Einspruch gegen den Steuerbescheid: Dein Leitfaden

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Du hast deinen Steuerbescheid erhalten und bist mit dem Ergebnis nicht einverstanden? Du möchtest Einspruch einlegen, aber du weißt nicht wie? Statistisch gesehen sind 80 % der Einsprüche erfolgreich! Wie du dabei vorgehen musst, welche Fristen und Deadlines es zu beachten gibt und was sonst noch dafür wichtig ist, erfährst du in diesem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Wann und warum du Einspruch einlegen kannst

Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn du begründet davon ausgehst, dass dein Steuerbescheid fehlerhaft ist – zum Beispiel, wenn die festgesetzte Steuer zu hoch (oder auch zu niedrig) ist.

Typische Gründe können sein:

  • Werbungskosten, Sonderausgaben oder Freibeträge wurden nicht anerkannt
  • Es liegen Rechen- oder Datenfehler vor.
  • Das Finanzamt hat Angaben falsch übernommen.
  • Du willst dich auf einlaufendes Musterverfahren berufen.

Du kannst innerhalb der Einspruchsfrist jederzeit Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen.

Aber Vorsicht: Das Einlegen des Einspruchs bedeutet nicht, dass du von eventuellen Forderungen des Finanzamts (Nachforderungen) befreit bist. Der Einspruch selbst hat keine aufschiebende Wirkung, etwaige Zahlungen musst du zunächst trotzdem leisten.

Hinweis: Einen Zahlungsaufschub erreichst du nur, wenn du zusätzlich darum bittest, die Vollziehung auszusetzen.

Wenn dein Einspruch erfolgreich ist, bekommst du einen korrigierten Steuerbescheid. Falls das Finanzamt jedoch bei seiner Meinung bleibt, bekommst du eine formelle Einspruchsentscheidung. Dann bleibt dir nur noch der Weg vors Gericht.

Einspruchsfrist: Wie lange hast du Zeit?

Nachdem der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde, hast du einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Der Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach Postaufgabe als bekanntgegeben. Man spricht hierbei von der Bekanntgabefiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Um herauszufinden, wie viel Zeit du für deinen Einspruch hast, kannst du dich an diesem Beispiel orientieren:

Beispiel:  

  • Der Steuerbescheid wurde am 04.09.2025 zur Post gegeben.
  • Plus 4 Tage wegen der Bekanntgabefiktion (nach § 122 AO), das wäre dann der 08.09.2025.
  • Jetzt rechnest du noch einen Monat drauf ( nach §355 AO) und bist beim 08.10.2025.

Endet die Frist an einem Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich das Ende der Frist auf den nächsten Werktag. Die Bekanntgabefiktion wird wiederum nicht von Feiertagen beeinflusst – maßgeblich ist immer der vierte Tag nach Postaufgabe.

In unserem Beispiel muss dein Einspruch also bis spätestens 08.10.2025 beim Finanzamt eingehen.

Achtung: Wenn der Einspruch nicht innerhalb der Frist beim Finanzamt eintrifft, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann im Grunde genommen nicht mehr geändert werden.

Einspruch einlegen - das solltest du beachten

Dein Einspruch muss innerhalb der Monatsfrist beim zuständigen Finanzamt eingehen – entweder postalisch oderelektronisch (z. B. über ELSTER).

Zur Sicherheit kannst du um eine schriftliche Eingangsbestätigung bitten. Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Dein Name, deine Anschrift und deine Steuer-Identifikationsnummer
  • Datum und Nummer des Steuerbescheids
  • Eine eindeutige Bezeichnung als „Einspruch“
  • Eine Begründung (du kannst sie notfalls auch nachreichen)

Was passiert nach dem Einspruch?

Wenn du Einspruch einlegst, wird der gesamte Steuerbescheid noch einmal aufgerollt – nicht nur der Punkt, den du beanstandet hast,.Das bedeutet, das Finanzamt überprüft jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut. Wenn offensichtlich ist, dass der Steuerbescheid fehlerhaft und zu deinen Ungunsten ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und dein Einspruch ist damit erledigt.

Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die bisher zu deinen Gunsten waren. Wenn solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen würden, muss das Finanzamt dir eine "Verböserung" androhen. In dem Fall hast du die Chance, deinen Einspruch zurückzuziehen. Dann bleibt alles beim Alten.

Beispiel: Du legst Einspruch gegen deinen Steuerbescheid ein, weil das Finanzamt deine Werbungskosten nicht berücksichtigt hat. Das würde eine Steuererstattung von 700 EUR bringen. Bei der Überprüfung des Steuerbescheids bemerkt der zuständige Finanzbeamte allerdings, dass bei den Spenden ein Zahlendreher zu einer ungerechtfertigten Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat.

Folglich: Aufgrund deines Einspruchs müsstest du nun 300 EUR an das Finanzamt zurückzahlen. Wenn du deinen Einspruch zurückziehst, bleibt alles beim Alten. Das bedeutet: Der bisherige, fehlerhafte Steuerbescheid bleibt unverändert und wird rechtskräftig. Für dich bedeutet das: Keine höhere Nachzahlung.

Sonderfall: Musterverfahren beim Bundesfinanzhof

Es kann sein, dass ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof läuft, der auch dich betrifft. Dann solltest du mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen. Gleichzeitig kannst du beim Finanzamt beantragen, dass dein Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruht. In diesem Fall hörst du erst wieder etwas zu deinem Einspruch, wenn das Urteil gefällt wurde.

Gut zu wissen: Durch das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid entstehen dir keine Kosten.

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