Steuererklärung erstellen: Basiswissen für Einsteiger

Stehst Du gerade davor, Deine erste Steuererklärung zu erstellen und Du fragst Dich, wie Du überhaupt anfangen sollst? Kein Problem: Hier erfährst du, was Du zum Einstieg wissen musst.
Wir haben Dir vier Grundsätze für die Steuererklärung zusammengestellt. Wenn Du sie beachtest, kannst Du ohne größere Schwierigkeiten Deine Steuererklärung erstellen.
Grundsatz 1: Richtiges Finanzamt ansteuern
Bevor Du anfängst, Deine Steuererklärung zu erstellen, solltest Du die Zuständigkeit des Finanzamts klären. Zuständig für Dich ist das Finanzamt für den Bezirk, in dem Du Deinen aktuellen Wohnsitz hast. Hast Du letztes Jahr in Bremen gelebt und wohnst jetzt in Stuttgart, ist das Finanzamt in Stuttgart zuständig, auch wenn Du die Steuererklärung des vergangenen Jahres abgibst. Bist Du unsicher, kann ein kurzer Anruf beim Amt helfen.
Hast Du zwei Wohnsitze, ist das Finanzamt des Bezirks zuständig, in dem Du mehr Zeit verbringst – es sei denn Du bist verheiratet. Dann ist stets der Wohnsitz Deiner Familie ausschlaggebend.
Beispiel: Du hast eine Wohnung gemeinsam mit deinem Ehepartner in Bremen, arbeitest und wohnst aber vier Tage die Woche in Stuttgart. Dann verbringst Du zwar mehr Zeit in Stuttgart, dein Lebensmittelpunkt ist in den Augen des Finanzamts aber Bremen. Das dortige Finanzamt ist also für Dich zuständig.
Grundsatz 2: Fristen für Pflichtabgabe und freiwillige Steuererklärung
Pflicht: Musst Du eine Steuererklärung erstellen, weil Du dazu verpflichtet bist, wirst Du wahrscheinlich vom Finanzamt eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe erhalten. In diesem Fall musst Du Deine Steuererklärung fristgemäß bis Ende Juli des Folgejahres erstellen und einreichen. Es sei denn, Du beantragst eine Fristverlängerung. Fällt dem Finanzamt erst später auf, dass Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu erstellen, kann es Dich noch bis zu sieben Jahre später auffordern, Deine Steuererklärung einzureichen. Hier erfährst du alles rund um die Fristen der Steuererklärung.
Freiwillig: Möchtest Du eine freiwillige Steuererklärung erstellen, obwohl Du nicht dazu verpflichtet bist, um Dir eine Lohnsteuererstattung abzuholen? Dann hast Du nach Ablauf des Steuerjahres noch vier Jahre Zeit, um Deine Steuererklärung zu erstellen.
Grundsatz 3: Belege und Nachweise sichern
Möchtest Du Deine Steuererklärung erstellen, um bestimmte Ausgaben geltend zu machen? Stehen
- Werbungskosten,
- Sonderausgaben,
- außergewöhnliche Belastungen,
- Betriebsausgaben,
- haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker-Rechnungen
auf Deiner Liste? Dann solltest Du, wenn Du anfängst, Deine Steuererklärung zu erstellen, alle Belege zusammensuchen. Zwar musst Du nicht alle Nachweise direkt bei Abgabe der Steuererklärung einreichen, jedoch kann das Finanzamt im Zweifelsfall Belege von Dir anfordern.
Grundsatz 4: Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?
Das ist ein weitverbreiteter Mythos. Viele Steuerzahler befürchten, wenn sie ihre Steuererklärung einmal freiwillig abgeben, auch jedes Folgejahr dazu verdonnert zu werden. Das stimmt nicht! Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, liegt das in der Regel daran, dass Du bereits so viel Lohnsteuer abgeführt hast, dass das Finanzamt keine Sorge hat, Geld zu verlieren. Im Gegenteil: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, bekommt fast immer Geld zurück. Deswegen ist das Finanzamt gar nicht scharf drauf, freiwillige Steuererklärungen einzufordern. Du kannst also guten Gewissens einfach mal eine Erklärung abgeben und schauen, was Du zurückbekommst. Wenn Du das Gefühl hast, es lohnt sich nicht, lässt du es im nächsten Jahr bleiben.
Hast Du Dich dazu durchgerungen, eine freiwillige Steuererklärung zu erstellen, und am Ende kommt heraus, dass Du Steuern nachzahlen sollst, ist das natürlich sehr ärgerlich, aber kein Beinbruch. In einem solchen Fall kannst Du noch einen Monat, nachdem Du Deinen Steuerbescheid erhalten hast, Einspruch einlegen und Deine Steuererklärung zurückziehen. Dann bleibt Dir die Nachzahlung erspart.
Nutzt Du eine Steuersoftware, weißt Du bereits vor Abgabe der Steuererklärung, ob Du nachzahlen musst, oder Dir eine hübsche Erstattung winkt. Die Software rechnet während der Erstellung mit und verrät Dir, was am Ende für Dich rausspringt. Sind deine Angaben korrekt, stehen die Chancen sehr gut, dass die Vorhersage eintrifft.
Praxis-Tipp:
Manchen Sachbearbeitern ist nicht bekannt, dass man seine freiwillige Steuererklärung zurückziehen darf. Diese Sonderregelung ist aber in einem Scheiben des Bundesfinanzministeriums zu finden (BMF, Schreiben v. 13.4.1992, Az. IV B 6 - S 2000 - 33/92/IV, Tz. 4.4.3). Darauf kannst Du Dich berufen – allerdings nur, wenn Du nachweislich nicht verpflichtet warst, eine Steuererklärung zu erstellen.
Was passiert, wenn ich mich weigere, eine Steuererklärung zu erstellen?
Wenn Du rechtlich verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu erstellen, musst Du mit Sanktionen rechnen, wenn Du keine Steuererklärung abgibst. Zunächst erhältst Du vom Finanzamt eine schriftliche Aufforderung, Deine Steuererklärung zu erstellen. Solltest Du dieses Schreiben ignorieren, kann das Finanzamt Deine Steuerschuld schätzen. Erfahrungsgemäß geht diese Schätzung nicht zu Deinen Gunsten aus. Zudem kann das Finanzamt Dir noch einen Verspätungszuschlag aufbrummen. Und schlimmstenfalls leitet es am Ende eine Prüfung zum Vorliegen von Steuerhinterziehung ein. Daher ist es ratsam, der Aufforderung, seine Steuererklärung zu erstellen, direkt nachzukommen.