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Nichtsteuerlicher Tipp: Bitten Sie Ihren Ex-Chef nachträglich zur Kasse

Haben Sie 2014 nach einem Rechtsstreit mit Ihrem Ex-Arbeitgeber eine Gehaltszahlung für mehrere Jahr erhalten, kann das zu steuerlichen Nachteilen führen. Diese Steuernachteile muss Ihnen Ihr Ex-Arbeitgeber auch noch ausgleichen.

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Haben Sie 2014 vor dem Arbeitsgericht einen Rechtsstreit gegen Ihren Ex-Arbeitgeber gewonnen und musste Ihnen dieser Gehalt für mehrere Jahre nachzahlen, kann diese Nachzahlung dazu führen, dass Sie mehr Steuern zahlen müssen als bei regulärem Zufluss der Gehaltszahlungen. Diesen steuerlichen Nachteil können Sie sich von Ihrem Ex-Chef ausgleichen lassen.

In einem Urteilsfall vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht ging es um eine Gehaltsnachzahlung für mehrere Jahre, die ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht von seinem Ex-Arbeitgeber erstritten hatte. Der Arbeitnehmer konnte den Richtern durch eine Vergleichsrechnung nachweisen, dass durch die Gehaltsnachzahlung auf einen Schlag im Vergleich zur regulären Gehaltszahlung rund 6.000 Euro mehr Steuern fällig wurden. Die Richter des Sächsischen Landesarbeitsgerichts verdonnerten den Ex-Arbeitgeber dazu, dieses 6.000 Euro als Schadenersatz zu zahlen (Urteil v. 27.1.2014, Az. 4 Ta 268/13). 

Haben Sie auch einen Entschädigungsanspruch?

Haben Sie 2014 von Ihrem Ex-Arbeitgeber nach einem Rechtsstreit eine Gehaltsnachzahlung für mehrere Jahr erhalten, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Ermitteln Sie die Steuerbelastung für 2014 inklusive der erhaltenen Gehaltsnachzahlungen.
  2. Rechnen Sie nun für 2014 die reguläre Steuerlast ohne Gehaltszahlungen aus, die für Jahre vor 2014 bezahlt wurden.
  3. Ermitteln Sie nun, wie viel Steuern Sie für die Gehaltszahlungen bei regulärem Gehaltszufluss hätten bezahlen müssen. 
Tipp

Ist die Steuerbelastung aus Schritt 1 nun höher als die gemeinsame Steuerbelastung aus den Schritten 2 und 3, sollten Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen und mit Hinweis auf das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsamtes Ihren Ex-Arbeitgeber zum Ausgleich Ihrer Steuernachteile auffordern.

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