Werbungskosten: Welche Ausgaben kann ich steuerlich geltend machen?

Werbungskosten sind Ausgaben, die du hast, um deine einkommensteuerpflichtigen Einnahmen zu sichern, also z. B. Kosten für Arbeitsmittel, Fachbücher oder auch Renovierungskosten für eine vermietete Wohnung. Dein Vorteil: In deiner Steuererklärung darfst diese Kosten als Werbungskosten abziehen und kannst damit dein zu versteuerndes Einkommen und deine Steuerlast mindern.
Welche Kosten sind Werbungskosten?
Werbungskosten darfst du jeweils bei der Einkunftsart abziehen, bei der sie entstehen. Hier findest du die am häufigsten vorkommenden Arten von Werbungskosten.
Typische Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Arbeits-/Berufskleidung
- Arbeitsmittel, z. B. Aktentasche, Werkzeuge
- Arbeitszimmer
- Beiträge zum Berufsverband, z. B. Gewerkschaftsbeiträge
- Bewerbungskosten, z. B. Stellenanzeigen, Fotokopien, Porto, Vorstellungsreisen, Übersetzungen, Urkunden, Bewerbungsbilder, Bewerbungsmappen.
- Bewirtungskosten
- Computer
- Doppelte Haushaltsführung
- Fachbücher/Fachzeitschriften
- Fachtagungen Fortbildung/Fachtagungen
- Kontoführungsgebühr (pauschal 16 EUR)
- Reisekosten für Dienstreisen
- Telefonkosten
- Umzugskosten
Typische Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Annoncen im Zusammenhang mit der Mietersuche
- Beiträge zum Hausbesitzerverein
- Erbbauzins
- Erschließungs-/Anschlusskosten, z. B. Zinsen, Kosten einer Grundschuldbestellung
- Grundsteuer
- Heizkosten
- Gartenanlagen
- Kabelanschluss (Aufwendungen für den Anschluss an das Breitbandkabel sind bei bestehenden Gebäuden als Reparaturen absetzbar)
- Kontoführungsgebühr (pauschal 16 EUR je Objekt)
- Mietvertragsformulare
- Möbel
- Reparaturen
- Verwaltungskosten, z. B. Kosten für Schriftverkehr und Telefonate mit dem Mieter
Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 sind Werbungskosten für Kapitaleinnahmen nur noch in wenigen Ausnahmefällen abzugsfähig.
Welche Voraussetzungen müssen für den Werbungskostenabzug erfüllt sein?
Diese Grundregeln gelten, damit du Werbungskosten abziehen und damit deine Steuer mindern kannst:
- Die Werbungskosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sehr viele Aufwendungen sind zum Teil beruflich, zum Teil privat veranlasst. Steuerlich spricht man dann von einer „gemischten Veranlassung“. Auch bei solchen Aufwendungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Werbungskostenabzug (zumindest anteilig) möglich, und zwar wenn der beruflich veranlasste Anteil der Werbungskosten erkennbar und nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
- Auch vorab entstandene Werbungskosten kannst du unter bestimmten Umständen geltend machen, z. B. Bewerbungskosten.
- Auch Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, darfst du abziehen (z. B. für eine Bewerbung, die zu keiner Anstellung geführt hat).
- Werbungskosten werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem du sie bezahlst, hier gilt das sogenannte Abflussprinzip. Ausnahme: Bei Gegenständen, die du mehrere Jahre nutzt, wie Computer oder Möbel, kommt es zu einer Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer des Gegenstands (Abschreibung).
- Übersteigen die Werbungskosten die Summe der Einnahmen, kommt es zu einem Verlust. Das kann z. B. bei einer Großreparatur bei einem Mietwohngrundstück passieren.
Achtung:
Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich: Ohne Beleg kein Werbungskostenabzug!
Dagegen ist es im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften nicht üblich, der Steuererklärung Belege beizulegen. Ausnahme: Reparaturaufwendungen in großem Umfang.
In welcher Höhe darf ich Werbungskosten abziehen?
Für Werbungskosten gibt es bestimmte Pauschbeträge und Pauschalen, die du auf jeden Fall abziehen darfst – selbst dann, wenn du keine Ausgaben hast. Ein pauschaler Abzug der Werbungskosten lohnt sich immer dann, wenn die Pauschbeträge/Pauschalen höher sind als deine tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Liegen deine Ausgaben für Werbungskosten oberhalb der Pauschbeträge bzw. Pauschalen, kannst du diese höheren Kosten geltend machen. Dann musst du die Ausgaben aber konkret nachweisen, also Belege zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung einreichen.
Werbungskostenpauschbeträge. Wenn du keine höheren Aufwendungen geltend machst, erhälst du automatisch folgende Werbungskostenpauschbeträge:
- Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte unabhängig von der Beschäftigungsdauer und der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse: 1.000 EUR (= Arbeitnehmer-Pauschbetrag).
- Wenn du eine Rente oder Unterhaltszahlungen erhälst: 102 EUR
Pauschalen bei Werbungskosten. Grundsätzlich kannst du nur tatsächliche Aufwendungen, die du nachweisen kannst bzw. die glaubhaft sind, als Werbungskosten abziehen. Im Einzelfall lässt das Finanzamt aber auch pauschale Abzüge zu, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden. Sind deine Werbungskosten als Arbeitnehmer bspw. höher als die Arbeitnehmer-Pauschale, akzeptiert das Finanzamt einen pauschalen Abzug von 110 EUR für Arbeitsmittel und 16 EUR für Kontoführungsgebühren.
Pauschale Betriebsausgaben (BA). Bestimmte Berufsgruppen können einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Anspruch nehmen. Trotzdem können sie natürlich höhere Betriebsausgaben nachweisen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für jedes vermietete Haus bzw. jede Eigentumswohnung kannst du pauschal 16 EUR Bankgebühren absetzen. Für Verwaltungskosten, z. B. für Fahrten zum Mietwohngrundstück im Zusammenhang mit Reparaturen, kannst du pauschal 50 EUR abziehen.