Zurück zur Übersicht

Studium von der Steuer absetzen: Sonderausgaben oder Werbungskosten?

WG-Zimmer, Semesterticket, Fachliteratur, Kopien ohne Ende und gedruckte Abschlussarbeiten: Das Studium kann für junge Menschen ganz schön teuer werden. Zum Glück lässt sich das doch sicher alles von der Steuer absetzen, oder?

Steuererklärung einfach machen

Steuererklärung einfach machen

nur 19,99 €

Jetzt bestellen

Studienkosten in der Steuererklärung

Die Kosten, die für eine Ausbildung oder ein Studium anfallen, werden in der Steuererklärung zwar berücksichtigt, aber ob Du davon profitierst, hängt stark von Deinen Lebensumständen und der Art der Ausbildung ab. Denn nur die Kosten für ein Zweitstudium können als Werbungkosten abgesetzt werden. Kosten für ein Erststudium oder eine erste Berufsausbildung können nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Nachteil: Sonderausgaben kann man nicht „ansammeln“ bis man Geld verdient.

In diesem Artikel erfährst Du den Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung, wie Du die Kosten in der Steuererklärung angibst und was es mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf sich hat.

Erstausbildung und Erststudium in der Steuererklärung

Nach den Buchstaben des Gesetzes dürfen Studenten die Ausgaben für ihr Erststudium als Sonderausgaben geltend machen. Der Sonderausgabenabzug ist auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Das Blöde am Sonderausgabenabzug: Erzielt ein Student keine steuerpflichtigen Einkünfte, verpuffen die Sonderausgaben steuerlich ungenutzt. Denn der Sonderausgabenabzug ist immer nur im entsprechenden Jahr möglich und kann nicht erst dann geltend gemacht werden, wenn man zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Anders sieht es aus, wenn man sich während der Erstausbildung in einem Dienstverhältnis befindet – beispielsweise in einer Lehre, im Referendariat oder einem dualen Studium. Dann werden die anfallenden Kosten in voller Höhe als Werbungkosten berücksichtigt.

Zweitstudium: vorweggenommene Werbungskosten beantragen

Du hast Dir ein zweites Studium aufgehalst, einen wenig lukrativen Nebenjob und denkst, die Steuererklärung lohnt sich eh nicht? Oh doch! Aufwendungen für eine Ausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung sind unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht.
Und jetzt kommt der große Vorteil der Werbungskosten: Wenn Du wie die meisten Studenten mehr Ausgaben als Einnahmen hast, entsteht ein sogenannter Vorlustvortrag. Sobald Deine Zweitausbildung abgeschlossen ist, kannst Du die vorweggenommenen Werbungskosten steuersparend mit deinen Einkünften verrechnen.
Gleiches gilt für Lehrlinge, Referendare und duale Studenten auch in der Erstausbildung.

Ausbildungskosten und die Steuer

Ausbildungskosten und Steuergesetz haben eine lange und bewegte Geschichte. Der Bundesfinanzhof hat in etlichen Urteilen entschieden, dass auch die Kosten für ein Erststudium in unbegrenzter Höhe als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind. Zuletzt sollte nun das Bundesverfassungsgericht klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Kosten für die Erstausbildung nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Deswegen haben wir Studenten bisher geraten, Werbungskosten zu beantragen, bei Ablehnung Einspruch einzulegen und auf das offene Verfahren zu verweisen.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht nun endgültig entschieden, dass das aktuelle Gesetz verfassungsgemäß ist.

Es bleibt also dabei: Aufwendungen für die Erstausbildung können nur als Sonderausgaben abgezogen werden und sind auf 6.000 Euro begrenzt.
Aufwendungen für eine zweite Ausbildung, die in objektivem Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Wer noch kein eigenes Einkommen hat, sollte vorweggenommene Werbungskosten beantragen.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?13
Jetzt bestellen

Einfacher geht's nicht

  • Schritt für Schritt durch die Steuererklärung
  • Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
  • Steuererklärung abgeben. Fertig!