Einkommenssteuererklärung: Wer ist verpflichtet sie abzugeben und lohnt sich eine freiwillige Abgabe?

Eine Einkommenssteuererklärung klingt umständlich und kompliziert? Entdecke hier einfache Tipps, wie du deine Steuererklärung spielend leicht erledigen kannst und welchen Vorteil dir eine freiwillige Abgabe bringen kann. Lass den Steuerstress hinter dir und hol dir, was dir zusteht!
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Das Finanzamt verlangt eine Einkommensteuererklärung immer dann, wenn gesetzlich geregelte Fälle vorliegen, bei denen der Lohnsteuerabzug deine tatsächliche Einkommensteuer voraussichtlich nicht vollständig abdeckt.
Als unverheirateter Arbeitnehmer:in musst du oftmals nicht unbedingt eine Steuererklärung machen, freiwillig kannst du eine Steuererklärung aber immer abgeben. In bestimmten Fällen bist du allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das nennt man dann Pflichtveranlagung. Diese sogenannten Pflichtfälle sind in § 46 EStG geregelt.
In folgenden Fällen musst du eine Steuererklärung abgeben:
- Du bist verheiratet und ihr habt die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt.
- Du oder dein:e Partner:in habt Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, füher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen, die sich lohnsteuermindernd ausgewirkt haben.
- Du hast neben deinem Gehalt weitere Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung), die mehr als 410 Euro im Jahr betragen.
- Du hast steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld), die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten.
- Du hast von mehreren Arbeitgeber:innen gleichzeitig Lohn erhalten und für ein weiteres Arbeitsverhältnis wurde die Steuerklasse VI angewendet.
- Du hast unterjährig den Job gewechselt und in deiner Lohnsteuerbescheinigung steht ein „S“, weil z. B. Sonderzahlungen ohne Berücksichtigung früherer Arbeitslöhne versteuert wurden.
- Du hast eine Abfindung erhalten und dein Arbeitgeber hat die Fünftelregelung angewendet.
- Du hast einen Verlustvortrag aus den Vorjahren
- Du hast keinen Wohnsitz in Deutschland, wirst aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandelt.
- Du hast eine:n im EU-Ausland lebende:n Ehepartner:i, der:die beschränkt steuerpflichtig ist – unter bestimmten Voraussetzungen kann dadurch eine Abgabepflicht entstehen.
- Du bist Arbeitnehmer:in, bist frisch geschieden oder verwitwet und hast im selben Jahr erneut geheiratet
Wichtig: Wenn ein gesetzlicher Pflichtgrund vorliegt, musst du eine Steuererklärung abgeben. Dann ist die Steuererklärung nicht mehr freiwillig.
Ggf. fordert das Finanzamt dich auch zur Abgabe auf (§ 149 AO).
Steuererklärung: Lohnt sich auch ohne Pflicht!
Eine Steuererklärung klingt kompliziert und nicht gerade aufregend. Es lohnt sich jedoch in vielen Fällen auch eine Steuererklärung einzureichen, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt laut Statistischem Bundesamt bei 1.172 Euro.
Warum kriegt man überhaupt Geld zurück? Das Finanzamt berücksichtigt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben wie beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlichen Belastungen, Mitgliedsbeiträgen, Spenden usw. nur pauschale Sätze oder Freibeträge. Wenn deine individuellen Ausgaben höher als diese Pausch- und Freibeträge sind, gehen sie unter. Das heißt, wenn du die tatsächliche Differenz erhalten möchtest, kann sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung für dich lohnen.
Praxistipp: Die freiwillige Abgabe eine Steuererklärung verpflichtet dich nicht automatisch dazu, auch in den kommenden Jahren eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst jedes Jahr neu entscheiden, ob du die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen willst oder nicht. Also keine Sorge, einmal bedeutet nicht für immer!
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Längere Abgabefristen nutzen bei der freiwilligen Steuererklärung
Ein weiterer Pluspunkt der freiwilligen Steuererklärung sind die großzügigen Abgabefristen. Du hast ganze 4 Jahre Zeit, um sie einzureichen. Das bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2022 spätestens am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingehen muss.
Und wenn du einen Verlustvortrag geltend machen möchtest, hast du sogar 7 Jahre Zeit.
Aber Achtung: Wenn die freiwillige Steuererklärung nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht wird, wird sie vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet.
Ausfüllen der Steuererklärung leicht gemacht!
Wenn das Ausfüllen der Steuerformulare für dich eine lästige Aufgabe ist, gibt es drei Möglichkeiten, wie du dir die Arbeit erleichtern kannst:
Steuersoftware: Einfachen und günstige Programmen wie QuickSteuer unterstützen dich bei deiner Steuererklärung. Dadurch sparst du Zeit und es ist sichergestellt, dass du keine abzugsfähigen Kosten vergisst.
Steuerberater: Wenn du eine komplexere Steuererklärung machen musst, zum Beispiel aufgrund von zahlreichen Nebeneinkünften oder einem Zweitwohnsitz, ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen. Ein:e Steuerberater:in kann dich kompetent unterstützen. Das hat aber seinen Preis.
Lohnsteuerhilfevereine: Wenn deine Steuererklärung nicht allzu komplex ist, kannst du dich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die gleiche individuelle Beratungstiefe wie ein:e Steuerberater:in, sind aber deutlich günstiger. Wichtig: Bestimmte Gruppen – etwa Selbstständige oder Freiberufler:innen – dürfen dort nicht beraten werden.

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