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Welche Unterlagen erwartet das Finanzamt von mir?

Seit 2017 gilt bei Belegen keine Vorlagepflicht mehr. Grund dafür ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Aber Vorsicht: aufbewahren solltest du relevante Belege trotzdem!

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Die Zeiten der Zettelwirtschaft sind vorbei! Finanzbeamte und Steuerzahler sollen durch den Wegfall der Belegvorlagepflicht entlastet werden. Keine zahllosen Kopien und stapelweise Rechnungen mehr, die mit jeder Steuererklärung per Post ans Finanzamt geschickt und dort gesichtet werden müssen. Das spart nicht nur Arbeit bei Abgabe der Steuererklärung, sondern beschleunigt auch die Arbeit im Finanzamt. Die Steuererklärungen können maschinell vom Computer verarbeitet werden, ist ein Finanzamt überlastet, können einzelne Erklärungen einfach an ein anderes Amt geschickt werden. Steuerbescheid und Erstattung sind also zukünftig schneller beim Steuerzahler. Hier ein paar Infos, welche Belege nachwievor eingereicht werden müssen und wieso Du deine Rechnungen trotzdem nicht einfach wegwerfen solltest.

Egal, ob Du Deine Einkommensteuererklärung elektronisch per ELSTER oder in Papierform beim Finanzamt einreichst, es genügt, wenn Du dem Finanzamt erst einmal folgende Unterlagen bzw. Belege vorlegst:

Steuerformular

Zwingend einzureichende Belege

Hauptvordruck

Nachweis über erstmals festgestellten Grad der Behinderung bzw. bei Änderungen im Behindertenausweis

Anlage KAP

Steuerbescheinigung der Bank über die einbehaltene Abgeltungsteuer, falls Sie eine Günstigerprüfung beantragen

Steuerbescheinigung der Bank über Kapitalerträge, wenn von der Bank noch keine Kirchensteuer abgeführt wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind

Bescheinigung einer ausländischen Bank über einbehalte ausländische Quellensteuer

Anlage VL

Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen

Anlage Unterhalt

Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit der finanziell unterstützen Person

Nicht eingereichte Belege trotzdem aufbewahren

Ist die Zeit der Zettelwirtschaft wirklich vorbei? Jein, denn zum einen brauchst du die Rechnungen selbst, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen - zum anderen kann es sein, dass das Finanzamt weitere Rechnungen und Unterlagen über Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder über anrechenbare Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen anfordert. Mit anderen Worten: Du musst diese Nachweise zwar nicht ungefragt beim Finanzamt einreichen, Du musst diese aber griffbereit aufbewahren. 

Deswegen lohnt es sich auch zukünftig nicht, in der Steuererklärung zu schummeln und einfach mehr Kosten geletend zu machen. Die Computer schlagen Alarm, wenn plötzlich neue oder hohe Posten in einer Erklärung auftauchen und dann kann es gut sein, dass die Belege angefordert werden. 

Tipp

Die steuerlich relevanten Unterlagen solltest Du bis mindestens ein Jahr nachdem der Steuerbescheid rechtskräftig geworden ist aufbewahren. Bei Rechnungen über Gegenstände, die auf mehrere Jahre abgeschrieben werden, empfiehlt es sich, die Rechnungen so lange aufzubewahren, bis der Gegenstand endgültig abgeschrieben ist. Konkret: Du schreibst die Kosten für einen beruflich gekauften Fotoapparat in den Jahren 2018 bis 2023 ab. In diesem Fall solltest Du den Beleg über den Kauf bis mindestens 2023 aufbewahren.

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