Homeoffice und Steuern: Diese Kosten kannst du absetzen

Homeoffice und Steuern

Seit der Coronapandemie ist das Arbeiten im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Die zunächst befristeten Steuervergünstigungen gelten nun dauerhaft und wurden sogar noch verbessert. Du arbeitest auch viel mehr von zu Hause aus? Dann kannst du dein Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert und welche Kosten du geltend machen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 kannst du bis zu 6 Euro pro Tag und insgesamt 1.260 Euro pro Jahr von deinen Steuern absetzen, wenn du im Homeoffice arbeitest. Das bedeutet, dass du ab 2023 die Homeoffice-Pauschale für 210 Tage im Jahr geltend machen kannst.

Aber Achtung: Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (bis 31.12.2022: 1.200 Euro) angerechnet. Wenn deine Werbungskosten also insgesamt unter 1.230 Euro liegen, bringt dir die Homeoffice-Pauschale keine steuerlichen Vorteile. Wer aber sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann, hat in jedem Fall eine höhere steuerliche Entlastung, da die Homeoffice-Pauschale auf 1.260 Euro gedeckelt ist – du kannst also mehr Steuern sparen.

Ab 2023 kann die Homeoffice-Pauschale nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung aus erledigt wird.

Entfernungspauschale im Homeoffice: Worauf du achten musst

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können mit 0,30 Euro bis 0,38 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber nur, wenn du tatsächlich zur Arbeit fährst. Fährst du nicht ins Büro, weil du von zu Hause arbeitest, kannst du die Entfernungspauschale nicht absetzen. Das kann dazu führen, dass du steuerlich höher belastet wirst. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Wenn du also viel im Homeoffice arbeitest, kann es sich lohnen, dein Jahresabonnement zu kündigen.

Homeoffice und Dienstwagen: Neue Regelungen und Auswirkungen

Du hast einen Dienstwagen und arbeitest jetzt öfter von zuhause? Dann solltest du wissen, dass sich das auf die Berechnung der Privatnutzung deines Fahrzeugs auswirken kann.

Fahrtenbuchmethode

Wenn du ein Fahrtenbuch führst, um die private Nutzung deines Dienstwagens zu berechnen, kannst du vom Homeoffice profitieren. Denn je seltener du ins Büro fährst, desto weniger Fahrten musst du als Privatnutzung versteuern. Für die Fahrten ins Büro kannst du übrigens nur die Entfernungspauschale absetzen. Das sind:

  • 0,15 Euro pro Kilometer bis 20 Kilometer
  • 0,19 Euro für jeden Kilometer über 20 Kilometer

Sind die Kosten für den Dienstwagen höher als die Entfernungspauschale, kann eine geringere Privatnutzung bedeuten, dass du weniger Steuern zahlen musst.

Pauschale Ermittlung des Privatanteils

Es gibt auch eine pauschale Methode zur Berechnung der Privatnutzung. Dabei wird ein Prozent des Listenpreises deines Autos als Privatnutzung angenommen. Wenn du deinen Dienstwagen in einem Monat überhaupt nicht privat genutzt hast, musst du auch keine Privatnutzung versteuern. Allerdings ist es schwierig, dem Finanzamt nachzuweisen, dass das Auto in dem betreffenden Monat gar nicht bewegt wurde. In den meisten Fällen musst du also trotzdem die pauschale Privatnutzung versteuern.

Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer

Wenn du dein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden hast, kannst du die Kosten dafür nicht in voller Höhe absetzen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Raum fast ausschließlich beruflich und nur untergeordnet privat genutzt wird. Du nimmst an Online-Meetings vom Küchentisch aus teil? Dann mach dir keine Sorgen, denn es gibt trotzdem eine Ausgleichsmöglichkeit: die Homeoffice-Pauschale.

Tipp: Beweisfotos machen

Denk daran Fotos von deinem Arbeitszimmer zu machen, dann kannst du die berufliche Nutzung ganz einfach belegen. Teilen ist übrigens erlaubt: Wenn zwei Personen das Arbeitszimmer beruflich nutzen, ist das kein Problem.

Tatsächliche Kosten oder Pauschale?

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen. Alternativ kannst du ab 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro jährlich ansetzen, um die Kosten für das Arbeitszimmer abzudecken. Der Vorteil der Pauschale ist, dass du die Kosten nicht nachweisen musst.

 

Beides geht nicht

Achtung: Wenn du die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen möchtest, darfst du nicht die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer in Anspruch nehmen. Beides ist nicht möglich.

Keine Einschränkung für Homeoffice-Kosten ab 2023

Kosten für ein Arbeitszimmer konnten bis Ende 2022 in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, aber maximal 1.260 Euro pro Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Diese Begrenzung wurde ab 2023 aufgehoben. Wenn du kein separates Arbeitszimmer hast, aber für deine Arbeit keinen anderen Platz nutzen kannst, kannst du stattdessen die Kosten für dein Homeoffice geltend machen. Das ist also keine Verschlechterung.

Ein Tipp für dich: Du kannst Kosten für Arbeitsmittel wie einen Schreibtisch, einen Bürostuhl oder andere Büromaterialien absetzen, auch wenn du kein Arbeitszimmer hast. Wenn du mehr Internet- oder Telefonkosten hast, weil du mehr von zu Hause arbeitest, kannst du diese höheren Kosten absetzen.

Kosten der doppelten Haushaltsführung im Homeoffice: Was sich ändert

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn an einem anderen Ort als dem der ersten Tätigkeitsstätte ein eigener Hausstand unterhalten wird. Doch was passiert, wenn die Tätigkeit vorübergehend ins Homeoffice verlegt wird? In diesem Fall bleiben die Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar, solange es sich um eine vorübergehende Verlegung handelt. Ab 2023 können jedoch keine Mehraufwendungen für das Homeoffice mehr abgezogen werden, solange die doppelte Haushaltsführung besteht.

Achtung: Wenn du mindestens einmal pro Woche nach Hause fährst, ändert sich an der steuerlichen Absetzbarkeit der Heimfahrten nichts, da diese ohnehin nur einmal pro Woche anerkannt werden. Wenn diese wöchentlichen Heimfahrten wegfallen, verringern sich jedoch die absetzbaren Kosten. Wenn du also einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast, musst du mit einer Einkommensteuernachzahlung rechnen.

Fazit: Wenn du regelmäßig von zuhause aus arbeitest und dir kein festes Büro zur Verfügung gestellt wird, kannst du möglicherweise dein Homeoffice von der Steuer absetzen. Dazu musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und deine Ausgaben nachweisen können. Informiere dich gründlich über die geltenden Regeln und nutze die Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.

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