Fahrtkosten absetzen – darauf kommt es an

Fahrtkosten absetzen

Du läufst oder fährst zur Arbeit? Prima, dann mach jeden Kilometer zu Geld! Denn deine Fahrtkosten kannst du in der Steuererklärung absetzen. Wie? Das erfährst du hier.

Text Link
Inhaltsverzeichnis

Fahrtkosten absetzen – diese Möglichkeiten hast du

Um Fahrtkosten in der Steuererklärung abzusetzen, stehen dir zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder du setzt deine tatsächlich entstandenen Kosten ab (z. B. die Kosten für deine Fahrkarte) oder du nutzt die Entfernungspauschale.

Welche Möglichkeit sich für dich mehr lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine tatsächlich entstandenen Kosten sind. Liegen diese nämlich über der Entfernungspauschale, solltest du die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Fahrkarte) absetzen. Aber beachte, dass du in diesem Fall die Kosten belegen musst und daher alle Belege gut aufbewahren solltest.

Tipp: Die Berechnung der tatsächlichen Kosten lohnt sich in der Regel vor allem, wenn du beruflich viel unterwegs bist du ein relativ neues Auto hast. Das Auto kannst du nämlich abschreiben.

Die tatsächlichen Kosten für das gesamte Jahr

Kommt für dich die Entfernungspauschale nicht in Frage, kannst du die tatsächlich entstandenen KFZ-Kosten für das gesamte Jahr berechnen. So gehst du vor:

Schritt 1: Sammle alle relevanten Kfz-Kosten (Reparaturen, Treibstoff, Pflege, Garagenmiete, Kfz-Steuer, Versicherungen usw.) der letzten 12 Monate. Vergiss nicht, die Belege aufzubewahren! Beachte, dass das Finanzamt Parkgebühren, Unfallkosten, Strafzettel oder Beiträge für Insassen- und Unfallversicherungen nicht berücksichtigt werden können.

Schritt 2: Denk an die anteilige Abschreibung deines Autos (bei Neuwagen wird der Kaufpreis über sechs Jahre verteilt). Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen musst du möglicherweise eine kürzere Nutzungsdauer berücksichtigen. Wenn du dein Fahrzeug geleast hast, sind anstelle der Abschreibung die Leasingsonderzahlung und die Leasingraten relevant.

Schritt 3: Berechne deinen Kilometersatz, also die Kosten pro gefahrenen Kilometer. Multipliziere diesen Satz mit der Anzahl der Kilometer, für die du Fahrtkosten in deiner Steuererklärung geltend machen möchtest.

Mit diesen einfachen Schritten kannst du deine Fahrtkosten genau ermitteln und optimal von steuerlichen Vorteilen profitieren. Also, nichts wie ran an die Berechnung und lass dir keine Euros entgehen!

Die Entfernungspauschale

Mit der Entfernungspauschale kannst du Kilometer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit pauschal ansetzen. Das Gute daran, die Pauschale ist unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Das bedeutet es spielt keine Rolle, ob du zur Arbeit läufst, mit dem Fahrrad, der Bahn, dem Auto oder anderen Transportmitteln fährst.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Bei der Entfernungspauschale erkennt dir das Finanzamt pauschal 0,30 Euro pro Kilometer für einen einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten an. Ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro.

Hinweis: Mit dem Energieentlastungspaket wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab 2022 und ist befristet bis 2026.

Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt.

Welche Fahrtstrecke erkennt das Finanzamt an?

Das Finanzamt erkennt bei der Entfernungspauschale nur den „einfachen Weg“, also nur den Hin- oder den Rückweg an. Nicht beides. Zudem wird nur der kürzeste Weg anerkannt. Nimmst du eine längere Strecke, weil dir dies auf dem Weg zur Arbeit eine erhebliche Zeitersparnis (mindestens 10% pro Arbeitstag) bringt, kannst du auch die längere Strecke ansetzen, musst dies aber gegenüber dem Finanzamt begründen.  

Bei der Berechnung der Entfernung werden nur ganze Kilometer berücksichtigt. Das bedeutet: Beträgt die Entfernung beispielsweise 23,4 km, werden nur 23 km für die Entfernungspauschale berücksichtigt.

Wie viele Fahrten kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Für jeden Tag, an dem du zur Arbeit fährst, kannst du nur eine Fahrt angeben. Bei einer 6-Tage Woche sind das ca. 280 Fahrten im Jahr. Bei einer 5-Tage Woche sind das 230 Fahrten im Jahr.

Tipp: Du möchtest mehr Fahrten geltend machen? Dann musst du diese nachweisen. Das kannst du z. B. durch ein Fahrtenbuch, in dem du alle Fahrten eines Jahres notierst. Auch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers kannst du als Nachweis einreichen. Halte deine Belege bereit und sichere dir die maximalen Steuervorteile!

Wo werden Fahrtkosten in der Steuererklärung eingetragen?

Du bist Arbeitnehmer:in

Als Arbeitnehmer:in kannst du die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Du bist Arbeitnehmer:in und hast einen Firmenwagen

Für Firmenwagen gelten besondere steuerliche Regelungen.

Du bist Selbstständige:r

Deine Fahrtkosten kannst du als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auch als Selbstständige:r steht dir die Entfernungspauschale zur Verfügung.

Andere betriebliche Fahrten

Berufsbedingte, auswärtige Fahrten z. B. zu Kund:innen, Mandant:innen, Lieferant:innen, Einsatzstellen oder Fahrten in Zusammenhang mit Fortbildungen, Lehrgängen oder Fachtagungen kannst du als als Reisekosten abziehen. Aber nur, wenn du hierfür keinen Firmenwagen, sondern öffentliche Verkehrsmittel oder deine privaten PKW verwendest.

Steuererklärung einfach machen

  • Einfache Eingabe der persönlichen Daten
  • Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
  • Steuererklärung abgeben. Fertig!