Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich mehr?

Vater und Sohn essen Zuckerwatte

Du hast Kinder, hast aber noch nie etwas vom Kinderfreibetrag gehört? Dann solltest du diesen Artikel lesen. Denn mit dem Kinderfreibetrag kannst du möglicherweise eine höhere Steuerentlastung erzielen.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist der Kinderfreibetrag?

Normalerweise erhalten Eltern für ihre Kinder monatlich Kindergeld. Was viele aber nicht wissen: Für manche Eltern lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld. Doch was ist der Kinderfreibetrag genau und wer bekommt ihn?

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um den sächlichen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA) eines Kindes. Diese Freibeträge gewährt der Staat allen Eltern als steuerliche Entlastung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um deine leiblichen oder adoptierten Kinder handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen die Freibeträge auch Pflegeeltern zu.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag für jedes zu berücksichtigende Kind beträgt:

  • 2023: 6.024 Euro (3.012 Euro pro Elternteil)
  • 2024: 6.612 Euro (3.306 Euro pro Elternteil)
  • 2025: 6.672 Euro (3.336 Euro Pro Elternteil)

Der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung beträgt unverändert:

  • 2.928 Euro (1.464 Euro pro Elternteil)

Beachte: Du hast nur Anspruch auf Kindergeld ODER die Freibeträge.

Wie erhalte ich den Kinderfreibetrag?

Wenn du am Ende des Jahres deine Einkommensteuererklärung einreichst, überprüft das Finanzamt automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags, basierend auf deinem individuellen Steuersatz, zu einer höheren Entlastung führt. Diese Prüfung nennt sich „Günstigerprüfung“, denn das Finanzamt prüft im wahrsten Sinne des Wortes, was für dich „günstiger“ ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Einen extra Antrag musst du also nicht stellen. Es reicht, wenn du am Ende des Jahres deine Steuererklärung plus Anlage Kind beim Finanzamt einreichst.

Ergibt die Prüfung des Finanzamts, dass der Kinderfreibetrag für dich tatsächlich die bessere Wahl ist, erhältst du den Differenzbetrag als Steuererstattung.

Beispiel: Can und Julia haben im Jahr 2024 für ihren Sohn monatlich 250 Euro Kindergeld erhalten, also insgesamt 3.000 Euro im Jahr (12 × 250 Euro). Für das Jahr 2024 reichen Sie eine Steuererklärung mit der Anlage Kind ein. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die beiden mehr lohnt. Das Ergebnis: für Can und Julia würde sich der Kinderfreibetrag lohnen. Für das Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag (inklusive Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) für beide Elternteile zusammen 9.540 Euro.
Das Finanzamt berechnet, wie hoch die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist. Übersteigt diese Steuerersparnis das bereits erhaltene Kindergeld, bekommen Can und Julia die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt.

Rechenweg (vereinfacht):
  • Erhaltenes Kindergeld: 3.000 Euro
  • Kinderfreibetrag: 9.540 Euro (wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen)
  • Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag (abhängig vom individuellen Steuersatz, z. B. bei ca. 42 % Steuersatz: 9.540 Euro × 42 % ≈ 4.007 Euro)

Wenn die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag (z. B. 4.007 Euro) höher ist als das erhaltene Kindergeld (3.000 Euro), erhalten Can und Julia die Differenz als Steuererstattung:

  • Steuererstattung: 4.007 Euro (Steuervorteil) – 3.000 Euro (Kindergeld) = 1.007 Euro


Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab. Das Finanzamt rechnet dies automatisch aus. Die Differenz zwischen Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag und dem erhaltenen Kindergeld wird ggf. als Steuererstattung ausgezahlt.

Wie lange erhalte ich den Kinderfreibetrag?

Normalerweise hast du Anspruch auf den Kinderfreibetrag bis zum 18. Geburtstag deines Kindes. Danach gibt es bestimmte zusätzliche Voraussetzungen, um den Freibetrag weiterhin zu nutzen:

  • Wenn dein Kind keiner Beschäftigung nachgeht und in Deutschland arbeitssuchend gemeldet ist, steht dir Freibetrag bis zum 21. Lebensjahr deines Kindes zu.
  • Wenn dein Kind noch studiert, sich in Ausbildung befindet, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert oder sich z. B. als Entwicklungshelfer im Ausland befindet, hast du sogar Anspruch auf die Freibeträge, bis zum 25. Geburtstag deines Kindes.
  • Wenn dein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, steht dir der Freibetrag unabhängig vom Alter deines Kindes zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag deines Kindes eingetreten ist.

Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und unverheiratete Eltern

Bist du alleinerziehend oder unverheiratet und hast ein Kind, für das du Anspruch auf Kindergeld hast? Als alleinerziehendes oder unverheiratetes Elternteil steht dir die Hälfte des Kinderfreibetrags und die Hälfte des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes zu.

Daneben steht dir als Alleinerziehende:r auch noch der Entlastungsbetrag zu. Dieser wurde im Jahr 2020 mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erhöht und beträgt seitdem 4.260 Euro. Jedes weitere Kind, das in deinem Haushalt gemeldet ist, erhöht den Entlastungsbetrag jährlich um 240 Euro.

Das Finanzamt zieht den Entlastungsbetrag von der Summe deiner Einkünfte ab. Du kannst diesen Betrag einfach über die Anlage Kind in deiner Steuererklärung beantragen. Besonders praktisch: Wenn du in Steuerklasse II als Alleinstehende:r eingestuft bist, wird der Entlastungsbetrag bereits im laufenden Jahr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

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