Fahrtkosten: Wie beteilige ich das Finanzamt?

Fahrtkosten kannst du grundsätzlich in vielen Bereichen steuerlich geltend machen. Der Grund: Fahrtkosten können Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder sogar außergewöhnlichen Belastungen sein – je nachdem, warum du eine Fahrt unternommen hast. Hier erfährst du, welche Fahrtkosten du dem Finanzamt in Rechnung stellen kannst und wie du diese berechnest.
Wie werden Fahrtkosten ermittelt?
Es gibt zwei Wege, die steuerlich absetzbaren Fahrtkosten zu ermitteln: Entweder du setzt die Fahrtkosten pauschal (0,30 EUR pro Kilometer) an oder du ermittelst einen Kilometersatz anhand der tatsächlichen Kfz-Kosten auf Jahresbasis. Dabei gehst du wie folgt vor:
- Ermittel alle Kfz-Kosten (Reparaturkosten, Treibstoffe, Pflege, Kosten für die Garage, Kfz-Steuer, Haftpflicht-/Kaskoversicherung, Zinsen für Anschaffungsdarlehen etc.) der betreffenden 12 Monate (ggf. Belege aufbewahren!). Unberücksichtigt bleiben Parkgebühren, Unfallkosten, Aufwendungen für Strafzettel, Beiträge für Insassen- und Unfallversicherung etc.
- Vergesse nicht die anteilige Abschreibung deines Pkw (Kaufpreis verteilt auf sechs Jahre bei Neuwagen). Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen musst du ggf. eine kürzere Nutzungsdauer berücksichtigen. Wenn du das Fahrzeug geleast hast, sind anstelle der Abschreibung die Leasingsonderzahlung und die Leasingraten zu berücksichtigen.
- Ermittel nun den Kilometersatz (die Kosten pro gefahrenem Kilometer) und multipliziere diesen mit der Zahl der Kilometer, für die du Fahrtkosten steuerlich geltend machen kannst.
Tipp:
Die (aufwändige) Ermittlung der tatsächlichen Kosten pro Kilometer lohnt sich v.a. dann, wenn du beruflich viel unterwegs bist und ein relativ neues Auto hast (wegen der Abschreibung).
Wann kann ich Fahrtkosten steuerlich geltend machen?
Die Fahrtkosten des Arbeitnehmers: Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kannst du als Werbungskosten in Form der Entfernungspauschale geltend machen. Die tatsächlichen Kosten sind hier allerdings nur bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder für behinderte Menschen absetzbar.
Für Fahrten mit dem Firmenwagen gelten besondere steuerlich Regelungen.
Wenn du Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bist, kannst du in einer Vielzahl von Fällen Fahrten steuerlich absetzen.
Auch für den Abzug von Fahrtkosten als Sonderausgaben oder außergewöhnlich Belastungen gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die Fahrtkosten des Selbstständigen. Wenn du für dein Unternehmen unterwegs bist, kannst du die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Für Wege zwischen Wohnung und Firmensitz gilt – analog zum Arbeitnehmer – die Entfernungspauschale.