So setzt du dein Arbeitszimmer steuerlich ab

Frau und Katze im Arbeitszimmer

Zu Hause arbeiten ist toll. Noch besser arbeitet es sich in einem eigenen Arbeitszimmer. Und am besten wird's wenn man zu Hause arbeitet und dabei auch noch Steuern sparen kann. Dein Arbeitszimmer kannst du steuerlich absetzen. Hier erfährst du, was du absetzen kannst.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eigentlich ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein funktionaler Raum in deinem Zuhause, den du beruflich nutzt. Der Raum wird vor allem für Bürotätigkeiten genutzt, die dort erledigt werden können. Das umfasst somit gedankliche, schriftliche, verwaltungsorganiatorische und kreative Arbeiten. Zudem wichtig: Das Zimmer ist nicht für den Empfang von Besuchern gedacht. Auch darfst du dort keine Mitarbeiter beschäftigen.  

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung der Kosten?

Damit das Finanzamt dein Arbeitszimmer als ausschließlich beruflich nutzbar anerkennt, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Zum Beispiel sollte das Arbeitszimmer durch eine Tür von den privaten Räumen getrennt sein. Es sollte kein Durchgangszimmer sein oder eine abgetrennte Ecke im Hausflur.  Ein beruflich genutzter Raum im Keller oder Dachgeschoss deiner eigenen Wohnung erfüllt normalerweise die Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer.

Die Einrichtung des Arbeitszimmers sollte nur das enthalten, was du tatsächlich für deine berufliche Arbeit brauchst. Also z.B. einen Schreibtisch, Stuhl oder Laptop. Ein Gästebett, eine umfangreiche private Schallplattensammlung, Kinderspielsachen oder auch ein Bügelbrett gehören nicht dazu.

Arbeitszimmer: Welche Ausgaben werden vom Finanzamt anerkannt?

Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer werden vom Finanzamt unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:    

  • Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt (= Hauptort) deiner gesamten beruflichen Tätigkeit. In diesem Fall kannst du die tatsächlichen Kosten unbegrenzt als Werbungskosten abziehen. Das gilt zum Beispiel auch für Telearbeitsplätze.
  • Ein begrenzter Kostenabzug (bis zu 1.250 EUR in der Steuererklärung 2022) ist vor allem dann möglich, wenn das Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist, aber dennoch für bestimmte berufliche Aufgaben unverzichtbar ist. Dies trifft beispielsweise auf Lehrkräfte zu, die in der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz für die Unterrichtsvorbereitung haben. Ebenso betrifft es Angestellte, die eine (freiberufliche) Nebentätigkeit ausüben und dafür ein Arbeitszimmer benötigen.  
  • In allen anderen Fällen erkennt das Finanzamt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht an. Gegebenenfalls kannst du alternativ die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Jeder Homeoffice-Tag wird mit 6 Euro angerechnet, der Maximalbetrag beläuft sich auf 1.260 Euro im Jahr.

Homeoffice-Regelung nutzen

Wenn du bei einer regulären 5-Tage-Woche an mindestens drei Tagen im Homeoffice arbeitest, wird dein häusliches Arbeitszimmer vom Finanzamt als der zentrale Ort deiner beruflichen Tätigkeit angesehen. Das gilt allerdings nur, wenn die Arbeiten, die du zu Hause erledigst, qualitativ gleichwertig sind wie die Arbeiten, die du am Firmen-Arbeitsplatz deines Arbeitgebers ausübst.

Die einschränkende Vorgabe wird für den Corona-Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2022 vom Finanzamt unterstellt - sprich ein Nachweis über die Gleichwertigkeit der Arbeit muss für diesen Zeitraum nicht erbracht werden. Das hat zur Folge, dass du alle Kosten, die auf dein Arbeitszimmer entfallen, in voller Höhe als Werbungskosten abziehen kannst.  

Welche Kosten für dein Arbeitszimmer kannst du steuerlich absetzen?

Grundsätzlich kannst du - anteilig zur gesamten Wohnfläche - folgende Kosten für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen:

  • Miete und Nebenkosten
  • Darlehenszinsen
  • Energiekosten
  • Reparaturen
  • Versicherungsbeiträge (z. B. Gebäudeversicherung)
  • Reinigungskosten
  • Heizungswartung
  • Grundsteuer
  • Renovierungskosten
Tipp: Wenn die Kosten ausschließlich für dein Arbeitszimmer anfallen, zum Beispiel beim Streichen oder Renovieren, kannst du diese in vollem Umfang als Werbungskosten abziehen.

Vergiss nicht, alle Nachweise und Belege sorgfältig aufzubewahren, um sie bei der Steuererklärung einreichen zu können. Nur so kannst du das Optimum aus der Steuererklärung herausholen.

Büroequipment und Arbeitsmittel steuerlich absetzen  

Die Ausgaben für Einrichtungsgegenstände, die du ausschließlich für deine berufliche Nutzung benötigst, beispielsweise Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder einen Computer/PC/Laptop, kannst du als Werbungskosten abziehen. Das gilt sogar dann, wenn die Kosten für den Raum selbst nicht steuerlich abzugsfähig sind.

Zudem wichtig: Wenn die getätigten Ausgaben für einen Einrichtungsgegenstand deines Arbeitszimmers nicht mehr als 800 Euro netto betragen, kannst du die gesamten Kosten im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzen. Und wenn die Nettokosten je Gegenstand über 800 Euro liegen? Dann schreibst du deine Ausgaben über mehrere Jahre verteilt steuersparend ab. Für Büromöbel gilt zum Beispiel eine Nutzungsdauer von 13 Jahren.

Beispiel: Du kaufst dir im Dezember 2022 einen höhenverstellbaren Schreibtisch für 700 Euro zzgl. 19 % MwSt  und bezahlst die Rechnung im Januar 2023. Der Gesamtaufwand in Höhe von 833 Euro kannst du in deiner Steuererklärung 2022 in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.

Hard- und Software unterliegen einer Sonderregel

Laptop, Drucker, Scanner, Software und Co. – für die Anschaffung von Hard- und Software gilt eine einjährige Nutzungsdauer, die das Finanzamt steuerlich zugrunde legt. Ab dem Steuerjahr 2021 kannst du somit die Kosten für Computer-Hardware und -Software im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten abziehen - das gilt unabhängig vom Kaufpreis! Diese (2021 geänderte) Regelung hilft dir dabei, noch mehr Steuern zu sparen.

Arbeitszimmer steuerlich für  Aus- oder Fortbildung nutzen

Die Abzugsmöglichkeiten für ein häusliches Arbeitszimmer gelten auch dann, wenn du das Zimmer für deine erste oder weitere Berufsausbildung oder für Fortbildungen nutzt. Das bedeutet, wenn du eine Umschulung oder eine Weiterbildung machst, kannst du dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.

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