Abschreibung von beruflichen Arbeitsmitteln: Wie funktioniert das?

Kaufen Sie aus beruflichen Gründen Arbeitsmittel, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kosten steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen.
Abschreibung von beruflichen Arbeitsmitteln: Wie funktioniert das?
Erwirbt ein Arbeitnehmer berufliche Arbeitsmittel, stellt sich in der Praxis die Frage, in welcher Höhe der Arbeitnehmer die Kosten in der Steuererklärung des Zahlungsjahres als Werbungskosten abziehen kann. Es kommt auf die Höhe des Kaufpreises, auf die Beschaffenheit des Arbeitsmittels und auf den Kaufzeitpunkt an. Hier die Steuerspielregeln zur Abschreibung.
1. Sofortabzug: Einfachste und steuerlich effektivste Abschreibung
Am besten ist es natürlich, wenn die Kosten für ein berufliches Arbeitsmittel im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar wären. Das funktioniert bei Arbeitnehmern, wenn der Kaufpreis des Arbeitsmittels netto (also ohne Umsatzsteuer) maximal 410 Euro betragen hat und dieses Arbeitsmittel ohne zusätzliche Hilfsmittel (Geräte) benutzt werden kann. Im Fachjargon spricht man von einem geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG).
Beispiel
Arbeitnehmer Huber erwirbt für sein Arbeitszimmer zu Hause einen Bürostuhl für 410 Euro zzgl. 77,90 Euro Umsatzsteuer und einen Drucker für 100 Euro zzgl. 19 Euro Umsatzsteuer.
Bürostuhl | Da der Nettokaufpreis für den Bürostuhl nicht mehr als 410 Euro beträgt, darf Huber ihn im Jahr der Zahlung in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten abziehen. Der Werbungskostenabzug beträgt 487,90 Euro. |
Drucker | Der Kaufpreis für den Drucker liegt zwar netto unter 410 Euro, ohne weitere Geräte (hier PC oder Laptop) ist er jedoch nicht nutzbar. Deshalb scheidet ein Sofortabzug als GWG aus. Der Drucker ist verteilt auf 3 Jahre abzuschreiben (siehe 2. zu Abschreibung). |
2. Steuerspielregeln zur Abschreibung
Kommt kein Sofortabzug in Frage, ist der Kaufpreis für ein berufliches Arbeitsmittel auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstandes abzuschreiben. Die Nutzungsdauer gibt das Finanzamt in seinen amtlichen Afa-Tabellen vor. Wird das berufliche Arbeitsmittel während des Jahres gekauft, ist die Jahresabschreibung für Vormonate zu kürzen.
Beispiel
Kauf MAC-Laptop 1.000 Euro zzgl. 190 Euro Umsatzsteuer am 6.8.2015. Nutzungsdauer laut Finanzverwaltung: 3 Jahre.
Jahr | Abschreibungsbetrag = Werbungskostenabzug |
2015 | 165 Euro (1.190 Euro : 3 Jahre Nutzungsdauer x 5/12) |
2016 | 397 Euro (1.190 Euro : 3 Jahre Nutzungsdauer) |
2017 | 397 Euro |
2018 | 231 Euro (Restbetrag aus Jahr des Kaufs) |
Gesamte Abschreibung | 1.190 Euro |
Tipp
Lexware-Kunden, die für die Erstellung der Steuererklärung TAXMAN oder QuickSteuer benutzen, genießen einen besonderen Service. Sie geben nur an, was Sie gekauft haben, wann und zu welchem Preis und das Programm ermittelt automatisch die amtliche Nutzungsdauer und die Abschreibungsbeträge.