Erbschaftssteuer: So lässt dich das Finanzamt daran teilhaben

Frau am Schreibtisch

Wenn es um Erbschaften geht, spielen nicht nur emotionale Aspekte eine Rolle, sondern auch finanzielle Angelegenheiten. Das Finanzamt kommt ins Spiel – denn die Erbschaftssteuer wird bei Erhalt einer Erbschaft oder auch einer Schenkung fällig. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedlich hohe Freibeträge, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. In diesem Beitrag erfährst du die wichtigen Fakten zum Thema Erbschaftssteuer.

Text Link
Inhaltsverzeichnis

Was ist im Erbfall grundsätzlich zu beachten?  

Geld, Wertpapiere und Immobilien sind häufig Bestandteil eines Erbvermächtnisses. Aber auch ideelle Werte, Nutzungsrechte, Beteiligungen sowie andere Rechte und Pflichten können in einem Nachlass vererbt werden. Grundsätzlich kannst du also in einem Testament auf verschiedene Art bedacht sein.

Nach Eintritt des Erbfalls obliegt dir die Entscheidung, ob du das Erbe annimmst oder nicht - beispielsweise, wenn die Schulden den Wert übersteigen. Entscheidest du dich, das Erbe anzutreten, solltest du aus steuerlicher Sicht einige Dinge im Blick haben.

Angenommen, du erbst eine hohe Summe an Geldvermögen. In Bezug auf die Erbschaftssteuer gilt nun Folgendes:

  • Du musst das Erbe beim Finanzamt melden und eine Erbschaftssteuererklärung einreichen. Das Finanzamt berechnet die Erbschaftssteuer anhand der Angaben, die du über das geerbte Vermögen angibst. Je nachdem wie du mit dem oder der Verstorbenen verwandt bist, winken dir bestimmte Freibeträge, die vom Steuerwert des Erbes abgezogen werden.
  • Wenn nach Abzug des persönlichen Freibetrags noch zu versteuerndes Vermögen übrig bleibt, ermittelt das Finanzamt anhand der Höhe des verbleibenden Vermögens den anzuwendenden Steuersatz für die Erbschaftssteuer.
  • Es müssen Fristen zur Anzeige des Erwerbs eingehalten werden. Bedeutet: Innerhalb von drei Monaten, nachdem du vom Erbe erfahren hast, muss die Anzeige schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen. Ausnahme:  Wenn das Erbe bereits von einem deutschen Gericht oder Notar eröffnet wurde, kann die Anzeige entfallen.

Bei Erbantritt muss das Finanzamt kontaktiert werden    

Hast du von einer Erbschaft erfahren, musst du das Finanzamt innerhalb von drei Monaten darüber informieren (§ 30 ErbStG).  Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen. Teile dem Finanzamt die folgenden Angaben zur Erbschaft mit, dann bist du auf der sicheren Seite:

Angaben zu deiner Person

Name, Beruf, Wohnsitz, Steueridentifiaktionsnummer, Verwandtschaftsgrad/persönliches Verhältnis zum:zur Erblasser:in

Angaben zum Erblasser oder zur Erblasserin  

Wohnsitz, Todestag und Sterbeort

Angaben zum Erwerb

Gegenstand und Wert, Rechtsgrund (z. B. Testament)

Angaben zu ggfs. bereits erhaltenen Zuwendungen

Beachte: Auch andere Institutionen wie Standesamt, Notariat, Banken, Versicherungen informieren das Finanzamt über eine Erbschaft. Das entbindet dich jedoch nicht von deiner Anzeigepflicht dem Finanzamt gegenüber.

Gut zu wissen - das sind die Berechnungsfaktoren der Erbschaftssteuer

Das Finanzamt berechnet deine Steuerschuld anhand der übermittelten Angaben zur Erbschaft. Hierfür wird der Tag zugrunde gelegt, an dem du wirtschaftlich profitierst -  also bei einer Erbschaft der Todestag des:der Verstorbenen.

