Einkommenssteuererklärung: Wer ist verpflichtet sie abzugeben und lohnt sich eine freiwillige Abgabe?

Junges Paar vor dem Laptop

Eine Einkommenssteuererklärung klingt umständlich und kompliziert? Entdecke hier einfache Tipps, wie du deine Steuererklärung spielend leicht erledigen kannst und welchen Vorteil dir eine freiwillige Abgabe bringen kann. Lass den Steuerstress hinter dir und hol dir, was dir zusteht!

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Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Das Finanzamt erwartet grundsätzlich von allen eine Einkommensteuererklärung, wenn es befürchtet, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden. Als unverheirateter Arbeitnehmer:in musst du oftmals nicht unbedingt eine Steuererklärung machen, freiwillig kannst du eine Steuererklärung aber immer abgeben. In bestimmten Fällen bist du allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das nennt man dann Pflichtveranlagung. In folgenden Fällen musst du eine Steuererklärung abgeben:

  • Du bist verheiratet und einer von euch hat Arbeitslohn Lohn erhalten und die Steuerklasse V
  • Oder ihr habt die Steuerklasse 4 mit Faktor
  • Du hast die Steuerklasse VI
  • Du hast Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen. Gleiches gilt für dein:e Ehepartner:in.
  • Du beziehst neben deinem Gehalt weitere Einkünfte beispielsweise aus Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung.
  • Du hast steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld) von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten.
  • Du hast keinen Wohnsitz in Deutschland, möchtest dort aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
  • Du hast von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten, der nicht pauschal versteuert wurde.
  • Du hast eine Abfindung erhalten und dein Arbeitgeber hat bei der Lohnsteuer die vorteilhafte Fünftelregelung angewendet.
  • Du hast einen Verlustvortrag aus den Vorjahren
  • Du hast eine:n im EU-Ausland lebende:n Ehepartner:in der:die beschränkt steuerpflichtig ist, in deinen ELStAM-Daten eingetragen.
  • Du bist Arbeitnehmer:in, bist frisch geschieden oder verwitwet und hast im selben Jahr erneut geheiratet.

Steuererklärung: Lohnt sich auch ohne Pflicht!

Eine Steuererklärung klingt kompliziert und nicht gerade aufregend. Es lohnt sich jedoch auch eine Steuererklärung einzureichen, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist. In 9 von 10 Fällen bekommen Arbeitnehmer:innen durch eine Antragsveranlagung (freiwillige Steuererklärung) Geld vom Finanzamt zurück.

Warum ist das so? Das Finanzamt berücksichtigt bei sämtlichen, steuermindernden Ausgaben wie beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlichen Belastungen, Mitgliedsbeiträgen, Spenden usw. nur pauschale Sätze oder Freibeträge. Wenn deine individuellen Ausgaben höher sind, gehen sie unter. Das heißt, wenn du deine eigenen Ausgaben geltend machen möchtest, kann sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung für dich lohnen.

Praxistipp: Die freiwillige Einreichung eine Steuererklärung verpflichtet dich nicht automatisch zu einer jährlichen Abgabe in den kommenden Jahren. Du kannst jedes Jahr neu entscheiden, ob du die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen willst oder nicht. Also keine Sorge, einmal bedeutet nicht für immer!

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Längere Abgabefristen nutzen bei der freiwilligen Steuererklärung

Ein weiterer Pluspunkt der freiwilligen Steuererklärung sind die großzügigen Abgabefristen. Du hast ganze 4 Jahre Zeit, um deine Steuererklärung einzureichen. Das bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2022 spätestens am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingehen muss. Und wenn du einen Verlustvortrag geltend machen möchtest, hast du sogar 7 Jahre Zeit.

Aber Achtung: Wenn die freiwillige Steuererklärung nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht wird, wird sie vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet.

Ausfüllen der Steuererklärung leicht gemacht!

Wenn das Ausfüllen der Steuerformulare für dich eine lästige Aufgabe ist, gibt es drei Möglichkeiten, wie du dir einen Teil der Arbeit erleichtern kannst:

Steuersoftware: Einfachen und günstige Programmen unterstützen dich bei deiner Steuererklärung. Dadurch ist sichergestellt, dass du keine abzugsfähigen Kosten vergisst.

Steuerberater: Wenn du eine komplexere Steuererklärung machen musst, zum Beispiel aufgrund von zahlreichen Nebeneinkünften oder einem Zweitwohnsitz, ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen. Ein:e Steuerberater:in kann dich kompetent unterstützen. Das hat aber seinen Preis

Lohnsteuerhilfevereine: Wenn deine Steuererklärung nicht allzu komplex ist, kannst du dich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die gleiche individuelle Beratungstiefe wie ein:e Steuerberater:in, sind aber deutlich günstiger.

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