Steuererklärung: Diese Frist musst Du beachten

Je nachdem, ob du eine Steuererklärung abgeben musst, oder sie freiwillig einreichst, gelten unterschiedliche Fristen. Auch wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte unbedingt eine erstellen. Für die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung hast du ziemlich lange Zeit, trotzdem gibt es eine Frist, die Du beachten musst.
Vier Jahre für die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung
Wenn Du in den letzten Jahren nur Arbeitslohn erzielt hast und das Finanzamt Dich deshalb noch nie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert hat, bist Du wahrscheinlich auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Du kannst aber freiwillig beim Finanzamt anklopfen, eine Steuererklärung einreichen und bestenfalls gibt es Geld zurück. Hier erfährst du, ob du eine Steuererklärung erstellen musst, oder nicht.
Bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung musst Du aber eine Frist beachten. Im Fachjargon spricht man hier von der Festsetzungsfrist. Du hast für die Abgabe Deiner freiwilligen Steuererklärung vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs Zeit, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Verbummelt Du die Abgabefrist für Deine freiwillige Steuererklärung, landet sie unbearbeitet im Papierkorb.
Du kannst auch für zurückliegende Jahre Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen und die zu viel bezahlten Steuern zurückfordern. Für welche Jahre Du noch aktiv werden kannst, zeigt Dir die folgende Übersicht:
Steuerjahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Späteste Abgabe | 31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 |
Abgabe noch möglich? | ja, aber nur noch dieses Jahr | ja | ja | ja | ja |
Hinweis: Eigentlich ist der späteste Abgabetermin immer vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs - also der 31. Dezember. Fällt der 31.12. jedoch auf einen Sonntag, endet für die Abgabe Deiner Steuererklärung die Frist am nächsten Wochentag. Grundsätzlich lohnt es sich aber pünktlich zu sein, dann bekommst du deine Erstattung auch schneller. Gibst du wie die meisten erst gegen Fristende ab, braucht die ohnehin ausgelastete Finanzbehörden meistens länger zur Bearbeitung.
Frist bei Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
Bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, musst Du eine zweifache Frist beachten. Die erste Frist ist die Frist, bis zu der Du beim Finanzamt die Steuererklärung spätestens abgeben musst. Das ist in aller Regel der 31. Juli des Folgejahrs. Wer einen Steuerberater zur Seite hat, der die Steuererklärung erstellt, bekommt vom Finanzamt Zeit bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Fordert Dich das Finanzamt mehrmals auf, eine Steuererklärung abzugeben und Du reagierst einfach nicht, kann das Finanzamt Deine Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das wird meist teuer. Selbst wenn Du anschließend eine Steuererklärung einreichst, wirst Du eine Quittung vom Finanzamt für die nicht während der Frist eingereichte Steuererklärung bekommen, nämlich in Form von Verspätungszuschlägen. Daher lohnt es sich, die Steuererklärung schnell durchzuziehen.
Fristverlängerung beantragen
Schaffst Du es nicht, Deine Steuererklärung bis zum 31. Juli einzureichen, kannst Du auch einen Fristverlängerungsantrag stellen. Mit ein paar guten Begründungen (Arbeitsüberlastung, fehlende Belege) wird das Finanzamt Dir in der Regel eine Fristverlängerung bis zum 30. September gewähren. Das ist unkompliziert und formlos möglich und auf jeden Fall besser als es einfach auszusitzen.
So könnte ein Fristverlängerungsantrag aussehen:
Steuernummer: …………………….
Steuerjahr ………..………..
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine Fristverlängerung für die Abgabe meiner Einkommensteuererklärung bis zum 30.9. …., weil ich noch nicht alle notwendigen Steuerbelege bekommen habe (Spendenquittung, Bescheinigung über einbehaltene Abgeltungsteuer, etc.). Außerdem bin ich privat und beruflich zeitlich sehr beansprucht und schaffe es deshalb leider nicht früher, die Steuererklärung zu erstellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frist für die Steuererklärung mit Steuerberater
Wer seine Steuererklärung nicht selbst erstellt, weil die Einkommensverhältnisse zu kompliziert sind, der hat ebenfalls etwas länger Zeit. Allerdings musst Du dem Finanzamt Bescheid geben, dass ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Deine Steuererklärung erstellt, sonst klopfen sie vorher bei Dir an.
Die Steuererklärung mit Unterstützung von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein muss nicht im Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen, sondern erst ein weiteres Jahr später im Februar: Die Steuererklärung 2020 sollte also spätestens am 28. Februar 2022 beim Finanzamt sein!
Frist zur Festsetzungsverjährung
Bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und weißt es gar nicht, kann das Finanzamt die Steuererklärung noch bis zu 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs bearbeiten. Erst dann tritt die Festsetzungsverjährung ein.
Beispiel: Das Finanzamt erfährt im Dezember 2020, dass Du im Jahr 2014 als selbständige Promoterin ein Honorar von 5.000 Euro bekommen hast. Eine Steuererklärung hast Du bisher guten Gewissens noch nie abgegeben.
Folge: Da die Festsetzungsverjährung für das Steuerjahr 2014 erst Ende 2021 eintritt, kann das Finanzamt für 2013 noch eine Steuererklärung von Dir fordern und Dein Honorar besteuern.