Ehegattenunterhalt: Klarheit schaffen und faire Regelungen treffen

Ehegattenunterhalt: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen erklärt

Du zahlst Unterhalt an deinen Ex-Partner oder deine Ex-Partnerin? Dann gibt es gute Nachrichten: Du kannst diese Zahlungen steuerlich geltend machen und so deine Steuerlast senken. Aber welche Möglichkeiten hast du genau? Erfahre in diesem Artikel, wie du deine Steuererklärung optimieren kannst, indem du Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigst.

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Inhaltsverzeichnis

Realsplitting: Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben geltend machen

Unterhaltszahlungen an Ehepartner:innen können als Sonderausgaben (Realsplitting) abgesetzt werden. Als Unterhaltsleistende:r kannst du die Zahlungen an deine geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Ex-Partner:in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr geltend machen. Diese Regelung gilt für freiwillige Unterhaltszahlungen und Zahlungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht. Allerdings kannst du diesen Betrag nur in deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

Der Höchstbetrag wird um die von dir übernommenen Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung erhöht.

Wichtig: Der Antrag auf Abzug gilt für ein Jahr und kann nicht zurückgenommen werden. Du kannst auch angeben, dass du nur einen geringeren Betrag als den Höchstbetrag abziehen möchtest. In diesem Fall zahlt der:die Empfänger:in entsprechend weniger Steuern.

Die Zustimmung zum Abzug bleibt für mehrere Jahre gültig und kann nur vor Beginn eines Kalenderjahres durch eine Erklärung des:der Empfänger:in gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden. Du kannst angeben, ob du den Höchstbetrag plus Basisversicherungsbeiträge oder einen geringeren Betrag absetzen möchtest. In diesem Fall kannst du den Sonderausgabenabzug nur bis zu diesem Höchstbetrag geltend machen bzw. versteuern (für den Fall, dass die Zustimmung begrenzt wird).

Praxistipp: Auch wenn du dich noch in einem gemeinsamen Veranlagungsjahr befindest, kannst du den Sonderausgabenabzug für das Jahr der Trennung nutzen.

Neben den Geldleistungen sind auch Sachleistungen (z. B. die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung) im Rahmen des Unterhalts zu berücksichtigen. Wenn die Unterhaltsempfänger:innen im Ausland leben, kannst du den Abzug normalerweise nur vornehmen, wenn du nachweisen kannst, dass die Leistungen im Ausland versteuert wurden. Hierzu dient der ausländische Steuerbescheid. In einigen Ländern können außerdem zusätzliche Abzugsvoraussetzungen gelten.

Der Sonderausgabenabzug erfordert die Zustimmung des:der Empfänger:in. Was für das Finanzamt entscheidend ist? Die Zustimmung muss auf dem amtlichen Vordruck (Anlage U) eingereicht werden. Beachte aber, dass der Abzug nur möglich ist, wenn der:die Empfänger:in zustimmt, da er:sie den Unterhalt in Höhe des Sonderausgabenabzugs als sonstige Einkünfte versteuern muss.

Wann kann ich Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Dein:e Ex-Partner:in stimmt nicht zu, dass du die Unterhaltskosten als Sonderausgaben abziehen kannst? Keine Angst – in diesem Fall hast du eine alternative Möglichkeit. Du kannst die Unterhaltskosten stattdessen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Regelung im Trennungsjahr

Allerdings sind die Unterhaltsaufwendungen im Jahr der Trennung von deinem:deiner dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Ehegattin keine außergewöhnliche Belastung, wenn er oder sie dem Sonderausgabenabzug nicht zustimmt. Denn zu Beginn des Jahres liegen die Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung noch vor und es besteht die Möglichkeit, die Zusammenveranlagung zu wählen. Durch die Anwendung des Splittingtarifs werden die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt.

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