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Thema des Monats: Höheres Nettogehalt durch Lohnsteuerfreibetrag 2015

Arbeitnehmer können für die voraussichtlichen Steuerausgaben 2015 beim Finanzamt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dadurch steigt das monatliche Nettogehalt.

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Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015

Sind Sie Arbeitnehmer und haben in den letzten Jahren mit Ihren Steuerbescheiden Steuererstattungen erhalten oder erwarten Sie im Jahr 2015 wegen hoher Werbungskosten oder Vermietungsverlusten eine Steuerrückerstattung, können Sie diese Erstattung elegant vorziehen. Die Rede ist vom Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015.

Gewährt Ihnen das Finanzamt wegen voraussichtlicher steuerlicher Ausgaben einen Lohnsteuerfreibetrag für 2015, steigt Ihr laufendes Nettogehalt 2015 an, weil Ihr Arbeitgeber Monat für Monat weniger Lohnsteuer vom Bruttolohn einbehält. 

Einen Lohnsteuerfreibetrag für 2015 müssen Sie beim Finanzamt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 beantragen. Dazu müssen Sie dem Finanzamt auf einem amtlichen Formular ihre voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Verluste für 2015 auflisten.

Tipp

Beantragen Sie einen Lohnsteuerfreibetrag 2015, muss Ihnen aber klar sein, dass Sie für 2015 zwingend eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Schließlich muss überprüft werden, ob die von Ihnen geplanten Ausgaben auch tatsächlich angefallen sind. Liegen die tatsächlich angefallenen steuerlichen Ausgaben unter Ihrer Kalkulation, sind die zu wenig einbehaltenen Steuern nachzuzahlen. 

Steuerliche Ausgaben, die über 600 Euro liegen müssen, damit es einen Lohnsteuerfreibetrag gibt

Bei den folgenden Ausgaben gewährt das Finanzamt nur einen Lohnsteuerfreibetrag 2015, wenn die Kosten insgesamt über 600 Euro liegen:

 

Werbungskosten, die mit Ihrem Berufs zusammenhängen

………. Euro

-

Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro

-1.000 Euro

+

Unterhaltszahlungen an geschiedenen oder getrennt lebenden Ex-Ehegatten

………. Euro

+

2/3 der Kinderbetreuungskosten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs Ihres Kindes, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr

………. Euro

+

Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung, maximal bis zu 6.000 Euro pro Jahr

………. Euro

+

Spenden

………. Euro

+

30% der Schulgeldzahlungen für ein Kind

………. Euro

+

Sonstige Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen)

………. Euro

-

Sonderausgabenpauschbetrag

-36 Euro

+

Außergewöhnliche Belastungen

………. Euro

=

Aufwendungen gesamt

………. Euro

Nur wenn hier unter dem Strich mehr als 600 Euro Aufwendungen stehen, gewährt das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag für 2015.

Ausgaben, für die es unabhängig von Ihrer Höhe stets einen Lohnsteuerfreibetrag gibt

Für die folgenden Ausgaben gewährt das Finanzamt stets einen Lohnsteuerfreibetrag, egal wie hoch die Kosten 2015 ausfallen:

  • Pauschbetrag für Behinderte
  • Verluste aus Vermietung oder aus einer selbständigen Tätigkeit
  • Steueranrechnungsbeträge für Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen
Steuer-1x1 zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015

Hier die wichtigsten Infos zum Lohnsteuerfreibetrag 2015, die Sie beachten sollten:

  • Gewährt das Finanzamt Ihnen einen Lohnsteuerfreibetrag 2015, wird dieser Freibetrag auf die verbleibenden Monate des Jahres aufgeteilt. Konkret: Beantragen Sie am 10.4.2015 einen Lohnsteuerfreibetrag 2015 in Höhe von 2.400 Euro, gilt für die Monate Mai bis Dezember 2015 ein Freibetrag von monatlich 300 Euro (2.400 Euro verteilt auf 8 Monate).
  • Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2015 kann bis spätestens 30.11.2015 beim Finanzamt beantragt werden.
  • Stellen Sie 2015 das erste Mal einen Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag, müssen Sie ein sechsseitiges Steuerformular ausfüllen.
  • Haben Sie dagegen bereits für 2014 einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt und es ändert sich an der Höhe 2015 nichts, müssen Sie nur einen zweiseitigen Antrag ausfüllen und ans Finanzamt übermitteln.
  • Das Finanzamt bearbeitet Ihren Antrag und trägt den Lohnsteuerfreibetrag 2015 in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ein (ELStAM). 
  • Dieses ELStAM holt sich Ihr Arbeitgeber jeden Monat elektronisch beim Finanzamt ab und behält somit die Lohnsteuer nur auf das Bruttogehalt abzüglich des monatlichen Freibetrags ein.
So wirkt sich ein Lohnsteuerfreibetrag auf Ihr Nettogehalt aus

Bei einem Arbeitnehmer, ledig, mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat wirkt sich ein Lohnsteuerfreibetrag von 300 Euro monatlich folgendermaßen auf das Nettogehalt aus:

 

Ohne Lohnsteuerfreibetrag 2015

Mit Lohnsteuerfreibetrag 2015

Bruttogehalt

3.500 Euro

3.500 Euro

abzgl. Lohnsteuer/Soli

-623,14 Euro

-534,26 Euro

abzgl. Sozialversicherung

-716,63 Euro

-716,63 Euro

Nettogehalt

2.160,23 Euro

2.249,11 Euro

Wegen des Lohnsteuerfreibetrags 2015 erhält der Arbeitnehmer während des Jahres 2015 monatlich 87,88 Euro mehr Nettogehalt. Das macht aufs Jahr hochgerechnet immerhin 1.054 Euro mehr im Geldbeutel.

Service:

Die Lexware-Steuerberechnungsprogramme TAXMAN 2015 und QuickSteuer 2015 unterstützen Sie übrigens nicht nur bei der Einkommensteuererklärung 2014, sondern auch bei Beantragung des Lohnsteuerfreibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015.

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