Umsatzsteuerrisiko bei Kauf eines Pkws in einem EU-Land

Unter diesen Voraussetzungen wird beim EU-Autokauf Umsatzsteuer fällig
Zugegeben, es ist schon verlockend, für den Autokauf ins benachbarte EU-Ausland zu fahren. Der Kaufpreis liegt oftmals um bis zu 40% unter den Kaufpreisen für Neufahrzeuge in Deutschland. Was Schnäppchenjäger beim Autokauf im EU-Ausland jedoch wissen müssen: In Deutschland muss Umsatzsteuer für den EU-Autokauf ans Finanzamt bezahlt werden, selbst wenn du privat ein Auto kaufst.
Im Fachjargon spricht man von der so genannten Fahrzeugeinzelbesteuerung. Der Kauf im Ausland führt in Deutschland zu einem „innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs“. 19% Umsatzsteuer auf den Kaufpreis eines EU-Pkws wird unter folgenden Voraussetzungen fällig:
- Bei dem im EU-Ausland gekauften Pkw muss es sich um einen „neuen“ Pkw handeln.
- „Neu“ ist ein Fahrzeug, wenn es im Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn die Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Auf den Rechnungsbetrag des Autohändlers im EU-Ausland werden in Deutschland 19% Umsatzsteuer fällig. Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen, das auch für die Einkommenbesteuerung des Autokäufers zuständig ist. Zur Erklärung der Umsatzsteuer muss der Autokäufer das amtliche Steuerformular USt 1 B ausfüllen und ans Finanzamt übermitteln.
Beispiel
Heinz Wohlgemut erwirbt in Italien einen Pkw für 15.000 Euro. Der Pkw hat a) einen Tachostand von 10.000 Kilometern und wurde vor vier Monaten in Betrieb genommen oder b) einen Tachostand von 7.000 Kilometer und wurde vor acht Monaten in Betrieb genommen.
| Variante a | Variante b |
Kilometerstand bei Kauf | 10.000 km | 7.000 km |
Inbetriebnahme vor dem Kauf | vier Monate | Acht Monate |
Umsatzsteuer fällig | Ja, da Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate vor Kauf | Nein, da keine Voraussetzung erfüllt ist |
Ans Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer | 2.850 Euro (15.000 Euro x 19%) | 0 Euro |
Tipp
Das Finanzamt erfährt immer von dem Kauf eines Neufahrzeugs in einem EU-Staat, weil die Zulassungsstelle eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt weiterleiten muss.