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Was sind Sonderausgaben und wie setze ich diese ab?

Gibt Du eine Steuererklärung ab, solltest Du dem Finanzamt auch Sonderausgaben präsentieren. Das sind Ausgaben wie Versicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, Spenden oder Ausgaben für eine Erstausbildung oder ein Erststudium. Besonders hervorzuheben sind aber die Sonderausgaben für Versicherungsbeiträge, weil jeder Steuerzahler Versicherungsbeiträge zahlt.

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Sonderausgaben für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge

Den höchsten Abzug für Sonderausgaben schaffst Du meist mit Deinen Beitragszahlungen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. Denn diese Beiträge sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Basis-Krankenversicherung bedeutet, dass Beiträge zu Wahltarifen (z.B. Zusatzversicherung für Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld) nicht in voller Höhe abziehbar sind. Bist Du nicht privat krankenversichert, kürzt das Finanzamt die in Deiner Lohnsteuerbescheinigung erfassten Beitragszahlungen um 4%.

Beipsielrechnung Abzug von Sonderausgaben

Variante 1: Du bist privat krankenversichert und hast Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 2.270 Euro und zur Pflegeversicherung in Höhe von 120 Euro bezahlt. Im Krankenkassenbeitrag stecken 170 Euro für Wahltarife.

Variante 2: Du bist gesetzlich krankenversichert. In Deiner Lohnsteuerbescheinigung werden Dir 2.270 Euro Krankenkassen- und 120 Euro Pflegeversicherungsbeiträge bescheinigt.

 Variante 1Variante 2
Krankenversicherung2.100 Euro (ohne Wahltarife)2.179 Euro (pauschale Kürzung um 4%)
Pflegeversicherung120 Euro120 Euro
Sonderausgabenabzug gesamt2.220 Euro2.299 Euro

Alle anderen Versicherungsbeiträge (z.B. Beiträge zu Unfallversicherung oder Privathaftpflichtversicherung) sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Arbeitnehmern oder Rentnern mehr als 1.900 Euro beträgt. 

Praxis-Tipp:
Bekommst Du für ein Kind, das sich in Ausbildung befindet oder studiert, noch Kindergeld, musst Du eine Besonderheit beachten: Du kannst die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung Deines Kindes wie eigene Sonderausgaben abziehen. Du musste diese Beiträge aber nicht tatsächlich bezahlt haben. Es genügt, wenn Du Deinen Unterhaltspflichten nachgekommen bist.

Sonderausgaben für Rentenversicherungsbeiträge

Ein weiterer großer Posten beim Abzug von Sonderausgaben sind die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in einen privaten Basis-Rentenvertrag (Rürup-Rentenvertrag). Im Jahr 2020 sind 90% dieser Beitragszahlungen als Sonderausgaben abziehbar. Verwendest Du die Steuersoftware QuickSteuer, musst Du nur die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung abtippen und das Programm trägt Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung automatisch als Sonderausgaben in der Steuererklärung ein. Nur die Beiträge zum Rürup-Rentenvertrag musst Du noch extra bei den Sonderausgaben erfassen.

Praxis-Tipp:
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rentenversicherung sind jedoch nicht in voller Höhe abziehbar. Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge sind in der Höhe begrenzt. Im Jahr 2020 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur berufsständischen Versorgungseinrichtung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zur Rürup-Rente sowie zu einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt absetzbar bis zu 25.046 Euro bei Ledigen und 50.092 Euro bei Verheirateten. Diese Beitragszahlungen dürfen sich aber nur zu 90 % steuermindernd auswirken, also mit höchstens 22.541 Euro bzw. 45.082 Euro.

Sonderausgaben auch für Beiträge in Riester-Vertrag

Hast Du einen Riester-Vertrag abgeschlossen, bekommst Du automatisch jedes Jahr Deine Grund- und gegebenenfalls Deine Kinderzulagen auf Dein Riester-Konto gutgeschrieben. Trotzdem solltest Du Deine Vertragsdaten auch in der Steuererklärung erfassen. Denn das Finanzamt lässt Beitragszahlungen (= eigene Beiträge + Zulagen) in Höhe von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben zum Abzug zu. Übersteigt die Steuerersparnis die Riester-Zulagen, winkt für den Differenzbetrag eine Steuerentlastung.

Beispiel: Du zahlst 2.000 Euro in einen Riester-Vertrag ein. Das würde beim Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 700 Euro bringen. Du hast Zulagen in Höhe von 545 Euro erhalten.
Folge: In diesem Fall winkt eine zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 155 Euro.

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