Erfolgreich als Kleinunternehmer:in – Mit Leichtigkeit durch die Steuererklärung

Erfolgreich als Kleinunternehmer:in – Mit Leichtigkeit durch die Steuererklärung

Du bist selbstständig und möchtest erfolgreich durchstarten? Die steuerlichen Aspekte sollten dabei nicht vernachlässigt werden. Entdecke jetzt, wie du deine Steuererklärung als Kleinunternehmer:in meisterst und alle Vorteile in Anspruch nimmst.

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Inhaltsverzeichnis

Pflicht zur elektronischen Abgabe

Nach geltendem Recht sind alle Steuerzahler:innen mit Gewinneinkünften verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Du musst deine Steuererklärung also elektronisch abgeben, wenn du als Kleinunternehmer:in Einkünfte aus den folgenden Bereichen erzielst:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit

Es gibt zwei Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Abgabe:

  • Arbeitnehmer:innen, die Nebeneinkünfte von weniger als 410 EUR im Jahr haben
  • Härtefälle: Wenn du aus einem nachvollziehbaren Grund keinen Computer nutzen kannst oder deine Gewinneinkünfte einmalig sind, kannst du dem Finanzamt schriftlich einen entsprechenden Grund mitteilen und in anderer Form deine Steuererklärung abgeben.

Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer: Wahlrecht und Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer:in hast du bei der Umsatzsteuer eine besondere Regelung zur Wahl. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten du hast und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Umsatz im Vorjahr unter 22.000 EUR (bis 31.12.2019: 17.500 EUR)
  • Umsatz im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 EUR

Definition: Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) soll dich als Unternehmer:in mit geringen Umsätzen vor übermäßiger Bürokratie schützen. Als Kleinunternehmer:in musst du keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen und auf deinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dadurch kannst du im Privatkundenbereich mit niedrigeren Preisen punkten und Wettbewerbsvorteile nutzen.

Wahlrecht zur Umsatzsteuerberechnung

Als Kleinunternehmer:in hast du die Wahl, ob du Umsatzsteuer berechnen möchtest oder nicht. Wenn du dich dafür entscheidest, gilt die Umsatzsteuerpflicht für die nächsten 5 Jahre, unabhängig von der Höhe deines Umsatzes. Mit der Umsatzsteuerpflicht hast du aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug.

Tipp: Wenn du Kleinunternehmer:in bist und mit hohen Investitionskosten und Lieferantenrechnungen konfrontiert bist, kann es für dich sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung hat Vor- und Nachteile. In den ersten 5 Jahren können Kleinunternehmer:innen mit hohen Investitionskosten und Lieferantenrechnungen von einer Steuererstattung durch die Umsatzsteuererklärung profitieren. Denke hier beispielsweise an die Anschaffungskosten von Geräten oder Maschinen. Allerdings bist du in diesem Fall auch zur regelmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. In den ersten Betriebsjahren wird von den Finanzbehörden in der Regel erwartet, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgegeben werden. Später wird der Rhythmus in der Regel auf vierteljährliche Meldungen umgestellt. Bei langfristig geringen Umsätzen kann das Finanzamt auf die Umsatzsteuervoranmeldungen verzichten.

Kleinunternehmer: EÜR statt Bilanz

Eine große Erleichterung für dich als Kleinunternehmer:in oder Kleingewerbetreibende:r ist die Möglichkeit, statt einer aufwendigen Bilanz eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen. Wenn dein Unternehmen keine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft (AG, GmbH, KG, UG, OHG etc.) ist und dein Jahresumsatz bzw. Jahresgewinn bestimmte Grenzen nicht überschreitet (Umsatz: 600.000 EUR; Gewinn: 60.000 EUR), kannst du deinen Gewinn einfach mit der EÜR ermitteln. In diesem Fall musst du als Kleinunternehmer:in im Rahmen deiner Steuererklärung lediglich das Formular EÜR ausfüllen.

Abgabepflicht ab einem Gewinn von 24.500 EUR

Eine Pflicht zur Gewerbesteuererklärung besteht dann, wenn dein Gewinn mehr als 24.500 EUR beträgt. Die Abgabepflicht richtet sich also nach deinem Gewinn und nicht nach dem Umsatz wie bei der Umsatzsteuerpflicht.

Steuererklärung einfach machen

  • Einfache Eingabe der persönlichen Daten
  • Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
  • Steuererklärung abgeben. Fertig!