Dein Wegweiser durch den Steuerbescheid: So überprüfst du deinen Steuerbescheid!

Dieser Artikel ist dein ultimativer Guide, um deinen Steuerbescheid zu verstehen und zu prüfen. Wir erklären dir, was auf jeder Seite deines Steuerbescheids steht und wie du die Angaben überprüfen kannst. Du erfährst auch, was zu tun ist, wenn du mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist und wie du Einspruch einlegen kannst. Mit diesen Informationen kannst du sicherstellen, dass du das Beste aus deiner Steuererklärung herausholst und keine unnötigen Steuern zahlst.
Die Steuererklärung ist geschafft und du hast den Steuerbescheid erhalten? Bevor du jetzt die Füße hochlegst, kontrolliere deinen Steuerbescheid auf Fehler, um zu hohe Nachzahlungen oder eine zu geringe Rückerstattung zu vermeiden. Denn einer Berechnung des Bund der Steuerzahler zufolge ist jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft – damit sind nicht nur nicht anerkannte Ausgaben gemeint, sondern auch Zahlendreher oder falsch übernommene Lohnsteuerdaten. Wir zeigen dir, wie du deinen Steuerbescheid überprüfen und dein Steuerleben selbst in die Hand nehmen kannst.
So sieht ein Steuerbescheid aus: Die erste Seite
Der Steuerbescheid hat stets einen sehr ähnlichen Aufbau. Je nach Bundesland, Steuerart und Form (elektronisch oder auf Papier) kann der Aufbau leicht variieren. Die Grundstruktur bleibt jedoch gleich.
Auf der ersten Seite findest du alle Infos zu dir und deinem zuständigen Finanzamt:
- Dein Name
- Adresse
- Kontodaten
- Steuer-ID
- Adresse des Finanzamts
- Steuerart (Lohn- oder Einkommenssteuer)
- Steuerjahr
Außerdem ist dort festgehalten, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen nach Einschätzung des Finanzamts ist, und wie viel davon schon bezahlt wurde. Hier können Sätze wie "Mithin sind zu viel entrichtet" oder „ Es ergibt sich eine Erstattung“ auftauchen, die kennzeichnen, dass das Finanzamt schon mehr Lohnsteuer erhalten hat als es sollte.
So prüfst du deinen Steuerbescheid: Die zweite Seite
Auf der zweiten Seite deines Steuerbescheids findest du unter "Besteuerungsgrundlagen" eine genauere Berechnung deines zu versteuernden Einkommens.
Hier sind alle deine vom Finanzamt anerkannten Einnahmen (Bruttoarbeitslohn usw.) und Ausgaben (Werbungskosten, Entfernungspauschale, Kosten für Arbeitsmittel usw.) gelistet, die in die Berechnung deiner Einkommensteuer eingeflossen sind. Du siehst hier sofort, ob das Finanzamt alle von dir in der Steuererklärung angegebenen Kosten auch im Steuerbescheid berücksichtigt hat. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du dir den dritten Teil des Steuerbescheids genauer ansehen.
So prüfst du deinen Steuerbescheid: Die dritte Seite
Im dritten Teil, den "Erläuterungen", erklärt das Finanzamt seine Entscheidungen. Prüfe auch diesen Teil deines Steuerbescheids ganz genau. Hier wird festgehalten, welche Ausgaben, Ansätze oder Pauschalen nicht anerkannt wurden und warum.
Am Ende des Bescheids findest du außerdem die Einspruchsbelehrung: Hier steht, wann und wie du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen kannst. Gegen einen vorläufig erlassenen Steuerbescheid (oder einzelne Punkte) musst du keinen Einspruch einlegen. Achte hier genau darauf, auf welche Punkte sich der Vorläufigkeitsvermerk bezieht.
Die Vorläufigkeit bedeutet nur, dass zu einem bestimmten Thema ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft. Deine Steuererklärung ist von diesem Verfahren betroffen. Wenn das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt, ändert das Finanzamt automatisch den Bescheid und erstattet dir Steuern; wenn es zugunsten des Fiskus ausfällt, wird der vorhandene Steuerbescheid rechtskräftig bzw. der vorläufige Punkt wird festgesetzt.
Checkliste für deinen Steuerbescheid: Das solltest du checken!
Auch das Finanzamt macht mal Fehler – sowohl inhaltliche als auch formale – deshalb solltest du deinen Steuerbescheid genau lesen, die Angaben checken und gegebenenfalls korrigieren. Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen solltest du Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Kleine Fehler wie Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zu dir oder deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die dazu führen, dass du unrechtmäßig zu viele Steuern zahlen wirst, kannst du meist mit einem Antrag auf schlichte Änderung korrigieren.
Achtung: Führt ein Fehler dazu, dass du unrechtmäßig zu wenig Steuern zahlen wirst, besteht sogar eine „Pflicht zur Berichtigung von Erklärungen“(§ 153 AO). Die Korrektur musst du unverzüglich ans Finanzamt melden.
Die folgende Checkliste zeigt dir häufige Fehlerquellen und gibt dir Tipps, wie du mit deinem Steuerbescheid umgehen solltest:
- Kontrolliere deine persönlichen Daten im Steuerbescheid (vor allem Bankverbindung und Steuerabzugsmerkmale).
- Sind alle Freibeträge (z. B. für Kinder) berücksichtigt worden?
- Wurde der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten) richtig berechnet?
- Hat der:die Sachbearbeiter:in abzugsfähige Kosten, die du geltend gemacht hast (z. B. Werbungskosten), richtig verrechnet?
- Hat das Finanzamt eventuelle außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) in der Höhe anerkannt, die du beantragt hast? Falls nicht, schau dir die Begründung an. Vergleiche sie gegebenenfalls mit deinen Belegen und Steuerbescheiden aus den Vorjahren. Solltest du nicht der gleichen Meinung sein wie das Finanzamt, kannst du im Rahmen der geltenden Frist Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Tipp: Immer Kopien von Belegen machen und alte Steuerbescheide aufheben!
Einspruch einlegen – aber wie?
Grundsätzlich kannst du in allen Fällen Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen. Aber Vorsicht: Der Einspruch befreit dich nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamts (Nachforderungen) zu bezahlen.
Tipp: Um einen Zahlungsaufschub zu bekommen, musst du zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen.
Wenn dein Einspruch erfolgreich ist, erhältst du einen korrigierten Steuerbescheid. Wenn das Finanzamt jedoch bei seiner Meinung bleibt, bekommst du eine formelle Einspruchsentscheidung. In diesem Fall bleibt dir nur noch der Klageweg. Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Als "bekanntgegeben" gilt der Steuerbescheid seit 2025 am vierten Tag nach Aufgabe bei der Post. Zuvor galt der Bescheid bereits am dritten Tag als bekanntgegeben. Man spricht hier von der "Bekanntgabefiktion".
Du willst Einspruch einlegen? Diese Dinge gilt es zu beachten:
- Wenn du Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegst, wird der gesamte Steuerbescheid nochmal durchleuchtet und nicht nur der Punkt, den du beanstandet hast. Das bedeutet: Das Finanzamt checkt jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut – auch diejenigen, bei denen vielleicht ein Fehler zu deinen Gunsten passiert ist.
- Wenn es offensichtlich ist, dass der Steuerbescheid zu deinen Ungunsten fehlerhaft ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und dein Einspruch ist damit erledigt.
- Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die bisher zu deinen Gunsten waren. Wenn solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen würden, muss dir das Finanzamt eine sog. "Verböserung" ankündigen. Dann hast du noch eine Chance: Ziehst du deinen Einspruch zurück, bleibt alles beim Alten.

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