Einkommensteuer 2014: Steuerbescheide frühestens ab Ende April 2014

Steuerzahler, die mit Ihrer Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP für Kapitalerträge einreichen, müssen mit Verzögerungen bei der Übermittlung des Einkommensteuerbescheids 2014 rechnen.
Erwarten Sie für das Steuerjahr 2014 mit dem Einkommensteuerbescheid eine Steuererstattung, müssen Sie sich mit der Überweisung vom Finanzamt möglicherweise noch bis Ende April gedulden. Das ist bei Steuerzahlern der Fall, die eine Anlage KAP für ihre Kapitalerträge beim Finanzamt einreichen. Grund für die Verzögerung mit den Steuerbescheiden 2014 ist eine notwendige, aber noch ausstehende Softwareprogrammierung zur Anlage KAP.
„Dann muss ich mich dem Thema „Einkommensteuererklärung 2014“ aktuell noch gar nicht auseinandersetzen, wenn ich mit meinen Einkommensteuerbescheid 2014 frühestens ab Ende April 2015 rechnen kann!“, so die erste Reaktion vieler Steuerzahler. Doch das ist nicht ganz richtig. Möchten Sie so schnell wie möglich an Ihre Steuererstattung 2014 kommen, sollten Sie so früh wie möglich loslegen und die Einkommensteuererklärung 2014 so früh wie möglich ans Finanzamt übermitteln.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Denn nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“, bearbeitet der Sachbearbeiter im Finanzamt die Einkommensteuererklärungen 2014 nach Erklärungseingang. Geben Sie also Ihre Einkommensteuererklärung 2014 schon heute beim Finanzamt ab, befindet sich Ihre Erklärung im Bearbeitungsstapel ganz weit oben. Reichen Sie die Steuererklärung dagegen später ein, müssen Sie womöglich noch länger als Ende April 2014 auf die Steuerrückerstattung für das Steuerjahr 2014 warten.
Tipp
Die Bearbeitungsdauer für die Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt lässt sich übrigens weiter verkürzen. Und zwar durch die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2014 per ELSTER. Die elektronische Übermittlung, die per Knopfdruck über die Lexware-Steuerberechnungssoftware TAXMAN 2015 und QuickSteuer 2015 möglich ist, bietet folgende Vorteile:
- Die Steuererklärung per ELSTER wird vom Finanzamts-Computer auf Plausibilität überprüft. Gibt es keine Auffälligkeiten, landet die Einkommensteuererklärung 2014 nicht einmal auf dem Tisch des Sachbearbeiters. Es wird sofort ein Steuerbescheid erstellt.
- Die Bearbeitungsdauer kann sich durch die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2014 per ELSTER also deutlich reduzieren.
- Wichtig zu wissen: Auch bei der Übermittlung der Steuererklärung 2014 per ELSTER sind frühestens Ende April 2014 Steuerbescheide möglich, wenn eine Anlage KAP für Kapitalerträge mit im Spiel ist