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Steuerersparnis bei Handwerker-Rechnungen

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Welche Handwerker-Kosten sind steuerlich anrechenbar?

Einfacher kann die Frage beantwortet werden, für welche Positionen in der Handwerkerrechnung keine Steueranrechnung winkt. Nämlich für Materialkosten und Waren und für die Umsatzsteuer, die auf diese Materialposten entfällt. Alle anderen Kosten sind nach § 35a Abs. 3 EStG sind bei der Steueranrechnung begünstigt. Das sind vor allem folgende Positionen der Handwerkerrechnung:

  • Kosten für Arbeitsleistung (Stundenlohn; Pauschale für Arbeitsleistung)
  • Anfahrtspauschale
  • Maschinenstunden
  • Umsatzsteuer auf die begünstigten Handwerkerkosten

Unterscheidet der Handwerker in seiner Rechnung nicht zwischen Material- oder Wareneinsatz und Arbeitsleistung, gibt es keine Steueranrechnung.

Tipp

Die optimale Steueranrechnung winkt, wenn

  • du vom Handwerker eine Rechnung forderst, in der zwischen Material- und Wareneinsatz einerseits und der Arbeitsleistung andererseits unterschieden wird.
  • du nach Erhalt der Rechnung eine schriftliche Bestätigung des Handwerkers anforderst, welche Kosten der Handwerkerrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sind.
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