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Drei, zwei, eins – meins: So bleiben Gewinne aus eBay-Versteigerungen steuerfrei

Versteigerst du bei eBay über einen längeren Zeitraum viele Gegenstände, unterstellt das Finanzamt gerne ein gewerbliches Handeln und fordert Steuern. Doch dagegen kannst dich sich mit plausiblen Nachweisen wehren.

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Drei, zwei, eins – meins: So bleiben Gewinne aus eBay-Versteigerungen steuerfrei

Wenn du über eBay private Schmuckstücke oder Kleidung versteigerst, darfst du die erzielten Auktionsgewinne grundsätzlich steuerfrei kassieren. Doch du musst bei einer Vielzahl von Versteigerungen nachweisen können, dass die Sachen dir privat gehört haben. Andernfalls unterstellt das Finanzamt nämlich ein gewerbliches Handeln, das einkommensteuerpflichtig ist die und auch Umsatzsteuer auslöst.

In einem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Köln wurde ein sehr extremer Fall entschieden, bei dem das Finanzamt zur Recht von einem gewerblichen Handeln über eBay ausging. Doch zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung finden sich wichtige Aussagen der Richter, wie ein gewerbliches Handeln plausibel verneint werden kann. In dem Urteil ging es um eine Steuerzahlerin, die vorgab, nach Amerika ausgewandert zu sein, doch in Deutschland lebte und über Jahre hinweg Schmuck über eBay und Zeitungsanzeigen verkaufte. Hier war der Fall eindeutig: Hier lag eine gezielte Steuerhinterziehung für gewerbliche Einkünfte vor (FG Köln, Urteil v. 6.2.2013, Az. 14 K 1469/11; veröffentlicht erst am 2.3.2015). 

So überzeugen ehrliche Steuerzahler das Finanzamt

Verkaufst du aber tatsächlich nur Schmuck oder Kleidung von dir privat, ist das kein Fall für das Finanzamt. Bei sehr vielen Verkäufen helfen vor allem folgende Argumente und Nachweise, das Finanzamt von einem rein privaten Handeln zu überzeugen:

  • Gib an, woher die jeweiligen Schmuckstücke stammen (Geschenke: Zeugenaussagen der Beschenkten; Kauf: nachgewiesen durch Rechnungen oder Kontoauszüge).
  • Wenn du nachweist, dass der Schmuck unter Wert verkauft wurde, müsste das Finanzamt steuerliche Verluste festsetzen. Meist wird es dann die Finger von der Besteuerung deiner eBay-Geschäfte lassen.
  • Suche dir Fotos und Selfies, auf denen du die versteigerten Gegenstände trägst (Schmuck oder Kleidung). Ein Versuch, dem Finanzamt nachzuweisen, dass du rein private Gegenstände verkauft hast. 
Tipp

Sofern du Gegenstände regelmäßig ankaufst oder bei Wohnungsauflösungen ergatterst und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, musst du diese Gewinne versteuern. Das gilt auch dann, wenn du das als Hobby siehst. In den Augen des Finanzamts ist das ein gewerbliches Handeln, das Einkommensteuer und Umsatzsteuer auslöst. Der Gewinn lässt sich durch die Schätzung der Ankaufspreise der versteigerten Gegenstände reduzieren.

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