Fahrtkosten absetzen – darauf kommt es an

Fahrtkosten absetzen

Du läufst oder fährst zur Arbeit? Prima, dann mach jeden Kilometer zu Geld! Denn deine Fahrtkosten kannst du in der Steuererklärung absetzen. Wie? Das erfährst du hier.

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Inhaltsverzeichnis

Fahrtkosten absetzen – diese Möglichkeiten hast du

Um deine Fahrtkosten in der Steuererklärung abzusetzen, müssen sie beruflich bedingt sein.

Deine beruflichen Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten. Sie wirken sich nur dann positiv für dich aus, wenn die Summe deiner Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigt. Deshalb solltest du immer alle beruflich bedingten Ausgaben in der Steuererklärung angeben.

Für Arbeitnehmer:innen ist entscheidend, ob sie eine Betriebsstätte ihres Arbeitgebers zugeordnet sind oder nicht (z. B. Homeoffice-Vertrag).

Im ersten Fall ist deine erste Tätigkeitsstätte dann z. B. das Büro oder Firmengelände deines Arbeitgebers. Häufig regelt der Arbeitsvertrag, was die erste Tätigkeitsstätte ist.

Bist du keiner Betriebsstätte zugeordnet, kannst du die tatsächlichen Aufwendungen für beruflich bedingte Fahrten als Reisekosten absetzen. Hast du also beispielsweise einen Homeoffice-Vertrag und deine Wohnung ist als erste Tätigkeitsstätte definiert und du fährst ins Büro, dann kannst du Reisekosten geltend machen - für jeden zurückgelegten Kilometer.

Die Entfernungspauschale

Für deine Fahrten zwischen zuhause und Arbeit kannst du die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale oder manchmal auch Kilometerpauschale genannt) nutzen. Nutzt du einen Dienstwagen, dann solltest du die Regelungen für den Firmenwagen beachten.

Mit der Entfernungspauschale kannst du Kilometer für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeit pauschal ansetzen. Das Gute daran: die Pauschale gilt unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Das bedeutet, es spielt keine Rolle, ob du zur Arbeit läufst oder mit dem Fahrrad, der Bahn, dem Auto, dem Scooter, dem Moped oder anderen Transportmitteln unterwegs bist.

Grundsätzlich stehen dir zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder du setzt deine tatsächlich entstandenen Kosten mit Nachweisen ab (z. B. die Kosten für deine Fahrkarte) oder du nutzt die Entfernungspauschale.

Welche Möglichkeit sich für dich mehr lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine tatsächlich entstandenen Kosten sind, also ganz maßgeblich von der Distanz zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte oder deiner Ausgaben für Fahrkarten für Zug, Bus oder Bahn.

Liegen deine Fahrtkosten über dem Betrag der Entfernungspauschale, solltest du die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Fahrkarte) absetzen. Aber beachte, dass du in diesem Fall die Kosten belegen musst und daher alle Belege gut aufbewahren solltest.

Tipp: Die Berechnung der tatsächlichen Kosten lohnt sich in der Regel vor allem, wenn du beruflich sehr viel unterwegs bist. Die Entfernungspauschale ist der unkomplizierte und stressfreie Weg.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Bei der Entfernungspauschale erkennt dir das Finanzamt seit 2026 pauschal 0,38 Euro pro Kilometer für einen einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten an.

Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt und höhere Kosten hattest (z. B. BahnCard 100), dann kannst du diese Kosten mit Nachweisen (Rechnung, Belege) geltend machen.
  • Für den Dienstwagen kannst du auch die tatsächlichen Kosten mit Nachweisen geltend machen, wenn der Höchstbetrag überschritten ist.

Welche Fahrtstrecke erkennt das Finanzamt an?

Das Finanzamt erkennt bei der Entfernungspauschale nur den „einfachen Weg“, also nur den Hinweg an. Der Rückweg zählt nicht. Zudem wird nur der kürzeste Weg anerkannt. Nimmst du eine längere Strecke, weil dir dies auf dem Weg zur Arbeit eine erhebliche Zeitersparnis (mindestens 10 % pro Arbeitstag) bringt, kannst du auch die längere Strecke ansetzen, musst dies aber gegenüber dem Finanzamt begründen.

Bei der Berechnung der Entfernung werden nur ganze Kilometer berücksichtigt. Das bedeutet: Beträgt die Entfernung beispielsweise 23,4 km, werden nur 23 km für die Entfernungspauschale berücksichtigt.

Wie viele Fahrten kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Für jeden Tag, an dem du zur Arbeit fährst, kannst du nur eine Fahrt angeben. Bei einer 6-Tage Woche sind das ca. 280 Fahrten im Jahr. Bei einer 5-Tage Woche sind das 230 Fahrten im Jahr.

Tipp: Du möchtest mehr Fahrten geltend machen? Dann musst du diese nachweisen. Wenn du einen Dienstwagen nutzt, kannst du das z. B. durch ein Fahrtenbuch, in dem du alle Fahrten eines Jahres notierst. Dokumentiere alles und halte die Belege bereit und sichere dir die maximalen Steuervorteile.

Wo werden Fahrtkosten in der Steuererklärung eingetragen?

Du bist Arbeitnehmer:in

Als Arbeitnehmer:in kannst du die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.


Du bist Arbeitnehmer:in und hast einen Firmenwagen

Für Firmenwagen gelten besondere steuerliche Regelungen.

Du bist Selbstständige:r

Deine Fahrtkosten kannst du als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auch als Selbstständige:r steht dir die Entfernungspauschale zur Verfügung.

Andere betriebliche Fahrten

Berufsbedingte, auswärtige Fahrten z. B. zu Kund:innen, Mandant:innen, Lieferant:innen, Einsatzstellen oder Fahrten in Zusammenhang mit Fortbildungen, Lehrgängen oder Fachtagungen kannst du als Reisekosten abziehen. Aber nur, wenn du hierfür keinen Firmenwagen, sondern öffentliche Verkehrsmittel oder deinen privaten PKW nutzt.

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