Dein Wegweiser durch den Steuerbescheid: So überprüfst du deinen Steuerbescheid!

Dein Wegweiser durch den Steuerbescheid: So überprüfst du deinen Steuerbescheid!

Dieser Artikel ist dein ultimativer Guide, um deinen Steuerbescheid zu verstehen und zu prüfen. Wir erklären dir, was auf jeder Seite deines Steuerbescheids steht und wie du die Angaben überprüfen kannst. Du erfährst auch, was zu tun ist, wenn du mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist und wie du Einspruch einlegen kannst. Mit diesen Informationen kannst du sicherstellen, dass du das Beste aus deiner Steuererklärung herausholst und keine unnötigen Steuern zahlst.

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Inhaltsverzeichnis

Die Steuererklärung ist geschafft und du hast den Steuerbescheid erhalten? Bevor du jetzt die Füße hochlegst, kontrolliere deinen Steuerbescheid auf Fehler, um weitere Kosten zu vermeiden. Denn einer Berechnung des Bund der Steuerzahler zufolge ist jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft – damit sind nicht nur falsche Einschätzungen der Beamt:innen gemeint, sondern auch Zahlendreher oder falsch übernommene Lohnsteuerdaten. Wir zeigen dir, wie du deinen Steuerbescheid überprüfen und dein Steuerleben selbst in die Hand nehmen kannst.

So sieht ein Steuerbescheid aus: Die erste Seite

Der Steuerbescheid hat immer den gleichen Aufbau. Auf der ersten Seite findest du alle Infos zu dir und deinem zuständigen Finanzamt:

  • Dein Name
  • Adresse
  • Kontodaten
  • Steuer-ID
  • Adresse des Finanzamts
  • Steuerart (Lohn- oder Einkommenssteuer)
  • Steuerjahr

Außerdem ist dort fehgehalten, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen nach Einschätzung des Finanzamts ist, und wie viel davon schon bezahlt wurde. Der Satz "mithin sind zu viel entrichtet" kennzeichnet, dass das Finanzamt schon mehr Lohnsteuer erhalten hat als es sollte.

So prüfst du deinen Steuerbescheid: Die zweite Seite

Auf der zweiten Seite deines Steuerbescheids findest du unter "Besteuerungsgrundlagen" eine genauere Berechnung deines zu versteuernden Einkommens. Hier sind alle deine vom Finanzamt anerkannten Einnahmen (Bruttoarbeitslohn usw.) und Ausgaben (Werbungskosten, Entfernungspauschale, Kosten für Arbeitsmittel usw.) gelistet, die in die Berechnung deiner Einkommensteuer eingeflossen sind. Du siehst hier sofort, ob das Finanzamt alle von dir in der Steuererklärung angegebenen Kosten auch im Steuerbescheid berücksichtigt hat. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du dir den dritten Teil des Steuerbescheids genauer ansehen.

So prüfst du deinen Steuerbescheid: Die dritte Seite

Im dritten Teil, den "Erläuterungen", erklärt das Finanzamt seine Entscheidung. Schau deinen Steuerbescheid auch da genau an. Du findest dort – mehr oder weniger klar und detailliert – welche Ausgaben, Ansätze oder Pauschalen nicht anerkannt wurden und warum. Außerdem steht dort, wann und wie du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen kannst. Gegen einen vorläufig erlassenen Steuerbescheid (oder einzelne Punkte) musst du keinen Einspruch einlegen. Die Vorläufigkeit bedeutet nur, dass zu einem bestimmten Thema ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft. Deine Steuererklärung ist von diesem Verfahren betroffen. Wenn das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt, ändert das Finanzamt automatisch den Bescheid und erstattet dir Steuern; wenn es zugunsten des Fiskus ausfällt, wird der vorhandene Steuerbescheid rechtskräftig.

Checkliste für deinen Steuerbescheid: Das solltest du checken!

Auch das Finanzamt macht mal Fehler – sowohl inhaltliche als auch formale – deshalb solltest du deinen Steuerbescheid genau lesen, die Angaben checken und gegebenenfalls korrigieren. Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen solltest du Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zu dir oder deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen kannst du meist mit einem Berichtigungsantrag korrigieren. Die folgende Checkliste zeigt dir häufige Fehlerquellen und gibt dir Tipps, wie du mit deinem Steuerbescheid umgehen solltest:

  • Kontrolliere deine persönlichen Daten im Steuerbescheid (vor allem Bankverbindung und Steuerabzugsmerkmale).
  • Sind alle Freibeträge (z. B. für Kinder) berücksichtigt worden?
  • Wurde der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten) richtig berechnet?
  • Hat der:die Sachbearbeiter:in abzugsfähige Kosten, die du geltend gemacht hast (z. B. Werbungskosten) richtig verrechnet?
  • Hat das Finanzamt eventuelle außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) in der Höhe anerkannt, die du beantragt hast? Falls nicht, schau dir die Begründung an. Vergleiche sie gegebenenfalls mit deinen Belegen und Steuerbescheiden aus den Vorjahren. Solltest du nicht der gleichen Meinung sein wie das Finanzamt, kannst du jederzeit Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Tipp: Immer Kopien von Belegen machen und alte Steuerbescheide aufheben!

Einspruch einlegen – aber wie?

Grundsätzlich kannst du immer Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen. Aber Vorsicht: Der Einspruch befreit dich nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamts (Nachforderungen) zu bezahlen. Um einen Zahlungsaufschub zu bekommen, musst du zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen. Wenn dein Einspruch erfolgreich ist, erhältst du einen korrigierten Steuerbescheid. Wenn das Finanzamt jedoch bei seiner Meinung bleibt, bekommst du eine formelle Einspruchsentscheidung. In diesem Fall bleibt dir nur noch der Klageweg. Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Der Steuerbescheid gilt am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben.

Du willst Einspruch einlegen? Diese Dinge gilt es zu beachten:

  • Wenn du Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegst, wird der gesamte Steuerbescheid nochmal durchleuchtet. Das bedeutet: Das Finanzamt checkt jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut – auch diejenigen, bei denen vielleicht ein Fehler zu deinen Gunsten passiert ist.
  • Wenn es offensichtlich ist, dass der Steuerbescheid zu deinen Ungunsten fehlerhaft ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und dein Einspruch ist damit vom Tisch.
  • Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die bisher zu deinen Gunsten waren. Wenn solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen würden, muss dir das Finanzamt eine sog. "Verböserung" ankündigen. Dann hast du noch eine Chance: Ziehst du deinen Einspruch zurück, bleibt alles beim Alten.

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