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Leseranfrage: Eigene Rentenversicherungsbeiträge für Minijobber steuerlich abziehbar?

Angaben in der Einkommensteuererklärung zu Eigenbeiträgen zur Rentenversicherung eines Minijobbers konnten in der Vergangenheit eine höhere Steuerbelastung auslösen. Kurios aber leider wahr!

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Beitragszahlungen zur Rentenversicherung aus einem Minijob

Moritz war 2017 neben seinem Vollzeitberuf als Minijobber auf 450-Euro-Basis tätig. Die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung aus diesem Minijob in Höhe von 211 Euro machte er als Sonderausgaben geltend. Wie im Steuerformular „Vorsorgeaufwand“ vorgesehen, trug er dann auch den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aus dem Minijob ein. Die steuerliche Konsequenz: Ein geringerer Sonderausgabenabzug und damit eine höhere Steuerbelastung? Kann das sein?

Das passierte in der Vergangenheit tatsächlich, wenn man seine Beitragszahlungen zur Rentenversicherung aus einem Minijob in der Einkommensteuererklärung bei den Sonderausgaben eintrug. Schuld ist eine komplizierte Berechnung, die das Finanzamt im Hintergrund bei Ermittlung des Sonderausgabenabzugs für Rentenversicherungsbeiträge laufen lässt.

Tipp: Da von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2020 jedoch bereits 90% als Sonderausgabe abziehbar sind, lohnt sich der Ansatz der selbst getragenen Rentenversicherungsbeträge als Minijobber steuerlich sehr wohl. 

Beispielrechnung Rentenbeiträge beim Minijob

Franziska war 2020 hauptberuflich Bauzeichnerin und nebenberuflich als Minijobberin als Servicekraft in einem Café auf 450-Euro-Basis tätig (5.400 Euro pro Jahr). Gibt sie in der Einkommensteuererklärung 2020 die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung im Minijob und die Beiträge von Minijob-Arbeitgeber an, hat das folgende steuerlichen Konsequenzen für den Sonderausgabenabzug:

 

 

Ohne Angaben zum Minijob

Mit Angaben zum Minijob

 

Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung aus Hauptberuf

3.600 Euro

3.600 Euro

+

Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung aus Hauptberuf

3.600 Euro

3.600 Euro

+

Beiträge von Frauke Müller zur gesetzlichen Rentenversicherung aus Minijob (3,9% von 5.400 Euro)

0 Euro

194 Euro

+

Beiträge vom Minijob-Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung aus Minijob (15% von 5.400 Euro)

0 Euro

810 Euro

=

Gesamte Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung

7.200 Euro

8.204 Euro

 

Abziehbar als Sonderausgaben 2020 mit maximal 90%

6.480 Euro

7.384 Euro

-

Knackpunkt: Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung (inkl. Beiträge des Minijob-Arbeitgebers)

-3.600 Euro

-4.410 Euro

=

Sonderausgabenabzug für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

2.880 Euro

2.974 Euro

Fazit: Höherer Sonderausgabenabzug durch Beiträge zur Rentenversicherung durch Minijob: 94 Euro!

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