Bringt es Vorteile, die Riester-Beiträge in der Steuererklärung zu erfassen?

Wer die Angaben aus seinem Riester-Vertrag in der Einkommensteuererklärung erfasst, kann sich neben den staatlichen Riester-Zulagen möglicherweise auch über eine Steuerentlastung freuen.
Bringt es Vorteile, die Riester-Beiträge in der Steuererklärung zu erfassen?
Viele Steuerzahler empfinden es als lästige Pflicht, die vielen Informationen zu ihrem Riester-Vertrag in der Einkommensteuererklärung zu erfassen. Lohnt sich dieser Zeitaufwand überhaupt oder kann man auf die Angaben zu Riester-Beiträgen in der Erklärung getrost verzichten? Die klare Antwort: Meist macht sich der Zeitaufwand steuerlich bezahlt!
Zahlst du die Mindestbeiträge in Ihren Riester-Vertrag ein, winken die Gutschriften der staatlichen Grundzulage von 175 Euro und der Kinderzulagen von 185 Euro oder bei Geburt ab 2008 300 Euro je Kind. Doch damit ist der Spareffekt noch nicht vorbei. Denn machst du dir die Mühe und trägst alle notwendigen Informationen zu deinem Riester-Vertrag in der Einkommensteuererklärung ein, winken im zweiten Schritt bestenfalls zusätzliche Steuervorteile.
Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor
Das Finanzamt ermittelt die Steuerentlastung, die sich durch Abzug der Riester-Beiträge als Sonderausgabe ergibt. Abziehbar sind maximale Beiträge von 2.100 Euro pro Jahr. Ist die Steuerentlastung höher als die erhaltenen Riester-Zulagen, mindert der Differenzbetrag die Steuerschuld.
Beispiel
Du hast einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Dafür hast du eine Grundzulage von 175 Euro erhalten und eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Das Finanzamt ermittelt bei Abzug der Riester-Beiträge eine Steuerentlastung von a) 600 Euro oder b) 100 Euro.
| Variante a | Variante b |
Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge | 600 Euro | 100 Euro |
Abzüglich erhaltene Zulagen | -360 Euro | -360 Euro |
Zusätzliche Steuerentlastung wegen Günstigerprüfung | 240 Euro | 0 Euro |
Fazit
Sind die Riester-Zulagen höher als die Steuerentlastung für die Riester-Beiträge (wie in Variante b), musst du natürlich keine Steuern nachzahlen. Die Günstigerprüfung greift nur zu deinem Vorteil.
Tipp
Es lohnt sich also immer die zahlreichen Angaben zum Riester-Vertrag, die das Finanzamt in der Steuererklärung abfragt, anzugeben. Du hast nichts zu verlieren und kannst nur von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren.