Überblick zur richtigen Frist: Steuererklärung pünktlich abgeben

Je nachdem, ob Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verpflichtet bist (Pflichtveranlagung) oder nicht (Antragsveranlagung), gilt eine bestimmte Frist für die Steuererklärung. Verschaff Dir einen Überblick zur richtigen Frist, denn die Steuererklärung pünktlich abzugeben, kann sich lohnen. So vermeidest Du etwaige Verspätungszuschläge oder eine Schätzung Deiner Steuerschuld durch den Finanzbeamten.
Pflichtveranlagungs-Frist: Steuererklärung bis 31.07. abgeben oder verlängern
Wenn Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, liegt Deine Frist der Steuererklärung beim 31. Juli des Folgejahrs. In der Regel ist es allerdings kein Problem, mit einer plausiblen Begründung (Arbeitsüberlastung, Krankheit, fehlende Steuerbelege etc.) eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung bis zum 30. September des Folgejahres zu erreichen. Wenn Du Dich von einem Steuerberater unterstützen lässt, verlängert sich die Frist für die Steuererklärung (ab dem Steuerjahr 2018) automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Wenn Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, und dennoch keine Steuererklärung abgibst (z.B. aus Unwissenheit), fällt dies im Finanzamt nicht immer sofort auf. Aber Achtung: Bei Personen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, gibt es eine siebenjährige Frist für die Steuererklärung, innerhalb der das Finanzamt die Einkommensteuererklärung nachfordern kann. Das Finanzamt könnte Dich also im Jahr 2020 noch dazu auffordern, Deine versehentlich noch nicht eingereichte Steuererklärung des Jahres 2013 abzugeben. Falls Dir dann die Belege fehlen, kann das Finanzamt die Steuer schätzen.
Achtung: Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bist Du unter anderem dann verpflichtet, wenn Du außer Deinem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR beziehst (z.B. aus Vermietung, Rente, selbstständiger Tätigkeit, oder aber wenn Du einen Lohnsteuerfreibetrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt hast).
Bei freiwilliger Abgabe gilt längere Frist: Steuererklärung hat 4 Jahre Zeit
Bist Du nicht von Rechtswegen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, hast Du mehr Luft bei der Frist für die Steuererklärung: Du kannst Deine Steuererklärung bis zum Ablauf von 4 Jahren nach dem Steuerjahr einreichen. D.h., dass Du für das Steuerjahr 2013 gemäß korrekter Frist Deine Steuererklärung bis zum 31.12.2017 abgeben darfst.
Kein Theater mit der Frist: Steuererklärung am besten pünktlich abgeben
Es kann sich lohnen, in der richtigen Frist die Steuererklärung einzureichen. Denn auf diese Weise erhältst Du nicht nur so früh wie möglich Deine Steuererstattung, sondern Du vermeidest auch, dass das Finanzamt selbst aktiv wird und Deine Steuerschuld schätzt. Das kann bei starken Verspätungen passieren und geht selten zu Gunsten des Steuerzahlers aus. Möglich ist auch, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erhebt. Diese finanziellen Einbußen vermeidest Du, wenn Du in der richtigen Frist Deine Steuererklärung abgibst.
Unser Tipp: Lass Dir bei der Steuererklärung von QuickSteuer helfen. Dann bist Du schnell und unkompliziert mit Deiner Steuererklärung durch und wirst keine Probleme haben, innerhalb der passenden Frist die Steuererklärung einzureichen.
Im Nachgang der Steuererklärung: Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid
Die Frist für die Steuererklärung ist unterschiedlich, je nachdem ob Du zur Abgabe verpflichtet bist oder nicht. Wenn Du allerdings einen Fehler in Deinem Steuerbescheid entdeckst, gibt es keine Unterschiede mehr: In diesem Fall hast Du einen Monat (nach Erhalt des Steuerbescheids) Zeit, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Unser Tipp: