Lohnsteuerjahresausgleich: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Wer Lohn oder Gehalt bezieht, muss jeden Monat Lohnsteuer zahlen. Viele Arbeitnehmer zahlen zu viel – und können sich das Geld vom Finanzamt zurückholen. Dafür gab es früher den Lohnsteuerjahresausgleich des Finanzamts am Ende des Kalenderjahres; heute können Sie sich die zu viel entrichtete Lohnsteuer zurückholen, indem Sie eine freiwillige Einkommensteuererklärung (die sogenannte Antragsveranlagung) abgeben.
Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung
Viele Menschen setzen den Lohnsteuerjahresausgleich mit der Einkommensteuererklärunggleich. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Früher gab es einen Lohnsteuerjahresausgleich, der vom Finanzamt durchgeführt wurde (vergleichbar mit der heutigen Antragsveranlagung des Steuerpflichtigen). Beide Verfahren beschäftigen sich mit der gezahlten Lohnsteuer, allerdings umfasst die Einkommensteuererklärung (oder Antragsveranlagung) ggf. auch andere Einkunftsarten (z.B. Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Vermietung etc.) – eben das Gesamteinkommen, nicht nur Lohn oder Gehalt. Für jede einzelne Einkunftsart gibt es bei der Einkommensteuererklärung eigene Formulare, die sogenannten Anlagen. Lohn oder Gehalt werden in der Einkommensteuer in die Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) eingetragen. Das Finanzamt unterscheidet heute nicht mehr zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung. Wenn Sie sich zu viel entrichtete Lohnsteuer zurückholen wollen, geht das heute über eine Einkommensteuererklärung (s.o.).