Hundesteuer: Warum gibt es sie und wer muss sie zahlen?

Frau und Hund gemeinsam auf dem Sofa.

Die Adoption oder Anschaffung eines Hundes bringt viele Kosten mit sich. Neben Futter und Pflege müssen auch Steuern bezahlt werden. Wieso es die Hundesteuer gibt und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Was sind die Ursprünge der Hundesteuer?

Die Hundesteuer gibt es schon sehr lange. Bereits um 1500 gab es das sogenannte „Hundekorn“, eine Abgabe von Naturalien, mit der Bauern und Bäuerinnen ihre Hunde von jagdlichen Diensten befreien konnten. In den folgenden Jahrhunderten entwickelte die Abgabe sich weiter, bis sie zur heutigen Hundesteuer überging.

Wer erhebt die Hundesteuer?

Schon zu ihren Anfängen war die Hundesteuer in den Gemeinden organisiert. Auch heute noch ist die Hundesteuer örtlich organisiert, dasheißt, jede Gemeinde kann frei über die Höhe und Staffelung der Steuer entscheiden. Dabei macht fast jede Gemeinde Gebrauch von ihrem Recht, die Steuer zu erheben. Nur einige wenige Gemeinden verlangen keine Hundesteuer.

Warum gibt es die Hundesteuer?

Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick in einen Glossareintrag des Bundesfinanzministeriums. Dort wird erklärt, dass die Hundesteuer vornehmlich ordnungspolitischen Zwecken dient. Beispielsweise soll so unter anderem die Zahl der Hunde begrenzt werden. Nicht verwunderlich also, dass die Steuer in Städten oft höher ausfällt als auf dem Land.

Wer muss eigentlich Hundesteuer bezahlen?

Wer seinen Hund aus zu seinem privaten Vergnügen hält, ist in der Regel dazu verpflichtet, seinen Hund anzumelden und Hundesteuer zu bezahlen. Ist der Hund allerdings ein Arbeitshund, also wird er beispielsweise als Blindenführhund, Schäferhund, Rettungshund oder als Zuchthund eingesetzt,entfällt die Hundesteuer teilweise oder sogar ganz.

Wie viel Hundesteuer muss ich bezahlen?

Durch die örtliche Regelung der Hundesteuer gibt es auf diese Frage keine deutschlandweite, pauschale Antwort. Allerdings gilt die Faustregel, dass die Hundesteuer in der Stadt oft höher ausfällt als auf dem Land und der Zweit- oder Dritthund oft teurer ist als der Ersthund. Bei sogenannten Listenhunden oder Hunden,die durch einen Vorfall als gefährlich eingestuft wurden, kann die Steuer deutlich teurer ausfallen. Für diese Hunde kann die Steuer bis zu 1.200 Euro im Jahr betragen. (Oberverwaltungsgericht, Az. 2 LB 34/15).

Kann ich die Hundesteuer absetzen?

Bei der privaten Haltung eines Hundes kann die Hundesteuernicht abgesetzt werden. Allerdings kann eine Haftpflichtversicherung, wie sievon den meisten Vermieter:innen gewünscht wird, in der Einkommensteuer geltendgemacht werden.

Warum gibt es eine Hundesteuer und keine Katzensteuer?

Da Katzen seit jeher als Nutztiere galten, hat sich historisch keine Steuer für sie entwickelt. Erst in den letzten Jahrzehnten haben sich Katzen zu reinen Haustieren entwickelt, wodurch die Frage nach einer Katzensteuer aufkam. Konkrete Pläne gibt es hierfür allerdings nicht, auch, da die Durchführung nicht realistisch ist.

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