Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Wann Du eine Steuererklärung beim Finanzamt abgaben musst, hängt davon ab, ob Du zur Abgabe einer Steuererklärung gesetzlich verpflichtet bist oder ob Du freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichst. Was Du noch wichtig ist: Es gibt zwei verschiedene Fristen, die Du beachten musst.
Steuererklärung abgeben: Welche Frist gilt hier?
Bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, erwartet das Finanzamt von Dir ab dem Steuerjahr 2018 Deine Erklärung am 31. Juli des Folgejahres. Solltest Du das zeitlich nicht schaffen, ist das eigentlich kein Problem. Du musst es dem Finanzamt nur rechtzeitig und schriftlich mitteilen und einen guten Grund nennen, warum Du noch ein bisschen Zeit für die Abgabe brauchst. Eine Fristverlängerung bis 30.9. ist meist kein Problem, allerdings hast du darauf keinen Anspruch.
Auf jeden Fall solltest du nicht einfach abwarten und Däumchen drehen, denn mit den neuen Abgabefristen gelten auch neue Regeln für den Verspätungszuschlag. 25 Euro sind dann der Mindestbetrag pro angefangenem verspäteten Monat!
Beantragst Du keine Fristverlängerung, wird das Finanzamt Dich ein paar Mal mahnen, dass Du endlich Deine Steuererklärung abgeben sollst. Reagierst Du darauf nicht mit einem Fristverlängerungsantrag, wird es dem Sachbearbeiter irgendwann zu bunt und er schickt Dir einen Steuerbescheid, mit dem er Deine Besteuerungsgrundlagen schätzt. Damit Du jetzt endlich Deine Steuererklärung abgeben sollst, wird er natürlich hohe Steuernachzahlungen schätzen. Zusätzlich droht ohne Deine Reaktion die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Also deshalb besser immer mit einem Fristverlängerungsantrag auf die Aufforderung des Finanzamts reagieren. Unser Tipp: Mit der Steuersoftware QuickSteuer ist die Steuererklärung dann auch im Nu erledigt.
Musterformulierung für Fristverlängerungsantrag
Name/Anschrift: .................................
Steuernummer: ...................................
Fristverlängerungsantrag für Einkommensteuererklärung ..........................
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um eine Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ........... bis zum 30.9........ Leider fehlen mir noch Unterlagen, die ich benötige, bevor ich meine Steuererklärung abgeben kann. Zudem habe ich einen Krankheitsfall in der Familie, der mich sehr beansprucht. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Freiwillige Abgabe - keine Abgabefrist: Musst Du nicht zwingend eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, musst Du auch keine Abgabefrist wie den 31. Juli beachten. Dafür musst Du aber die Festsetzungsfrist beachten, innerhalb der Du Deine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben musst (siehe dazu die nachfolgenden Ausführungen).
Praxis-Tipp:
Entscheidest Du Dich dazu, Deine Steuererklärung per ELSTER abzugeben und hast keine Authentifizierung? Dann musst Du auch die ausgedruckte und von Dir unterschriebene „komprimierte Steuererklärung“ 2012 bis zum 2.1.2017 beim Finanzamt abgeben. Die Erklärung 2012 wird vom Finanzamt nur bearbeitet, wenn beide Unterlagen – also die elektronische Steuererklärung sowie die komprimierte Papiererklärung – innerhalb der 4jährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt eingehen.
Steuererklärung abgeben: Festsetzungsfrist beachten
Bist Du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu müssen, und gibst freiwillig eine Steuererklärung ab, darfst Du nicht ewig mit der Abgabe warten. Denn lässt Du Dir zu viel Zeit, tritt die so genannte Festsetzungsverjährung ein. Das bedeutet im Klartext: Geht die freiwillige Steuererklärung zu spät beim Finanzamt ein, wird sie vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet.
Die Frist zur Abgabe beträgt bei Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs. Die Steuererklärung 2012 muss demnach bis spätestens 31.12.2016 beim Finanzamt eingehen. Da der 31.12.2016 jedoch ein Samstag ist, begnügt sich das Finanzamt auch damit, wenn Steuerzahler ihre freiwillige Steuererklärung bis zum 2.1.2017 (= Montag) abgeben.
Festsetzungsverjährung bei Pflichterklärung: Musst Du zwingend eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, kann Dich das Finanzamt dazu bis zu sieben Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs auffordern.