Das Finanzamt gewährt Steuerbefreiungen für bestimmte Wertgegenstände, und zwar:

  • Hausrat für Personen in Steuerklasse I bis zu 41.000 EUR
  • andere bewegliche Gegenstände für Personen in Steuerklasse I bis zu 12.000 EUR
  • Hausrat und andere Gegenstände für Personen in Steuerklasse II und III bis zu 12.000 EUR
  • Es bestehen zudem spezielle Ausnahmen für Grundbesitz und Kunstgegenstände (gemäß § 13 ErbStG).

Abzüglich der steuerbefreiten Gegenstände wird das gesamte Erbvermögen auf volle 100 EUR abgerundet. Von diesem Betrag wird dann die Erbschaftssteuer berechnet.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und welche Steuerklasse gilt?

Wie viel Erbschaftssteuer du zahlen musst, hängt entscheidend davon ab, wie hoch deine Freibeträge und Steuersätze sind.  

Um deinen Freibetrag zu ermitteln, wirst du vom Finanzamt einer gesetzlich festgelegten Steuerklasse zugeordnet. Die Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer richtet sich danach, wie familiär nah du dem:der Verstorbenen stehst.  Der Verwandschaftsgrad ist somit der massgebliche Faktor.  Vom höchsten Steuerfreibetrag profitieren Ehepartner:in und eingetragene Lebenspartner:in.

Beachte: Die Steuerklassen I bis III der Erbschaftssteuer haben nichts mit deiner Lohnsteuerklasse als Arbeitnehmer zu tun.

Die Staffelung der Steuerfreibeträge kannst du der folgenden Tabelle entnehmen.

Welche Steuersätze gelten für die Erbschaftssteuer?

Berechnet das Finanzamt, dass nach Abzug des persönlichen Freibetrags noch Vermögen übrig bleibt, wird gemäß der Höhe des verbleibenden Vermögens ein Steuersatz festgesetzt. Je nach Steuerklasse liegen die gestaffelten Steuersätze der Erbschaftssteuer zwischen 7 und 50 Prozent.

Hier findest du die Steuersätze der Erbschaftssteuer im Überblick:

Beispiel: Du erbst von deinem Großvater eine Immobilie im Wert von 300.000 EUR. Aufgrund des nahen Verwandschaftsgrades (Steuerklasse 1) profitierst du von einem Freibetrag von 200.000 EUR. Der Restbetrag in Höhe von 100.000 EUR unterliegt der Erbschaftssteuer zu einem Steuersatz von 11 %. Somit fallen für dich 11.000 EUR Erbschaftssteuer an.

Gelten Freibeträge und Steuersätze auch im Falle einer Schenkung?

Gut zu wissen: Schenkungen und Erbschaften werden steuerlich nahezu gleich behandelt.  Die Steuersätze und Freibeträge sind weitgehend identisch. Beide Steuern erfassen den Erwerb von Vermögen ohne Gegenleistung. Erbschafts- und Schenkungssteuer sind durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Tipp:  Aus steuerlicher Sicht kann es von Vorteil sein, große Vermögenswerte zumindest teilweise schon zu Lebzeiten als Geschenk zu erhalten. Denn alle 10 Jahre kannst du wieder den vollen persönlichen Schenkungsfreibetrag ausschöpfen. Das könnte sich für dich lohnen.

Fazit - das Wichtigste im Blick

Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuer, die nicht mit der Abgabe deiner Einkommensteuererklärung verknüpft ist. Es ist erforderlich, dass du eine separate Erklärung beim Finanzamt einreichst. Auch wenn offensichtlich ist, dass aufgrund der Freibeträge keine Steuer fällig wird, besteht die Pflicht, die Erklärung einzureichen.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vor allem davon ab, wie nah du mit der verstorbenen Person verwandt bist. Im Allgemeinen gilt: Je enger die familiäre Beziehung, desto größer ist der Freibetrag für die Erbschaftssteuer. Im Erbfall ist es wichtig, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Vor Erbantritt sollten alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt werden.

Steuererklärung einfach machen

  • Einfache Eingabe der persönlichen Daten
  • Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
  • Steuererklärung abgeben. Fertig!