Homeoffice und Steuern: Diese Kosten kannst du absetzen

Seit der Coronapandemie ist das Arbeiten im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Die zunächst befristeten Steuervergünstigungen gelten nun dauerhaft und wurden sogar noch verbessert. Du arbeitest auch viel mehr von zu Hause aus? Dann kannst du dein Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert und welche Kosten du geltend machen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 kannst du bis zu 6 Euro pro Tag und insgesamt 1.260 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, wenn du im Homeoffice arbeitest. Das bedeutet, dass du ab 2023 die Homeoffice-Pauschale für 210 Tage im Jahr geltend machen kannst.
Aber Achtung: Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand: 2026) angerechnet. Wenn deine Werbungskosten also insgesamt unter 1.230 Euro liegen, bringt dir die Homeoffice-Pauschale keine steuerlichen Vorteile.
Seit 2023 kann die Homeoffice-Pauschale nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung aus erledigt wird.
Homeoffice-Pauschale 2026
Die Höhe der Homeoffice-Pauschale bleibt auch 2026 gleich: Sechs Euro pro Tag, für maximal 210 Tage pro Jahr also insgesamt maximal 1.260 Euro im Jahr.
Aber ab 2026 prüfen die Finanzämter genauer. Im Fokus steht dabei das steuerrechtliche Überwiegenskriterium. Von einer überwiegenden Tätigkeit im Homeoffice spricht man, wenn mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit (qualitativ oder quantitativ) von zu Hause aus erbracht werden: Für Tage, an denen du über 50 % im Homeoffice gearbeitet hast, kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr bei 210 Tagen) in deiner Steuererklärung angeben.
Daher macht es Sinn, dass du dokumentierst, wann du im Homeoffice gearbeitet hast.
Homeoffice vs. Entfernungspauschale: Worauf du achten musst
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können mit 0,38 Euro pro Entfernungskilometer für die einfache Wegstrecke als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber nur, wenn du tatsächlich zur Arbeit fährst. Fährst du nicht ins Büro, weil du im Homeoffice arbeitest, kannst du die Entfernungspauschale für Homeoffice-Tage nicht geltend machen. Das kann dazu führen, dass du u. U. steuerlich höher belastet wirst. Es hängt aber sehr von der Distanz deiner Pendelstrecke ab. Prüfe also, welcher Betrag höher ist: 6 Euro Homeofficepauschale oder Entfernungspauschale.
Zuhause arbeiten im separaten Raum: das häusliche Arbeitszimmer
Wenn du dein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden hast, kannst du die tatsächlichen Kosten dafür in voller Höhe absetzen. Wenn dein Arbeitgeber Kosten übernommen hat, sind diese steuerpflichtig.
Voraussetzung für den Abzug ist, dass dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Raum fast ausschließlich beruflich und nur zu maximal 10 % privat genutzt wird. Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bilden. Dafür gilt ein strenger Maßstab. In welchen Fällen das gilt, hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 15.08.2023 veröffentlicht.
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt oder du nimmst an Online-Meetings vom Küchentisch aus teil? Dann mach dir keine Sorgen, denn dann kannst du zwar nicht die Kosten in voller Höhe absetzen, profitierst aber von der Homeoffice-Pauschale.
Tipp: Beweisfotos machen
Denk daran Fotos von deinem Arbeitszimmer zu machen, dann kannst du die berufliche Nutzung ganz einfach belegen. Teilen ist übrigens erlaubt: Wenn zwei Personen das Arbeitszimmer beruflich nutzen, ist das kein Problem.
Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale?
Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen. Alternativ kannst du seit 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro jährlich ansetzen, um die Kosten für das Arbeitszimmer abzudecken. Der Vorteil der Pauschale ist, dass du die Kosten nicht nachweisen musst. Sie gilt aber nur für die Monate, in denen das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit war.
Beides geht nicht
Achtung: Wenn du die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen möchtest, darfst du nicht die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer oder etwa die Homeofficepauschale in Anspruch nehmen. Beides ist nicht möglich.
Keine Einschränkung für Homeoffice-Kosten ab 2023
Kosten für ein Arbeitszimmer konnten bis Ende 2022 in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, aber nur bis maximal 1.260 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Diese Begrenzung ist seit 2023 aufgehoben. Wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hast, aber für deine Arbeit keinen anderen Platz nutzen kannst, kannst du stattdessen die Kosten für dein Homeoffice geltend machen. Das ist also keine Verschlechterung.
Ein Tipp für dich: Du kannst Kosten für Arbeitsmittel wie einen Schreibtisch, einen Bürostuhl oder andere Büromaterialien absetzen, auch wenn du kein Arbeitszimmer hast. Wenn du mehr Internet- oder Telefonkosten hast, weil du mehr von zu Hause arbeitest, kannst du diese höheren Kosten absetzen.
Kosten der doppelten Haushaltsführung im Homeoffice: Was sich ändert
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn an einem anderen Ort als dem der ersten Tätigkeitsstätte ein eigener Hausstand unterhalten wird. Doch was passiert, wenn die Tätigkeit vorübergehend ins Homeoffice verlegt wird? In diesem Fall bleiben die Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar, solange es sich um eine vorübergehende Verlegung handelt. Ab 2023 können jedoch keine Mehraufwendungen für das Homeoffice mehr abgezogen werden, solange die doppelte Haushaltsführung besteht.
Achtung: Wenn du mindestens einmal pro Woche nach Hause fährst, ändert sich an der steuerlichen Absetzbarkeit der Heimfahrten nichts, da diese ohnehin nur einmal pro Woche anerkannt werden. Wenn diese wöchentlichen Heimfahrten wegfallen, verringern sich jedoch die absetzbaren Kosten. Wenn du also einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast, musst du mit einer Einkommensteuernachzahlung rechnen.
Fazit
Wenn du regelmäßig von zuhause aus arbeitest, kannst du Aufwendungen hierfür steuerlich geltend machen: mittels der Homeoffice-Pauschale oder als sogenanntes häusliches Arbeitszimmer. Dazu musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und deine Ausgaben nachweisen können. Informiere dich gründlich über die geltenden Regeln und nutze die Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Eine Steuersoftware liefert dir dafür die notwendige Hilfestellung.

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