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Steuererklärung für Angestellte: das sind die besten Steuertipps

Die Steuererklärung ist für Angestellte meist eine freiwillige Angelegenheit. Bist Du angestellt, solltest Du aber unbedingt eine Steuererklärung ans Finanzamt übermitteln. Denn statistisch gesehen kannst Du mit einer Steuererstattung von rund 1.000 Euro rechnen. Ein guter Grund, die „Steuererklärung für Angestellte“ in Angriff zu nehmen, oder?

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Steuererklärung für Angestellte: Mit QuickSteuer gut beraten

Das Thema Steuern ist Neuland für Dich? Dann solltest Du auf keinen Fall kneifen und auf Deine Steuererstattung verzichten. Die Steuersoftware QuickSteuer ist genau für Dich entwickelt worden. Das Programm stellt Dir ein paar Fragen zu Deiner Lebenssituation und legt dabei fest, durch welche Eingabemasken es Dich führen wird. Das tut nicht weh, ist wirklich günstig, einfach, und am Ende steht bei einem Zeitaufwand von einer oder zwei Stunden (je nachdem wie lange Du nach Deinen Steuerbelegen suchen musst) bestenfalls eine Steuererstattung von 1.000 Euro. Ein Stundenlohn von 500 Euro sollte Dich überzeugen, erstmals eine freiwillige Steuererklärung ans Finanzamt zu übermitteln.

Praxis-Tipp:
Die Steuererklärung für Angestellte lohnt sich für Dich bereits, wenn Du an 230 Tagen einfach 15 Kilometer in die Arbeit gefahren bist. Denn dann liegen Deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, der jedem Arbeitnehmer automatisch zusteht. Überschreitest Du diese 1.000-Euro-Grenze mit Deinen Werbungskosten, führt jeder weitere übersteigende Euro zu einer Steuererstattung. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 1.035 Euro (230 Tage x 15 km x 0,30 Euro/km).

Steuererklärung für Angestellte: Vorsicht vor 4-Jahresfrist

Hast Du Dich überzeugen lassen und wagst Dich zum ersten Mal auf die Steuerbühne, solltest Du beachten, dass Du nicht ewig Zeit hast, um dem Finanzamt Deine freiwillige Steuererklärung zu präsentieren. Du hast nach Ablauf des Steuerjahrs vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung 2012 muss bis 2.1.2017 ans Finanzamt übermittelt werden, die Steuererklärung 2013 bis zum 1.1.2018.

Du hast es sicherlich bereits selbst gemerkt: Ist Deine erste freiwillige Steuererklärung für Angestellte die Steuererklärung 2015 oder 2016 und es klappt mit der Steuererstattung, kannst Du auch für die zurückliegenden Steuerjahre – solange die 4-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist – Erklärungen einreichen und Steuererstattungen kassieren.

Praxis-Tipp:
Da es bei der Steuererklärung für Angestellte jedes Jahr neue Steuerformulare gibt, solltest Du für die zurückliegenden Jahre unter www.bundesfinanzministerium.de die jeweiligen Steuerformulare für die betreffenden Jahre ausdrucken. Die Stellen, an denen Eintragungen vorgenommen werden müssen, kannst Du den Steuerformularen entnehmen, die QuickSteuer für die laufende Steuererklärung generiert. Die ausgefüllten Steuerformulare in QuickSteuer findest Du im Programm in der Rubrik „Formulare“.

Steuererklärung für Angestellte: Steuersparen mit Werbungskosten

Bei der Steuererklärung für Angestellte darfst Du alle Ausgaben, die Dir im Zusammenhang mit Deinem Beruf angefallen sind, als steuersparende Werbungskosten abziehen. Welche Ausgaben das sind, verrät Dir das Steuerprogramm QuickSteuer.

Selbst wenn Du in einem Jahr keine Einnahmen erzielt hast, aber Ausgaben im Zusammenhang mit Deinem Berufsleben hattest, solltest Du unbedingt eine Steuererklärung für Angestellte beim Finanzamt abgaben. Denn das Finanzamt stellt hier einen Verlust fest, der entweder mit Einkünften im Vorjahr oder mit Einkünften späterer Jahre steuersparend verrechnet werden kann.

Praxis-Tipp:
Mit „Steuererklärung für Angestellte“ ist übrigens nur gemeint, dass Du neben den üblichen Steuerformularen auch die Anlage N zur Einkommensteuererklärung ausfüllen musst. Vielleicht stolperst Du auf der Suche nach Infos zur Steuererklärung für Angestellte auf den Hinweis, dass Du auch die nur zweiseitige „Vereinfachte Steuererklärung“ ausfüllen musst. Doch diese Form der Steuererklärung hat die folgenden zwei Haken: • Du kannst die Vereinfachte Steuererklärung nicht elektronisch ans Finanzamt übermitteln. • Du kannst in der Vereinfachten Steuererklärung zudem nur ausgewählte Werbungskosten geltend machen und längst nicht alle Werbungskosten, die Dir zustehen würden.

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