Eltern aufgepasst: Elterngeld kann zu Steuernachzahlungen führen

Eltern, die im Jahr 2014 Elterngeld bezogen haben, dürften im Steuerbescheid 2014 eine böse Überraschung erleben. Wir sagen Ihnen, warum!
Eltern aufgepasst: Elterngeld kann zu Steuernachzahlungen führen
Haben Sie im Jahr 2014 erstmals Elterngeld bezogen, sollten Sie wissen, dass das Finanzamt dieses Elterngeld durch ein „Hintertürchen“ besteuert. Das kann in der Praxis zu Steuernachzahlungen oder zu niedrigeren Steuererstattungen im Vergleich zu den Vorjahren führen.
Das Elterngeld, das Eltern auf Antrag erhalten, ist zwar grundsätzlich steuerfrei. Es wird jedoch bei Ermittlung der Steuerschuld in den so genannten Progressionsvorbehalt einbezogen. Das bedeutet im Klartext: Das Finanzamt ermittelt den Einkommensteuersatz für das zu versteuernde Einkommen der Eltern inklusive des Elterngelds, wendet diesen ermittelten Einkommensteuersatz anschließend jedoch nur auf das zu versteuerndes Einkommen ohne Elterngeld an.
Beispiel
Sabine und Frank Maier wurden im Jahr 2014 Eltern. Sabine bezog im Jahr 2014 13.100 Euro Elterngeld. Das zu versteuernde Einkommen 2014 der beiden ohne Elterngeld beträgt 40.000 Euro. Folge: Die folgende Berechnung verdeutlicht, wie sich das Elterngeld auf die Höhe der Steuerschuld auswirkt:
| Ohne Elterngeld | Mit Elterngeld |
Zu versteuerndes Einkommen | 40.000 Euro | 40.000 Euro |
Steuerlast (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag) | 5.558 Euro | 7.148 Euro |
Steuerliche Mehrbelastung wegen Elterngeld |
| +1.590 Euro |
Bezogenes Elterngeld führt zu Pflichtveranlagung
Nun könnten Eltern auf die Idee kommen, einfach keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Damit wären drohende Steuernachzahlungen wegen des Elterngeldes vom Tisch. Doch das funktioniert leider nicht! Denn wer 2014 neben Arbeitslohn mehr als 410 Euro Elterngeld bezogen hat, muss zwingend für 2014 eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Tipp
Eltern, die Elterngeld beziehen, sollten sich also nicht wundern, wenn ihre Steuererstattung deutlich niedriger als in den Vorjahren ausfällt oder sogar Steuernachzahlungen drohen. Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, sollten Eltern einen Teil Ihres Elterngeldes als Steuerrücklage auf die Seite legen.