Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten gibt es

Altersvorsorgeaufwendungen, bei denen gesichert ist, dass sie tatsächlich für die Altersvorsorge verwendet werden, sind steuerlich besonders begünstigt. Im Unterschied dazu gibt es Vermögenswerte (z.B. Aktien oder vermietete Immobilien), deren Kauf zwar auch der Altersvorsorge dienen kann, die aber nicht an eine solche Verwendung gebunden sind. Sie sind deshalb steuerlich nicht begünstigt. Welche Möglichkeiten es gibt, Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen, findest du hier.
Unabhängig von der Förderung durch den Staat gibt es grundsätzlich drei Bausteine, die bei der Altersvorsorge zur Verfügung stehen:
- Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufsständischen Versorgung und der Beamtenversorgung.
- Die betriebliche Altersvorsorge kann in Form einer Direktzusage durch den Arbeitgeber, einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse vorliegen.
- Die private Altersvorsorge kann aus einer staatlich geförderten Vorsorge. (z.B. als Riester-Rente oder Rürup-Rente bestehen. Möglich ist auch eine staatlich nicht geförderte Vorsorge (z.B. klassische Lebensversicherung oder Immobilienbesitz). Bei der staatlich geförderten Vorsorge gibt es vor allem Produkte der sogenannten Riester-Rente, die generell für berufstätige Steuerpflichtige infrage kommen; und Produkte der Rürup-Rente, die vor allem für Selbstständige mit hoher steuerlicher Belastung interessant sein können.
Diese Vorteile hat eine betriebliche Altersvorsorge
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge ist steuerlich begünstigt. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt (und die Ansprüche auf solche Leistungen an diese Ereignisse gebunden sind). Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Die Beiträge können aber auch durch den Arbeitnehmer in Form von Entgeltumwandlung erbracht werden. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts und erhält im Gegenzug vom Arbeitgeber eine Versorgungszusage. Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind dagegen nicht begünstigt.
Alle laufenden Beiträge und sonstigen Zuwendungen (einschl. Umlagen und Sonderzahlungen) des Arbeitgebers für die betriebliche Altersvorsorge sind Arbeitslohn.
Praxis-Tipp
Bekommst du von deinem Arbeitgeber bisher keine Zulagen, sprich ihn ggf. auf eine Entgeltumwandlung an. Eine Hinterbliebenenversorgung darf nur gegenüber Witwe/Witwer, steuerlich zu berücksichtigenden Kindern, den früheren Ehegatten oder den Lebenspartnern vorgesehen sein.
So funktioniert die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge
Die Leistungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (z.B. Pensionskasse oder Direktversicherung) sind steuerfrei, wenn 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschritten werden und wenn die Auszahlung der Altersversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans erfolgt. Die Beiträge müssen dabei vom Arbeitgeber geschuldet werden (Entgeltumwandlung möglich). Beiträge, die über die Höchstgrenze hinausgehen, müssen ggf. individuell versteuert werden.
Alternativ können die Zahlungen des Arbeitgebers an Pensionsfonds, -kasse oder Direktversicherung bei Verzicht auf die Steuerbefreiungen auch durch die Altersvorsorgezulage oder den Sonderausgabenabzug gefördert werden.
So funktioniert die umlagefinanzierte betriebliche Altersvorsorge
Leistungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge (z.B. umlagefinanzierte Pensionskassen, kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungseinrichtungen etc.) sind steuerfrei, solange sie 1 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten und die Auszahlung der Altersversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans erfolgt. Der Prozentsatz, bis zu dem die Arbeitgeber-Leistungen für eine nicht kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge steuerfrei sind, erhöht sich in jedem Jahr um 1 Prozent und ist damit ab 2025 auf dem gleichen Niveau wie die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge.
Wie wird meine betriebliche Altersvorsorge in der Auszahlungsphase besteuert?
Zahlt der Arbeitgeber eine Betriebsrente (Direktzusage oder Unterstützungskasse), handelt es sich dabei um Versorgungsbezüge.
In allen anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder auch Riester-Rente) ist die Besteuerung in der Auszahlungsphase abhängig von der Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Grundsätzlich gilt hier: Wenn die Altersvorsorge durch steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers erworben wurde, oder der Arbeitnehmer eine Altersvorsorgezulage oder den Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen hat, muss sie während der Auszahlungsphase in voller Höhe besteuert werden (sogenannte nachgelagerte Besteuerung).