Änderung von Steuerbescheiden bei „schlichtem“ Vergessen möglich

Nutzen Sie die unübersichtliche Finanzamts-Software ELSTER zum Ausfüllen Ihrer Einkommensteuererklärung, können vergessene Eingaben in den Vorjahren möglicherweise noch steuersparend nachgeholt werden.
Haben Sie in den vergangenen Jahren Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch per ELSTER ans Finanzamt übermittelt, können vergessene Angaben zu Ihren Gunsten möglicherweise noch nachholen und sich über eine nachträgliche Steuererstattung freuen. Denn Fehler sind bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung nicht immer automatisch „grob fahrlässig“.
Ob ein Fehler in der elektronische Steuererklärung „grob fahrlässig“ oder nicht, ist entscheiden dafür, ob das Finanzamt diesen Fehler in einem Änderungsbescheid zu Ihren Gunsten nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ändert oder nicht. Bei einem groben Verschulden kommt eine Änderung wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen nicht in Betracht.
Schlichtes Vergessen bei elektronischer Erklärung entschuldbar
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung Fehler, wie schlichtes Vergessen von Eintragungen, durchaus zu einer späteren Änderung bereits bestandskräftiger Steuerbescheide führen kann. Denn die Unübersichtlichkeit beim Arbeiten am Bildschirm und die Tatsache, dass bestimmte Eingabemasken sich nur öffnen, wenn man bestimmte Angaben macht, ist fehleranfälliger als das Ausfüllen der Steuererklärung in Papierform (BFH, Urteil v. 10.2.2015, Az. IX R 18/14; veröffentlicht am 24.6.2015).
Beispiel
Ein Steuerzahler erzielte 2012 einen Verlust nach § 17 EStG aus dem Verkauf eines GmbH-Anteils. Das teilte er auch seinem Berater mit, der den Veräußerungsverlust ermittelte. Bei Erstellung der ELSTER-Steuererklärung übersah er jedoch die Eingabemaske zur Beantragung des Verlustabzugs. Jahre später fiel der Fehler auf und der Berater beantragte die Änderung des Steuerbescheids 2012. Folge: Kann der Berater plausibel nachweisen, dass die Maskenführung in der Finanzamts-Software zu unübersichtlich war, hat er mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 10.2.2015 gute Karten, dass er für 2012 einen geänderten Steuerbescheid mit Berücksichtigung seines Veräußerungsverlustes erhält.
Tipp
Um erst gar nicht in die Verlegenheit zu kommen, Eingaben in der Steuererklärung zu verpassen, sollten Sie statt der unkomfortablen Finanzamts-Software ELSTER besser eine professionelle Steuersoftware wie TAXMAN oder QuickSteuer von Lexware nutzen. Hier ist die Maskenführung so aufgebaut, dass Sie zielgerichtet auf die richtige Eingabemaske gelangen. Das erspart Ihnen viel Ärger.