Steuertipp: Unterscheide in der Steuererklärung zwischen ledig, geschieden und verwitwet!

Ledig, geschieden oder verwitwet?
Bist du ledig, weil du bereits seit vielen Jahren geschieden oder verwitwet bist? Dann solltest Du dennoch nicht nur ledig in die Einkommensteuererklärung eintragen, sondern auf jeden Fall „geschieden“ oder „verwitwet“.
Durch diese präzise Unterscheidung winken "Ledigen" steuerlich u.a. folgende Vorteile:
- Umzugskosten: Ziehst du aus beruflichen Gründen um, steht dir für sonstige Umzugskosten eine Umzugskostenpauschale bei den Werbungskosten zu. Gibst du ledig ein, winkt nur die Pauschale von Ledigen, bei Eingabe von geschieden oder verwitwet - egal ob seit einem oder 20 Jahren - gibt es die höhere Umzugskostenpauschale für Eheleute.
- Ehegattentarif: Ist Dein Ehepartner im Vorjahr gestorben, gibt es ausnahmsweise im Folgejahr noch den Splittingtarif für Ehegatten. Das wissen das Programm und der Finanzamts-Computer aber nur, wenn Du nicht ledig, sondern „verwitwet“ in Deiner Steuererklärung angibst.