Muss ich eine Steuererklärung machen oder nicht?

Die Frage „Muss ich eine Steuererklärung machen?“ stellen sich viele Steuerzahler, vor allem Berufseinsteiger und Rentner. Ob Du eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier findest Du eine Checkliste, die Dir verrät, ob Du eine Steuererklärung machen musst, oder die Entscheidung Dir überlassen bleibt. Außerdem verraten wir Dir, wann es sich lohnt, freiwillig aktiv zu werden.
Checkliste: Muss ich eine Steuererklärung machen?
Die folgende Checkliste enthält die Voraussetzungen, nach denen Du zwingend eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben musst:
Sobald einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft, bist Du ein Kandidat, der zur Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet ist.
Gründe für die verpflichtende Steuererklärung:
- Du bist Arbeitnehmer und erzielst neben Deinem Arbeitslohn weitere Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen und mehr als 410 € betragen (z.B. Vermietungseinkünfte, selbständige Einkünfte, gewerbliche Einkünfte).
- Du bekommst neben Deinem Arbeitslohn Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 € im Jahr.
- Du bist verheiratet und hast mit Deinem Ehepartner die Lohnsteuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor gewählt.
- Du hast mehrere Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse VI einbehält.
- Du hast im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt.
- Du bist Arbeitnehmer und Dein Ehegatte und Du beantragt nicht die Zusammenveranlagung und wollt nicht die übliche Aufteilung des Ausbildungs- oder des Behindertenpauschbetrags für das gemeinsame Kind.
- Du bist Arbeitnehmer und hast eine Abfindung erhalten, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der günstigen Fünftelmethode ermittelt hat.
- Du hast einen Ehegatten, der im Ausland lebt und in Deinen ELStAM-Daten (= Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) eingetragen ist.
- Dein Ehegatte ist verstorben oder Deine Ehe wurde geschieden und Du hast im selben Jahr wieder geheiratet.
- Du hast Deinen Wohnsitz im Ausland und hast in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt.
Checkliste für Nicht-Arbeitnehmer
Auch wer nicht Arbeitnehmer ist, muss gegebenenfalls eine Steuererklärung einreichen, und zwar, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Du hast Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die über dem Grundfreibetrag von 9.408 € / 18.816 € (Ledige / zusammenveranlagte Ehegatten) liegen.
- Deine anderen Einkünfte (z.B. Rente, Vermietung) liegen über dem Grundfreibetrag von 9.408 € / 18.916 € (Ledige / zusammenveranlagte Ehegatten).
- Dein Ehegatte bzw. Dein Partner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist Arbeitnehmer und muss eine der Fragen aus Checkliste 1 mit ja beantworten.
- Du hast in den Vorjahren Verluste erzielt und es ist noch ein Verlustvortrag vorhanden.
Sollte ich eine Steuererklärung machen?
Kommst Du aufgrund der Auswertung der beiden Checklisten zu der Erkenntnis, dass Du keine Steuererklärung machen musst, kannst Du trotzdem freiwillig aktiv werden.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Verpflichtend ist die Steuererklärung immer dann, wenn das Finanzamt befürchtet, dass ihm sonst Einnahmen entgehen. Bist Du nicht zur Abgabe verpflichtet, bedeutet das in den meisten Fällen, dass es Steuern zurück gibt (im Schnitt bis zu 1067€). Mit einer Steuersoftware wie QuickSteuer wird Dir das Ausfüllen außerdem erleichtert, so dass Du auch als Steuerlaie problemlos die eigene Steuererklärung erstellen kannst. Innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des betreffenden Steuerjahrs hast du Zeit, eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Für die freiwillige Steuererklärung 2016 hast Du mir der Abgabe somit Zeit bis zum 31.12.2020. Verbummelst Du die 4-Jahres-Frist, bearbeitet das Finanzamt Deine freiwillige Steuererklärung nicht mehr.