Kindergeld & Grundfreibetrag: Rückwirkende Erhöhung ab 1.1.2015

Durch einen höheren Grundfreibetrag müssen Steuerzahler 2015 weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern mit Kindern profitieren rückwirkend zum 1.1.2015 von einem höheren Kindergeld.
Rückwirkende Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen
Jetzt ist es amtlich. Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, dass der Grundfreibetrag rückwirkend steigt und dass Eltern sich über ein paar Euro mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge freuen dürfen. Und das rückwirkend ab dem 1.1.2015. Auch die Steigerung dieser Werte ab 1.1.2016 wurde bereits beschlossen.
Höherer Grundfreibetrag mindert Steuerbelastung
Steuern fallen nur an, wenn das zu versteuernde Einkommens eines Steuerzahlers über dem Grundfreibetrag liegt. Die Grundfreibeträge betragen:
| 2014 | 2015 | 2016 |
Ledige | 8.354 Euro | 8.472 Euro | 8.652 Euro |
Zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner | 16.708 Euro | 16.944 Euro | 17.304 Euro |
Die Anhebung des Grundfreibetrags zieht meist automatisch auch eine Erhöhung des Höchstbetrags der abziehbaren Unterhaltsleistungen an Eltern oder Kinder nach sich. Wer einen Elternteil unterstützt, kann ab 2015 also bis zu 8.472 Euro als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG geltend machen.
Mehr Kindergeld für Eltern
Das Kindergeld für Eltern steigt nur sehr moderat an, aber auch rückwirkend zum 1.1.2015. Die Kindergeldzahlungen 2014 bis 2016 entwickeln sich folgendermaßen:
| 2014 | 2015 | 2016 |
Erstes und zweites Kind | 184 Euro | 188 Euro | 190 Euro |
Drittes Kind | 190 Euro | 194 Euro | 196 Euro |
Jedes weitere Kind | 215 Euro | 219 Euro | 221 Euro |
Erhöhung der Freibeträge für Kinder
Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2015 und 2016. Der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (BEA-Freibetrag) bleibt gleich. Diese beiden Freibeträge zusammen betragen demnach:
| 2014 | 2015 | 2016 |
Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag | 7.008 Euro | 7.152 Euro | 7.248 Euro |