Steuererklärung ohne Stress: Wichtige Grundlagen verständlich erklärt

Grundlagen für die Steuererklärung

Keine Lust auf Steuerstress? Mit unseren Tipps und Tricks zur Steuererklärung wird die Abgabe zum Kinderspiel. Erfahre, wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen zu beachten sind und welche Unterlagen benötigt werden. Außerdem zeigen wir dir, wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt und du mit einer Erstattung rechnen kannst.

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Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Du bist dir nicht sicher, ob du eine Steuererklärung abgeben musst? Als Arbeitnehmer:in besteht grundsätzlich keine Verpflichtung dazu, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Abgabepflicht entstehen. Doch auch die freiwillige Abgabe lohnt sich: Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer:innen 1.072 € zurück! Und das Beste: Du hast vier Jahre Zeit, die Steuererklärung freiwillig abzugeben.

Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung

Im Einkommensteuergesetz gibt es zwei Arten der Veranlagung: Die Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung.

Eine Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) musst du abgeben, wenn du neben deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch andere Einkünfte hast, z.B. Einkünfte aus selbständiger oder freiberuflicher Arbeit, Dividenden, Vermietung, Pensionen etc. Wenn diese Einkünfte eine bestimmte Grenze (den so genannten Grundfreibetrag) überschreiten oder du dir Lohnsteuerabzugsmerkmale hast eintragen lassen, musst du eine Steuererklärung abgeben. Spätester Abgabetermin ist dabei immer der 31. Juli des Folgejahres.  

Wenn du jedoch nur Lohneinkünfte und keine anderen Einkünfte über dem Grundfreibetrag hast, musst du keine Steuererklärung abgeben.

Du möchtest dennoch eine Steuererklärung abgeben? Dies kannst du jederzeit freiwillig tun (Antragsveranlagung). Dazu musst du nur die entsprechenden Formulare ausfüllen und an das Finanzamt schicken.

Wichtig: Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung beträgt vier Jahre und endet regelmäßig am 31.12. eines Jahres (Festsetzungsfrist). Für die Steuererklärung des Jahres 2019 hast du also beispielsweise bis zum 31.12.2023 Zeit.

Wann musst du eine Steuererklärung machen?

Als Arbeitnehmer:in musst du nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du zusätzliche Einkünfte in nennenswerter Höhe hast oder spezielle Abzugsmerkmale eingetragen sind.

Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn

  • deine Nebeneinkünfte (Kapitaleinkünfte, Vermietung, Renten etc.) mehr als 410 Euro im Jahr betragen.
  • du gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern in einem regulären Arbeitsverhältnis (kein pauschal versteuerter Minijob oder Aushilfstätigkeit) gearbeitet hast.
  • du verheiratet bist, beide Eheleute Arbeitnehmer:innen sind und die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben.
  • du Elterngeld oder andere staatliche Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld usw.) von mehr als 410 EUR im Jahr erhalten hast.
  • du beim Finanzamt einen Freibetrag in deinen ELStAM-Daten hast eintragen lassen.

In diesen Fällen bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, denn es kann zu einer Steuernachzahlung kommen, die sich das Finanzamt nicht gerne entgehen lässt. In der Regel erhältst du um den Jahreswechsel herum eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Corona-Sonderregelungen: Steuererklärung später abgeben

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es folgende Fristverlängerungen:

2021 Abgabefrist: 31.10.2022

2022 Abgabefrist: 02.10.2022

2023 Abgabefrist: 02.09.2024

2024 Abgabefrist: 31.07.2025

Frist verpasst - was tun?

Wer die Abgabefrist versäumt, muss mit Sanktionen wie Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzung und Zinsen rechnen. Leider ist es nicht mehr so einfach, eine Fristverlängerung zu bekommen. Du brauchst einen triftigen Grund (z.B. längere Krankheit) und musst den Antrag schriftlich stellen. Wenn du allerdings eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung deiner Steuererklärung beauftragst, kann die Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres verlängert werden.

Hol dir dein Geld zurück: Warum du eine Steuererklärung ausfüllen solltest!

Als Arbeitnehmer:in hast du normalerweise keine automatische Steuerveranlagung. Aber warum solltest du überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn du nicht dazu verpflichtet bist? Ganz einfach: Das Finanzamt hat kein Interesse daran, dass zu wenig Lohn- oder Einkommensteuer abgeführt wird. Dein Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug nur die Pauschalen und Freibeträge, die in den Steuertabellen aufgeführt sind und allen Steuerpflichtigen zustehen. Deine individuellen absetzbaren Kosten sind hier nicht miteingerechnet.

Das heißt, wenn du eine Steuererklärung abgibst, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist, kann dir das nicht schaden. Im schlimmsten Fall hast du alle möglichen Kosten abgesetzt und die Steuererklärung war umsonst.

Aber jetzt kommt der spannende Teil: In den meisten Fällen bekommen Arbeitnehmer:innen, die eine Steuererklärung einreichen, Geld vom Finanzamt zurück. Willst du wissen, wie viel Geld du zurückbekommen könntest? Ganz einfach: Nutze eine Steuersoftware! Es gibt verschiedene Programme auf dem Markt, die dir nicht nur helfen, eine rechtssichere Steuererklärung zu erstellen.

Wann bekommst du Geld vom Finanzamt zurück?

Grundsätzlich kannst du immer mit einer Steuererstattung rechnen, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Das kommt sehr häufig vor. Ein Grund dafür sind die Lohnsteuertabellen, die dein Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer verwendet. Diese gehen davon aus, dass dein Monatslohn gleichmäßig auf 12 Monate verteilt ist. In der Realität ist das aber selten der Fall, vor allem wenn es Zuschläge, Sonderzahlungen (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) oder Überstunden gibt.

Darüber hinaus gehen die Lohnsteuertabellen davon aus, dass Arbeitnehmer:innen keine Ausgaben haben, die über den Freibeträgen liegen. Das trifft aber nur auf sehr wenige Arbeitnehmer:innen zu. Deshalb kannst du in den meisten Fällen mit einer Steuererstattung rechnen. Hier sind typische Situationen, in denen du mit einer Steuerrückerstattung rechnen kannst:

  • Dein Gehalt war nicht gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.
  • Du hast nicht das ganze Jahr gearbeitet.
  • Deine Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, Arbeitskleidung, Fortbildung usw.) im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit sind höher als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro.
  • Du hast außergewöhnliche Belastungen, die in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden müssen (z.B. Unterstützung bedürftiger Eltern, Kinder, Ausbildungskosten für Kinder, Krankheitskosten usw.).

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung

Als Arbeitnehmer:in musst du für deine Einkommensteuererklärung mindestens den Hauptvordruck (Mantelvordruck) und die Anlage N (für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, z. B. Lohn) ausfüllen.

Welche Steuerformulare du sonst noch ausfüllen musst, hängt von deiner individuellen Situation ab. Hier sind die wichtigsten Anlageformulare bzw. Vordrucke, die du beachten solltest:

  • Anlage Vorsorgeaufwand (z. B. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten-, oder Arbeitslosenversicherung)
  • Anlage AV (Altersvorsorge, z. B. Riester)
  • Anlage K (Kinder)
  • Anlage U (Unterhaltsleistungen, z. B. an Ex-Ehepartner oder Angehörige)
  • Anlage S (Selbstständige und Freiberufler)
  • Anlage KAP (Kapitalvermögen)
  • Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
  • Anlage AUS (Ausländische Einkünfte, z. B. Grundstücksmiete)

Steuererklärung einfach machen

  • Einfache Eingabe der persönlichen Daten
  • Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
  • Steuererklärung abgeben. Fertig!