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Was sind Werbungskosten und wie kann ich diese absetzen?

Ausgaben, die Dir im Zusammenhang mit Einnahmen als Arbeitnehmer, Rentner oder Vermieter angefallen sind, darfst Du steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt zieht diese Werbungskosten von Deinen Einnahmen ab und besteuert nur den Differenzbetrag. Im Fachjargon spricht man hier von Einkünften. Beantragst Du Werbungskostenabzug, solltest Du aber ein paar grundlegende Steuerspielregeln beachten.

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Zweifache Nachweispflicht für Werbungskosten

Bist Du Arbeitnehmer und präsentierst dem Finanzamt in Deiner Steuererklärung steuersparende Werbungskosten, bist Du in zweifacher Hinsicht in der Nachweispflicht:

  • Du musst nachweisen, dass die geltend gemachten Werbungskosten tatsächlich ausschließlich mit Deinem Beruf zusammenhängen.
  • Du musst dem Finanzamt auf Anfrage die Höhe der Werbungskosten durch Belege nachweisen können.

Nachweis 1: Berufliche Veranlassung der Werbungskosten

Ob Werbungskosten ausschließlich mit Deinem Beruf zusammenhängen, musst Du dem Finanzamt auf Rückfrage durch plausible Erläuterungen nachweisen. Notiere ausführlich, warum die Ausgaben für Deinen Beruf notwendig waren. Selbst wenn Ausgaben bis zu 10% auch privat veranlasst waren, bleibt es beim 100% Abzug der Werbungskosten. Nur wenn die private Mitveranlassung mehr als 10% beträgt, wird das Finanzamt auf Aufteilung der Werbungskosten pochen.

Beispiel: Du hast Dir einen Laptop für 400 Euro gekauft, weil Du nach Feierabend auch zu Hause noch arbeitest. Du nutzt diesen Laptop nach Deinen Schätzungen zu 80% beruflich und zu 20% privat, dann dürfen vom Kaufpreis des Laptops dürfen nur 80%, also 320 Euro als Werbungskosten abgezogen werden.

Praxis-Tipp:
Du kannst aber stets 100% der Kosten für einen Laptop als Werbungskosten abziehen, wenn Du beim Finanzamt angibst, dass Du für private Zwecke einen vorhandenen privaten PC oder privaten Laptop verwendest.

Nachweis 2: Höhe der Werbungskosten

Wenn Du den Abzug von Werbungskosten in Deiner Steuererklärung beantragst, weist Du am besten durch Vorlage der Rechnung nach, wie hoch diese waren. Hast Du keine Rechnung, weil Du beispielsweise ein berufliches Fachbuch auf dem Flohmarkt gekauft hast, dann erstellst Du einfach einen so genannten „Eigenbeleg“. Das ist ein Blatt Papier, auf dem Du vermerkst, wann Du aus welchen Gründen wie viel ausgegeben hast. Schieß noch ein Foto von dem gekauften Gegenstand und hebe diese Nachweise auf. Je plausibler Deine Angaben sind, desto höher ist Deine Chance, dass das Finanzamt die Werbungskosten aus Deinem Eigenbeleg anerkennt.

Hinweis: Die beiden Nachweise zum Vorliegen von Werbungskosten und zur Höhe musst Du Deiner Steuererklärung übrigens nicht beifügen. Du musst sie aber parat haben und dem Finanzamt zuschicken, wenn der Sachbearbeiter sie anfordert.

Steuerinfos rund um den Abzug von Werbungskosten

Für Werbungskosten in der Steuererklärung gelten folgende Besonderheiten, die Du kennen solltest:

  • Arbeitnehmer: Als Arbeitnehmer steht Dir stets eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu. Erst wenn Du mit Deinen Werbungskosten über diesen Betrag rutschst, sparst Du Steuern.
  • Pauschalen: Hast Du Deine Belege zu Werbungskosten verloren oder hast Du keine, erkennt das Finanzamt in aller Regel pauschale Werbungskosten in Höhe von bis zu 110 Euro an.
  • Fehlende Einnahmen: Hattest Du in einem Jahr gar keine steuerpflichtigen Einnahmen, aber dennoch Werbungskosten, solltest Du unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Denn das Finanzamt stellt in Höhe Deiner Werbungskosten in einem extra Verlustfeststellungsbescheid einen Verlust fest und dieser kann dann entweder im Vorjahr oder in späteren Jahren mit Deinen Einkünften steuersparend verrechnet werden.
  • Kapitalerträge: Hast Du Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, unterliegen diese der 25%igen Abgeltungsteuer. Dir steht zwar ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro/1.602 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) zu, Werbungskosten dürfen allerdings nicht abgezogen werden.

Praxis-Tipp: Du hast nicht wirklich Ahnung von Steuern und weißt nicht genau, welche Deiner Ausgaben als Werbungskosten abziehbar sein könnten? Kein Problem: Die Steuersoftware QuickSteuer nimmt Dich an der Hand und verrät Dir durch eine intelligente Maskenführung, was in Punkto Werbungskosten für Dich drin ist.
 

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