Vereinfachte Einkommensteuererklärung 2014: In 10 Minuten Steuern gespart

Arbeitnehmer ins Bezieher von Versorgungsbezügen ohne Nebeneinkünfte profitieren von der Vereinfachten Einkommensteuererklärung. Sind Sie als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, können Sie dennoch freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Wer sich mit einer kleinen Steuererstattung zufrieden gibt, kommt mit der Vereinfachten Einkommensteuererklärung in weniger als 10 Minuten zum Ziel. Die Vereinfachte Einkommensteuererklärung besteht nur aus zwei Seiten. Neben Name, Anschrift, Kontoverbindung müssen nur noch Angaben zur eTIN laut Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers gemacht werden. Das Finanzamt holt sich über die eTIN automatisch die beim Arbeitgeber gespeicherten Daten zum Arbeitslohn und zu den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Nur Arbeitnehmer und Pensionäre ohne Nebeneinkünfte profitieren
Von der Vereinfachten Einkommensteuererklärung profitieren nur Arbeitnehmer und Bezieher von Versorgungsbezügen, die keine Nebeneinkünfte aus Vermietung oder einer selbständigen Tätigkeit haben. Als Werbungskosten können nur folgende Kosten geltend gemacht werden:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Aufwendungen für Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Fortbildungskosten
- Kontoführungsgebühren von 16 Euro
- Reisekosten
- Beiträge zu Berufsverbänden
Wer Werbungskosten zum häuslichen Arbeitszimmer, zu Umzugskosten, zur doppelten Haushaltsführung oder für sonstige Ausgaben geltend machen möchte, muss die normale Einkommensteuer samt Anlage N ausfüllen.
Tipp
Sind Sie genügsam, sollten Sie nur Angaben zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit und pauschale Werbungskosten von 110 Euro als Werbungskosten geltend machen. Bereits bei einer einfachen Strecke von 15 Kilometern zur Arbeit bei 230 Arbeitstagen winkt eine kleine Steuererstattung. Denn um Steuern sparen zu können, müssen Ihre beantragen Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro liegen.