Steuererleichterungen für Ehrenamtliche: Alles über die Übungsleiterpauschale
Du bist ehrenamtlich und nebenberuflich als Trainer:in, Ausbilder:in, Dozent:in, Pfleger:in, Erzieher:in oder Künstler:in tätig? Dann kannst du die sogenannte Übungsleiterpauschale beanspruchen. Dank dieser Pauschale können Aufwandsentschädigungen bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei sein. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und welche Bedingungen es gibt, erfährst du hier.
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