Im Lotto gewonnen! Aber was sagt das Finanzamt zu Gewinnen aus Glücksspielen?
Ob Pokerturniere, Cash-Games oder Eurojackpot: Auf Spielgewinne erhebt das Finanzamt erstmal keine Einkommensteuer. Es gibt jedoch steuerliche Besonderheiten zu beachten, beispielsweise beim Anlegen des Gewinns, der Schenkungssteuer oder regelmäßigen Einnahmen aus Glücksspielen. Was du beachten solltest und wann der Spielgewinn steuerfrei ist, erfährst du hier.
Deine Spielgewinne: Steuerfreiheit nur augenscheinlich?
Als Gelegenheitsspieler:in in Deutschland kannst du aufatmen: Spielgewinne wie Wett- oder Lottogewinne müssen nicht versteuert werden. Das liegt daran, dass diese Gewinne nicht zu den sieben Einkunftsarten gehören, auf die der Staat Einkommensteuer erhebt. Sie sind also „nicht steuerbar“.
Achtung: Es gibt jedoch auch Fälle, in denen beim Spielgewinn Steuern dazu kommen: Die Schenkungssteuer, die Versteuerung von Investitionen und Steuern auf regelmäßige, sowie hohe Spielgewinne.
Regelmäßige Gewinne als Berufsspieler:in
Wenn deine Gewinne regelmäßig hoch ausfallen und wie ein normales Einkommen sind, musst du Einkommensteuer zahlen. Einige Berufsspieler:innen sind deshalb schon vor Gericht gelandet. Die Gerichte bestätigten in diesen Fällen die Einkommensteuerpflicht für die Gewinne und sahen außerdem die Besteuerung der Umsätze als gerechtfertigt an. Die betroffenen Spieler:innen wurden hierbei wie Unternehmer:innen behandelt, mit allen einkommens- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
Steuerliche Folgen der Spielgewinn-Investitionen
Deinen einmaligen Lottogewinn musst du nicht versteuern, es können infolgedessen allerdings Steuern anfallen. Diese ergeben sich aus den Einkünften, die mit dem Spielgewinn erzielt werden. Deshalb solltest du dir überlegen, wie du das Geld investierst und anlegest. Am besten fragst du einen Profi wie eine:n Vermögens- oder Steuerberater:in.
Wenn du also beispielsweise den Eurojackpot gewonnen hast, ist dieser Gewinn steuerfrei. Die Erträge aus der Anlage des Gewinns sind hingegen steuerpflichtig. Wenn du deinen Lottogewinn in Immobilien investierst und daraus Mieteinnahmen generierst, musst du diese versteuern. Das gilt auch für alle anderen steuerbaren Einkünfte, wie zum Beispiel Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne aus einer gekauften Beteiligung oder Firma.
Spielglück teilen? Schenkungssteuer beachten!
Du hast Glück im Spiel und möchtest es mit anderen teilen? Bevor du einen Teil deines Gewinns verschenkst, solltest du die Schenkungssteuer im Auge behalten. Hier gibt es Freibeträge, die sich am Verwandtschaftsgrad orientieren. Für Schenkungen an deine eigenen Kinder liegt der Freibetrag beispielsweise bei 400.000 Euro. Innerhalb dieses Betrags bleibt deine Schenkung steuerfrei.
Aber Vorsicht: Wenn der Betrag diesen Freibetrag überschreitet, müssen die Beschenkten Schenkungssteuer zahlen. Deshalb lohnt es sich, vorher genau zu prüfen, wie viel du verschenken möchtest und an wen. Bei großen Summen ist es immer sinnvoll, eine:n Steuerberater:in zu fragen.
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