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Ausgaben der Geburtstagsfeier für Kollegen als Werbungskosten abziehbar

Feierst Du einen runden Geburtstag und schmeißt deshalb in der Arbeit eine rauschende Geburtstagsfeier, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen das Finanzamt an den Kosten dieser Feier beteiligen.

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Richter des Bundesfinanzhofs erlauben Abzug von Werbungskosten

Bei den Sachbearbeitern im Finanzamt ruft der beantragte Abzug von Werbungskosten für eine Geburtstagsfeier einen nur allzu bekannten Reflex hervor. Einen Streichreflex mit dem Rotstift. Die Streichung der Werbungskosten für die Geburtstagsfeier wird damit begründet, dass die Ausgaben für die Feier rein privat veranlasst sind und deshalb in der Steuererklärung nichts zu suchen haben.

Doch gegen diese Auffassung des Finanzamts lohnt sich Gegenwehr.
Denn die Richter des Bundesfinanzhofs stimmen den Finanzämtern hier nicht zu. Kann ein Arbeitnehmer dem Finanzamt plausibel nachweisen, dass die Geburtstagsfeier aus rein beruflichen Gründen erfolgte, dürfen die Aufwendungen für diese Feier als Werbungskosten abgezogen werden (BFH, Urteil v. 10.11.2016, Az. VI R 7/16).
Insbesondere die Einhaltung der folgenden Voraussetzungen ermöglicht den Abzug von Werbungskosten für die Geburtstagsfeier:

  • Der Arbeitnehmer lädt nur Arbeitskollegen und Kunden seines Arbeitgebers zu der Geburtstagsfeier ein. Verwandte, Freunde oder Bekannte sind bei der Feier nicht eingeladen.
  • Die Veranstaltung findet in Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt. Das ist zwar kein Muss, hilft aber bei dem Nachweis, dass die Feier aus rein beruflichen Gründen stattgefunden hat.
  • Der Arbeitnehmer sollte Bilder von der Geburtstagsfeier schießen, die im Zweifel belegen können, dass wirklich nur Arbeitskollegen unter den Gästen waren.
  • Die Gästeliste sollte aufbewahrt werden.
  • Kann dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass für Familienmitglieder, Freunde und Bekannte eine eigene Feier stattgefunden hat, ist das ein wichtiger Schritt hin zum Werbungskostenabzug für Feier mit den Kollegen. Als Nachweis für die private Feier sollten Rechnungen aufbewahrt werden.
  • Liegt der Kostenaufwand zudem deutlich unter den Kosten der Feier mit Verwandten, Freunden und Bekannten, ist das ein Indiz dafür, dass die Geburtstagsfeier tatsächlich beruflich veranlasst war. 

Beispiel berufliche Geburtstagsfeier

Du feierst Deinen 50. Geburtstag. Dazu lädst Du alle Kollegen Deiner Abteilung zu einer Geburtstagsfeier ein. Das Catering kostet Dich für 70 Gäste 2.500 Euro. Der Arbeitgeber stellt Dir dafür einen Raum zur Verfügung. Die Gästeliste weist nur Gäste aus Deinem beruflichen Umfeld aus. Privat feierst Du an einem anderen Tag und kannst das nachweisen. 

Folge: In diesem Fall greifen die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 10.11.2016. Du kannst bei Abgabe Deiner Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer Werbungskosten in Höhe von 2.500 Euro für die Geburtstagsfeier bei der Arbeit beantragen.

Erfolgsabhängiger Arbeitslohn nicht zwingend notwendig

Viele Finanzbeamte schicken bei Beantragung von Werbungskosten für eine Geburtstagsfeier einen Fragebogen zu und fragen darin nach, ob Du teilweise erfolgsabhängig bezahlt wirst. Falls ja, wird der Abzug der Werbungskosten meist gewährt. Bekommst Du jedoch nur ein Fixgehalt ohne erfolgsabhängige Komponente, zücken die Finanzbeamten wieder ihren Rotstift. Doch eine erfolgsabhängige Bezahlung ist nicht zwingend vorgeschrieben für die Anerkennung von Werbungskosten für eine beruflich motivierte Geburtstagsfeier. 

Praxis-Tipp: Komplizierter wird es beim Abzug von Werbungskosten für eine Geburtstagsfeier, wenn Du gleichzeitig Arbeitskollegen und private Gäste zu einer einzigen Party einlädst. Doch ausgeschlossen ist der Abzug von Werbungskosten nicht. Der Bundesfinanzhof hat unlängst klargestellt, dass bei solchen gemischten Feiern die Ausgaben nach der Herkunft der Gäste (Berufsumfeld oder Privatbereich) in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Privatkosten aufgeteilt werden dürfen (BFH, Urteil v. 8.7.2015, Az. VI R 46/14). Der einfachere und sicherere Weg für die Anerkennung von Werbungskosten für Ausgaben einer Geburtstagsfeier ist jedoch die Trennung der Geburtstagsfeiern. 

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