Mindestbeiträge für eine Riester-Rentenversicherung ermitteln: So gehts!

Die vollen Riester-Zulagen stehen Ihnen nur zu, wenn Sie bestimmte Mindestbeiträge in den Riester-Vertrag einbezahlen. Das erfordert Jahr für Jahr die Überprüfung der Beitragszahlungen und gegebenenfalls Anpassungen.
Um die Altersvorsorgezulage für einen Riester-Vertrag in voller Höhe zu erhalten, musst du einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz des Vorjahres-Einkommens, vermindert um den grundsätzlich individuell zustehenden Anspruch auf volle Altersvorsorgezulage. Liegen die Beitragszahlungen unter dem Mindesteigenbeitrag, werden die Grund- und Kinderzulage anteilig gekürzt.
Beispiel 1
Hast du beispielsweise in 2019 ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 30.000 Euro (= Vorjahreseinkommen) und es steht Ihnen grundsätzlich die Grundzulage von 175 Euro und zwei Kinderzulagen von jeweils 185 Euro (Kinder vor dem 1.1.2008 geboren) zu, berechnet sich Ihr Mindesteigenbeitrag für 2020 wie folgt:
4% von 30.000 Euro abzüglich der Riester-Zulagen von 545 Euro | = Mindesteigenbeitrag 655 Euro
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Der Mindesteigenbeitrag ist jedoch nach oben hin begrenzt. Besserverdiener müssen zum Erhalt der vollen Zulagen maximal 2.100 Euro abzüglich des Zulagenanspruchs aus ihrem Vorjahreseinkommen einbezahlen.
Beispiel 2
Hast du in 2019 ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 60.000 Euro (= Vorjahreseinkommen) und einen Anspruch auf die Grundzulage von 175 Euro und auf zwei Kinderzulagen von jeweils 185 Euro (Kinder vor 1.1.2008 geboren), erhälst du die volle Zulage nur dann, wenn du im Jahr 2020 folgende Mindesteigenbeiträge geleistet hast:
4% von 60.000 Euro | = 2.400 Euro; aber Obergrenze: 2.100 Euro abzüglich des Anspruchs auf Riester-Zulagen von 524 Euro = Mindesteigenbeitrag 1.576 Euro |
Sockelbetrag beachten
Der Mindesteigenbeitrag ist nach unten durch den sog. Sockelbetrag begrenzt. Falls also dein Arbeitslohn im vorangegangenen Kalenderjahr sehr gering war und/oder der Zulagenanspruch - z.B. wegen mehrerer Kinder - sehr hoch ist, musst du als unmittelbar Begünstigter mindestens 60 Euro im Jahr zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Werden die erforderlichen Mindesteigenbeiträge jedoch vom unmittelbar Begünstigten nicht in vollem Umfang geleistet, werden dessen zustehende Zulagen und ggf. die des nur mittelbar begünstigten Ehegatten