinen Beleg dafür. Denn das Finanzamt erkennt sie „pauschal“ an.

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick

Der Grundfreibetrag – Schutz des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag ist wie ein Schutzschuld, das dein Existenzminimum sichert. Sodass du genug Geld behältst, um deine grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Der Grundfreibetrag stellt nämlich die Grenze dar, bis zu der dein Einkommen steuerfrei bleibt. Das bedeutet, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Liegt es darüber, wird nur der darüberliegende Teil versteuert.

Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Je nachdem, ob du ledig oder verheiratet bist, variiert der Grundfreibetrag. In unserer Tabelle siehst du die Entwicklung und die aktuelle Höhe.

Kinderfreibetrag und BEA

Wenn du Kinder hast, wirst du auch Kindergeld kennen. Das bekommst du nämlich monatlich ausgezahlt. Für manche Eltern lohnt sich aber der Kinderfreibetrag + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA) mehr als das Kindergeld.

Was sich für dich mehr lohnt, berechnet das Finanzamt für dich. Dazu musst du am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. In der sogenannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob du mit Dem Abzug des Kinderfreibetrags aufgrund deines individuellen Steuersatzes eine höhere Entlastung hättest. Falls ja, erhältst du den Differenzbetrag erstattet.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer ein Kind alleine großzieht und Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag hat, erhält noch den Entlastungsbetrag obendrauf. Dieser wurde 2020 auf 4.008 Euro erhöht. Für jedes weitere Kind, das in eurem Haushalt lebt, erhaltet ihr weitere 240 Euro.

Die wichtigsten Pauschbeträge im Überblick

Pauschbeträge sind dein bester Freund, wenn du eine Steuererklärung machst. Denn sie helfen dir deine Steuerlast zu senken. Das Finanzamt erkennt die Pauschbeträge ohne Nachweise an. Das heißt, es spielt keine Rolle, ob dir diese Kosten tatsächlich entstanden sind oder nicht. Aber: Solltest du noch alle Belege haben und übersteigen deine beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag, dann solltest du in jedem Fall die tatsächlichen Kosten angeben. Denn so kannst du deine Steuerlast noch weiter senken.

Werbungskostenpauschale

Wenn du berufliche Ausgaben (z.B. Fachliteratur oder Arbeitsmittel) hast, die du nicht im Einzelnen nachweisen möchtest oder deren Belege du verloren hast, kannst du die Werbungskostenpauschale nutzen. Das Finanzamt erkennt 2023 eine Pauschale von 1.230 Euro für Werbungskosten an.

Sparerpauschbetrag

Für Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden gibt es den Sparerpauschbetrag. Damit bleiben 2023 für Ledige 1.000 Euro pro Jahr, für zusammenveranlagte Eheleute 2.000 Euro steuerfrei.

Sonderausgabenpauschbetrag

Machst du Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchensteuer geltend? Dann kommt der Sonderausgabenpauschbetrag zum Einsatz. Er beträgt 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete.

Behindertenpauschbetrag

Menschen mit Behinderung können einen Behindertenpauschbetrag geltend machen. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen variiert der Betrag. Eine Übersicht findest du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/12/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-erhoehung-behinderten-pauschbetraege.html.

Entfernungspauschale

Für den Arbeitsweg kannst du die Entfernungspauschale nutzen. Pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kannst du 0,30 Euro absetzen. Ab dem 21. Kilometer kannst du sogar 0,38 Euro pro Kilometer absetzen.

Umzugskostenpauschale

Stehst du vor einem beruflich veranlassten Umzug? Dann solltest du die Umzugskostenpauschale nutzen. Sie hilft dir, ohne Belege deine Umzugskosten abzusetzen. Sie beträgt 886 Euro. Hinzu kommen 590 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person (Ehe- oder Lebenspartner:in, Kinder).

Nutze diese Pauschbeträge clever in deiner Steuererklärung und verschaffe dir mehr finanzielle Spielräume! Denke daran, dass sich die Pauschbeträge von Jahr zu Jahr ändern können, daher lohnt es sich, stets aktuelle Informationen zu nutzen.

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