Umzugskosten steuerlich absetzen: So sparst du beim Wohnungswechsel Steuern

Ein Umzug kostet Zeit, Nerven und oft viel Geld. Die gute Nachricht: Ein Teil der Umzugskosten kann steuerlich berücksichtigt werden. Entscheidend ist, warum du umgezogen bist. Je nach Anlass kommen unterschiedliche steuerliche Möglichkeiten infrage, von Werbungskosten über Sonderausgaben bis hin zu einer Steuerermäßigung. Hier erfährst du, wann Umzugskosten anerkannt werden, welche Kosten zählen und wo die Grenzen liegen.
Beruflich umgezogen? Dann sind oft Werbungskosten möglich
Ein Umzug gilt steuerlich als beruflich veranlasst, wenn der Job der ausschlaggebende Grund war. Typische Fälle sind:
- Du trittst eine neue Arbeitsstelle an oder wechselst den Arbeitgeber
- Du wirst versetzt oder ziehst wegen einer Dienstwohnung um
- Der Umzug hängt mit einer doppelten Haushaltsführung zusammen
- Deine tägliche Fahrzeit zur Arbeit verkürzt sich deutlich (insgesamt mindestens eine Stunde pro Tag)
- Du musst nach dem Eintritt in den Ruhestand aus einer Dienstwohnung ausziehen
Wichtig: Auch wenn private Gründe wie Heirat oder Trennung eine Rolle spielen, kann der Umzug trotzdem beruflich anerkannt werden – entscheidend ist, dass der berufliche Anlass überwiegt.
Welche Umzugskosten kannst du bei einem Job-Umzug absetzen?
Neben den „großen“ Kosten gibt es viele kleinere Ausgaben, die oft übersehen werden. Für diese sogenannten sonstigen Umzugsauslagen kannst du eine Pauschale ansetzen – ohne einzelne Rechnungen vorzulegen.
Typische sonstige Umzugsauslagen sind zum Beispiel:
- Gebühren für Ummeldungen (Einwohnermeldeamt, Kfz)
- Kosten für Telefon-, Internet- oder Rundfunkanschluss
- Trinkgelder für Umzugshelfer
- Kleine Installationsarbeiten (z. B. Lampen, Herd, Waschmaschine)
- Kleinere, umzugsbedingte Ausbesserungen in der alten oder neuen Wohnung
Statt der Pauschale kannst du auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen, dann brauchst du allerdings entsprechende Nachweise.
Höhe der Umzugskostenpauschale
Die Pauschale richtet sich danach, wann dein Umzug abgeschlossen wurde. Für aktuell geltende Umzüge beträgt sie:
- 964 Euro für dich als umziehende Person
- 643 Euro für jede weitere mitumziehende Person im Haushalt
- 193 Euro in Sonderfällen ohne eigene Wohnung
Wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal beruflich umgezogen bist, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
Wichtig: Bei Umzügen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gilt die Pauschale in der Regel nicht. Hier können meist nur die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt werden.
Nachhilfe wegen Umzug: Auch das kann absetzbar sein
Wenn dein Kind wegen des Umzugs zusätzlichen Unterricht braucht, zum Beispiel Nachhilfe, weil der Schulwechsel Lernlücken verursacht oder der Stoffstand in der neuen Klasse anders ist, kannst du diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass der Unterricht direkt durch den Umzug veranlasst ist und du die Ausgaben nachweisen kannst (z. B. mit Rechnung und Zahlungsbeleg). Für Umzüge, die ab dem 1. März 2024 abgeschlossen wurden, gilt dabei ein Höchstbetrag von 1.286 Euro je Kind.
Diese Umzugskosten erkennt das Finanzamt nicht an
Auch wenn dein Umzug beruflich bedingt ist, kannst du nicht alles absetzen. Das Finanzamt streicht vor allem Ausgaben, die als private Lebensführung gelten – also Kosten, die eher mit deinem Wohnstandard oder dem privaten Vermögensbereich zu tun haben.
Typische Beispiele, die nicht anerkannt werden, sind:
- Kosten rund um den Verkauf deiner selbstgenutzten Immobilie (z. B. Makler, Notar- oder ähnliche Nebenkosten)
- Maklerkosten für den Kauf einer neuen Wohnung oder eines Hauses
- Renovierung und Ausstattung der neuen Wohnung (z. B. neue Böden, neue Küche, neue Farbe „weil es schöner sein soll“)
- Neue Möbel oder Einrichtungsgegenstände
Kurz gesagt: Absetzbar sind vor allem Kosten, die durch den Umzug selbst entstehen, nicht aber Ausgaben, die deine neue Wohnung „besser“ machen oder mit dem Immobilienkauf/-verkauf zusammenhängen.
Wenn der Arbeitgeber Umzugskosten erstattet
Übernimmt dein Arbeitgeber einen Teil der Umzugskosten, kann diese Erstattung steuerfrei sein – allerdings nur bis zur Höhe der steuerlich abziehbaren Beträge.
Wichtig für dich: Was steuerfrei erstattet wurde, darfst du nicht noch einmal als Werbungskosten ansetzen.
Umzug ohne Jobwechsel: Diese Alternativen gibt es
Nicht jeder Umzug ist beruflich bedingt. Steuerlich leer gehst du trotzdem nicht immer aus.
Umzug für Ausbildung oder Erststudium
Ziehst du wegen einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums um, kannst du die Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Der Abzug ist jährlich begrenzt.
Zwangsumzug aus wichtigen Gründen
Musste der Umzug aus zwingenden Gründen erfolgen (z. B. medizinische Notwendigkeit, Naturkatastrophe), können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden – allerdings nur, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Privater Umzug: Steuerermäßigung nutzen
Bei einem rein privaten Umzug kannst du zumindest die Arbeitskosten (z. B. Umzugsunternehmen, Handwerker) als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung. Die Steuerermäßigung wirkt direkt auf deine Steuerschuld.
Fazit: Umzugskosten prüfen lohnt sich fast immer
Ein Umzug ist schnell teuer, aber steuerlich musst du die Kosten nicht einfach hinnehmen. Oft steckt mehr Sparpotenzial drin, als man denkt: Gerade bei einem beruflichen Umzug können neben den „großen“ Posten (wie Umzugsunternehmen oder Fahrten) auch viele kleinere Ausgaben berücksichtigt werden, zum Beispiel über Pauschalen oder einzelne Nachweise. Wichtig ist vor allem, dass du den Anlass richtig einordnest: War der Umzug beruflich veranlasst, kommt meist der Abzug als Werbungskosten infrage. War er privat, kann trotzdem eine Steuerermäßigung über haushaltsnahe Dienstleistungen möglich sein.
Am besten gehst du nach dem Umzug einmal systematisch durch: Welche Kosten sind angefallen, was wurde eventuell erstattet, und welche Belege kannst du sammeln? Genau hier passieren die meisten Fehler – nicht, weil etwas „falsch“ gemacht wird, sondern weil Posten schlicht vergessen werden. Wenn du sauber trennst und die Regeln kennst, kann sich der Umzug am Ende zumindest steuerlich ein Stück weit auszahlen.

Steuererklärung einfach machen
- Einfache Eingabe der persönlichen Daten
- Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
- Steuererklärung abgeben. Fertig!


