Vereinfachte Steuererklärung: Schnell abgeben, unkompliziert Geld zurückholen

Steuererklärung klingt nach Formular-Marathon? Muss es oft nicht sein. Bei vielen Steuerfällen liegen dem Finanzamt die wichtigsten Daten bereits elektronisch vor – zum Beispiel aus deiner Lohnsteuerbescheinigung oder von Versicherungen. Du musst dann nicht alles neu eintippen, sondern vor allem prüfen, ergänzen und abschicken. Genau das meint die „vereinfachte Steuererklärung“.
Was „vereinfachte Steuererklärung“ bedeutet
Die Idee ist simpel: Du erledigst deine Erklärung schlank, weil vieles schon da ist.
Typischer Ablauf:
- Du gibst Grunddaten an (z. B. Person, Bankverbindung).
- Du nutzt – wenn möglich – den Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung / Belegabruf).
- Du trägst nur noch die relevanten Extras ein (z. B. Pendelweg, Arbeitsmittel, Spenden).
- Du reichst die Erklärung elektronisch ein (ELSTER oder Steuersoftware).
Das spart Zeit und reduziert Tippfehler, ersetzt aber nicht den kurzen Plausibilitätscheck.
Passt das zu dir? Wer besonders von der „vereinfachten“ Abgabe profitiert
Eine schnelle, schlanke Erklärung funktioniert am besten, wenn dein Steuerfall überschaubar ist. Das ist häufig der Fall, wenn du:
- hauptsächlich Arbeitslohn hattest (ohne selbstständige Tätigkeit oder Gewerbe),
- keine komplizierten Zusatzeinkünfte hast (z. B. keine Vermietung mit vielen Kosten),
- vor allem typische Standardposten geltend machst (Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel, Spenden, Versicherungen).
Auch Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) passen oft noch in einen „einfachen“ Fall, solange nicht viele Sonderthemen dazukommen.
In drei Schritten zur schnellen Abgabe
Grunddaten bereitlegen
Du brauchst vor allem deine Steuer-ID und deine IBAN. Die eTIN ist heute praktisch kein Thema mehr.
Daten abrufen und übernehmen
Über ELSTER oder viele Steuersoftwareprogramme kannst du Daten abrufen, die dem Finanzamt bereits gemeldet wurden, z. B.:
- Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitgeber)
- Lohnersatzleistungen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Rentenbezugsmitteilungen (falls relevant)
- bestimmte Vorsorgeaufwendungen (z. B. Rentenversicherung, Riester/Rürup – je nach Meldung)
Wichtig: Der Abruf ist eine große Hilfe, aber nicht ein „Autopilot“. Es kann sein, dass Werte fehlen, verspätet übermittelt werden oder falsch zugeordnet sind. Ein kurzer Check lohnt sich.
Nur ergänzen, was wirklich wichtig ist
Wenn du keine besonderen Themen hast, bleiben viele Anlagen leer. Häufig reichen wenige Eingaben, um eine Erstattung auszulösen.
Typische Angaben, die bei Arbeitnehmern oft Geld bringen
Gerade bei „normalen“ Arbeitnehmerfällen machen oft diese Punkte den Unterschied:
- Entfernungspauschale (Arbeitsweg)
- Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer (wenn die Voraussetzungen passen)
- Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Monitor, Schreibtischstuhl – anteilig/abschreibungsfähig je nach Betrag und Nutzung)
- Spenden
- Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung)
Viele lassen genau diese Standardthemen aus, weil sie „zu klein“ wirken, dabei summiert sich das schnell.
Vereinfachte Abgabe für Rentner: Was oft leichter geht
Auch als Rentnerin oder Rentner kannst du eine schlanke Erklärung haben – besonders wenn hauptsächlich Rente/Pension vorliegt und viele Daten bereits elektronisch gemeldet werden. Je nach Angebot kannst du dafür auch geführte Online-Lösungen nutzen (z. B. einfachELSTER). Das Ziel ist dasselbe: weniger Eingaben, mehr Übernahme, klare Führung.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
„Vereinfacht“ heißt leider nicht automatisch „unkaputtbar“. Viele machen dieselben kleinen Fehler und verschenken dadurch Erstattung oder sorgen für Rückfragen vom Finanzamt:
- Daten einfach übernehmen, ohne kurz zu prüfen
Der Datenabruf ist super, aber nicht perfekt. Manche Werte sind noch nicht gemeldet (z. B. einzelne Versicherungen) oder fehlen ganz. Check deshalb kurz: Passt der Arbeitslohn zur Lohnsteuerbescheinigung? Sind Kranken- und Pflegeversicherung da? Wenn etwas fehlt, kannst du es ergänzen oder später nachreichen. - Werbungskosten „aus Versehen“ weglassen
Gerade bei einfachen Fällen denkt man schnell: „Da hab ich eh nichts.“ Genau hier steckt oft die Erstattung. Typische Klassiker sind der Arbeitsweg (Entfernungspauschale), Homeoffice-Tage oder Arbeitsmittel wie Laptop, Bildschirm oder Fachliteratur. Nimm dir zwei Minuten und geh die Standardposten einmal durch – das lohnt sich fast immer. - Haushaltsnahe Dienstleistungen falsch ansetzen
Viele haben Rechnungen für Reinigung, Gartenpflege oder Handwerker:innen – nutzen den Steuerbonus aber nicht, weil eine Voraussetzung fehlt: Du brauchst eine Rechnung und musst unbar zahlen (Überweisung/Lastschrift). Barzahlung zählt nicht, auch wenn du eine Quittung hast! - IBAN nicht aktualisiert
Klingt banal, passiert aber häufig: Alte Bankverbindung im System, neues Konto im Alltag. Ergebnis: Die Erstattung kommt verspätet oder geht zurück. Ein kurzer Blick auf die hinterlegte IBAN spart dir später richtig Ärger. - Belege wegwerfen oder nicht wiederfinden
Du musst die meisten Belege heute nicht mehr automatisch mitschicken. Aber: Das Finanzamt kann Nachweise jederzeit anfordern und dann solltest du schnell liefern können. Bewahre deshalb z. B. Spendenbescheinigungen, Rechnungen für Arbeitsmittel oder Dienstleistungsrechnungen geordnet auf (digital reicht oft völlig).
Fazit: Schnell erledigt – wenn du richtig vorgehst
Wenn dein Steuerfall „klassisch“ ist (Arbeitslohn, Arbeitsweg, vielleicht Homeoffice und ein paar Arbeitsmittel), kannst du die Erklärung oft deutlich schneller erledigen als gedacht. Der Schlüssel ist nicht, besonders „trickreich“ zu sein, sondern Daten sauber zu übernehmen, die typischen Posten mitzunehmen und einmal kurz zu prüfen, ob alles vollständig ist. So holst du dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück, ohne dich durch unnötige Formulare zu kämpfen.

Steuererklärung einfach machen
- Einfache Eingabe der persönlichen Daten
- Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
- Steuererklärung abgeben. Fertig!


