Werbungskosten: Welche Ausgaben du steuerlich absetzen kannst

Frau mit Katze bearbeitet ihre Steuererklärung am Laptop

Hol das Beste aus deiner Steuererklärung heraus und gib alle beruflich veranlassten Ausgaben an, die du absetzen kannst. Werbungskosten sind hier das Zauberwort! Egal ob Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel – wir zeigen dir, welche Ausgaben du in deiner Steuererklärung angeben kannst, um deine Steuerlast zu reduzieren.

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Inhaltsverzeichnis

Was sind Werbungskosten?

Was genau sind eigentlich Werbungskosten? Ganz einfach: Das sind die Ausgaben, die mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Das können verschiedene Kosten sein, die du wegen deiner Arbeit hattest. Typische Beispiele für Werbungskosten sind Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder auch Bewerbungskosten.

Was du bei Werbungkosten beachten musst

Bevor du loslegst und deine Ausgaben geltend machst, musst du zwei wichtige Voraussetzungen beachten. Erstens müssen die Kosten beruflich veranlasst sein, das heißt, sie müssen direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zweitens musst du die Ausgaben nachweisen können. Behalte also immer alle relevanten Belege sorgfältig auf, damit du sie einreichen kannst, falls das Finanzamt nachfragt.

Tatsächliche Werbungskosten vs. Werbungskostenpauschale

Ein entscheidender Faktor, um deine Steuerlast mittels Werbungskosten zu reduzieren, ist die Höhe deiner Ausgaben. Grundsätzlich gilt: Du kannst Kosten angeben, die du tatsächlich hattest. Achte jedoch darauf, dass du nur Kosten angibst, die du auch nachweisen kannst. Die Finanzämter prüfen deine Werbungskosten nämlich genau und akzeptieren nur angemessene Aufwendungen.

Wenn du keine hohen Werbungskosten hattest, berücksichtigt das Finanzamt deine Werbungskosten trotzdem automatisch bis zu einem bestimmten Betrag, der gesetzlich festgelegt ist und sich ändern kann: dem sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag. Er ist auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Für 2026 liegt er (wie in den Vorjahren) bei 1.230 Euro. Diese Pauschale lohnt sich für dich immer dann, wenn deine tatsächlichen Kosten geringer sind als der Pauschbetrag.

Neu ab 2026 wichtig: Gewerkschaftsbeiträge können zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt werden – auch wenn du insgesamt unter 1.230 Euro Werbungskosten bleibst.

Typische Werbungskosten

In vielen Fällen schlagen Fahrtkosten, insbesondere bei langen Arbeitswegen, ordentlich zu Buche. Aber es gibt noch weitere Werbungskosten, von denen du wissen solltest. Hier sind die typischen Beispiele:

  • Arbeits-/Berufskleidung
  • Arbeitsmittel, z. B. Aktentasche, Werkzeuge
  • Arbeitszimmer
  • Auslandsreisen und Reisekosten
  • Beiträge zum Berufsverband, z. B. Gewerkschaftsbeiträge
  • Bewerbungskosten, z. B. Stellenanzeigen, Fotokopien, Porto, Vorstellungsreisen, Übersetzungen, Urkunden, Bewerbungsbilder, Bewerbungsmappen
  • Bewirtungskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Entfernungspauschale
  • Fachbücher/Fachzeitschriften
  • Fachtagungen (Fortbildung/Fachtagungen)
  • Fahrtkosten
  • Homeoffice
  • Kontoführungsgebühr (pauschal 16 Euro)
  • Notebook, Smartphone und Co.
  • Reisekosten für Dienstreisen
  • Studien- und Sprachreisen
  • Telefonkosten
  • Umzugskosten
  • Unfallkosten (z. B. bei einem Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt – auch auf dem Arbeitsweg möglich, soweit du die Kosten selbst trägst)

Wie du deine Werbungskosten angibst

Deine Werbungskosten trägst du in der Steuererklärung in der Anlage N ein. Am einfachsten sammelst du übers Jahr deine Posten (z. B. Arbeitsweg, Homeoffice, Arbeitsmittel) und übernimmst am Ende die Summen in die passenden Felder. Belege musst du in der Regel nicht mitschicken, aber du solltest sie griffbereit haben, falls das Finanzamt später nachfragt. Und falls du unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag bleibst: Kein Problem – die Werbungskostenpauschale berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dafür musst du nichts extra beantragen.

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